Haushalts und Wirtschaftsführung des Landesuntersuchungsamts. Die Organisation war zu tief gegliedert

3. Folgerungen

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) den Bau der Ortsumgehung Rhaunen zeitlich mit dem Gesamtkonzept für den Bau der Hunsrückspange abzustimmen,

b) bei der weiteren Planung der Umgehungsstraße Rhaunen

­ die Fahrbahn auf die nach der prognostizierten Verkehrsmenge erforderliche Breite von 6,50 m zu verringern,

­ die Länge der Brücke über den Rhaunelbach unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren,

c) bei der weiteren Planung der Umgehungsstraße Lambsheim

­ die Länge der Brücken zu verringern,

­ die Höhenlage der Straße unter Beachtung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen zu optimieren,

­ die Führung der Wirtschaftswege zu verbessern,

d) Kosten der Umgehungsstraße Lambsheim, die auf Veranlassung Dritter entstehen, diesen zuzuordnen.

Die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen und Verkehr ist unter Nr. 2 dargestellt.

15. Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesuntersuchungsamts

Die Organisation war zu tief gegliedert. Aufgaben wurden nicht sachgerecht zugeordnet.

Dem Landesuntersuchungsamt sind Stellen und Haushaltsmittel von drei Ministerien zur Bewirtschaftung zugewiesen. Eine bedarfsorientierte Personalsteuerung war dadurch erschwert. Die Vorteile einer zentralen Mittelbewirtschaftung wurden nicht hinreichend genutzt.

Verfahren zur Herstellung von Kostentransparenz waren unzureichend. Grundlagen für eine Kostenrechnung waren nur ansatzweise entwickelt.

Möglichkeiten zur Zusammenführung zentraler Aufgaben an einzelnen Standorten wurden nicht genutzt.

Das Amt hat nicht untersucht, ob Dienstleistungen durch Dritte kostengünstiger erbracht werden können.

Gebühren und Entgelte wurden nicht, nicht zeitnah, nicht kostendeckend oder nicht vollständig erhoben. Forderungen von 0,88 Mio. wurden nicht geltend gemacht. Es bestanden Gebührenrückstände von 0,97 Mio.. Zuständigkeiten im Bereich der Lebensmittelüberwachung waren unzureichend geregelt. Bevorstehende Änderungen werden sich auf die technische Ausstattung und den Personalbedarf auswirken.

Untersuchungsaufgaben können stärker gebündelt werden. Bei einer Konzentration der Aufgaben sind acht Stellen entbehrlich. Der Personalaufwand kann um 0,5 Mio. jährlich vermindert werden.

Bei der Weinkontrolle können als Folge des rückläufigen Aufgabenumfangs zwölf Stellen entfallen. Personalkosten von 0,9 Mio. jährlich lassen sich einsparen.

Im Fachbereich Humanmedizin sind wegen des Aufgabenrückgangs zwölf Stellen, die einen Personalaufwand von 0,7 Mio. jährlich verursachen, entbehrlich. Durch nichtamtliche Untersuchungen, die den Einsatz von 30 Kräften erforderten, entstand ­ nach Abzug der Gebühreneinnahmen ­ ein nicht finanzierter Aufwand von 0,9 Mio. jährlich.

Die Lehranstalten für Heilhilfsberufe, die erhebliche Kosten verursachen, erhoben für die Ausbildung kein Entgelt.

Durch die Zuordnung weiterer Vollzugsaufgaben können die Stellung des Landesuntersuchungsamts nach innen und außen gestärkt sowie die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns gesteigert und den erhöhten Anforderungen an den Verbraucherschutz besser entsprochen werden.

1. Allgemeines:

Im Rahmen der Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung wurde im Geschäftsbereich des für die Umwelt zuständigen Ministeriums zum 1. Januar 2000 das Landesuntersuchungsamt mit Sitz in Koblenz als obere Landesbehörde errichtet1).

In die neue Behörde wurden

­ die Chemischen Untersuchungsämter Koblenz, Mainz, Speyer und Trier,

­ die Genetische Beratungsstelle in Mainz 2),

1) Landesgesetz zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12. Oktober 1999 (GVBl. S. 325), BS 200-5.

2) Die Aufgaben sind seit 1. April 2001 dem Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität übertragen.

­ das Landesveterinäruntersuchungsamt in Koblenz,

­ die Medizinaluntersuchungsämter Koblenz, Landau in der Pfalz und Trier,

­ die Staatliche Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten in Trier und

­ die Staatlichen Lehranstalten für technische Assistenten in der Medizin in Koblenz und Trier eingegliedert.

Dem Landesuntersuchungsamt wurden neben den Aufgaben der eingegliederten Behörden auch die Aufgaben der früheren Bezirksregierungen in den Bereichen Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen übertragen.

Die Aufgaben des Landesuntersuchungsamts sind dem Verantwortungsbereich von drei Ministerien zugeordnet. Diese behielten ihre Zuständigkeiten einschließlich der damit verbundenen Veranschlagung und Bewirtschaftung von Stellen und Haushaltsmitteln3). Als Folge der jeweiligen Ressortverantwortung sind auch die Aufgaben der Dienst- und der Fachaufsicht aufgeteilt.

Ziel der Zusammenfassung von Aufgaben und der Zusammenführung bislang selbständiger Behörden war, Synergieeffekte bei der Aufgabenwahrnehmung zu erschließen, den Koordinationsaufwand zu verringern und staatliches Verwaltungshandeln zu vereinfachen. Vorteile sollten sich auch dadurch ergeben, dass verbesserte Rahmenbedingungen für eine Delegation von Aufgaben entstehen und moderne Organisationsstrukturen sowie neue Informations- und Kommunikationstechniken leichter eingeführt werden können.

Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesuntersuchungsamts geprüft. Hierbei wurde vor allem untersucht, ob der Aufbau und die Gliederung der Behörde sachorientiert, die eingesetzten Arbeitsmittel, die Verteilung und der Ablauf der Arbeiten zweckmäßig und der Personalaufwand zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben notwendig waren.

Im Rahmen der Prüfung sollten darüber hinaus Erkenntnisse gewonnen werden, ob durch die Errichtung einer landesweit für Aufgaben in den Bereichen Veterinärwesen, Gesundheit, Ernährung und Lebensmittelsicherheit zuständigen Stelle die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verbessert wurde. Verschiedene Initiativen der Europäischen Gemeinschaft deuten darauf hin, dass insbesondere für die Durchführung der amtlichen Überwachung im Lebensmittelbereich weitere organisatorische Veränderungen erforderlich werden.

2. Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Aufbauorganisation

Das Landesuntersuchungsamt ist in den Grundzügen wie folgt gegliedert:

3) Einzelplan 06 Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Kapitel 06 85 Landesuntersuchungsamt; Einzelplan 08 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Kapitel 08 85 Landesuntersuchungsamt; Einzelplan 14 Ministerium für Umwelt und Forsten, Kapitel 14 85 Landesuntersuchungsamt.

Es sind vier Abteilungen und 18 Referate eingerichtet. 15 dieser Referate sind in 73 Arbeitsbereiche und 24 dieser Arbeitsbereiche in 85 Sachgebiete untergliedert. Außerdem sind der Behördenleitung vier Stabsstellen unmittelbar zugeordnet. Insgesamt bestehen somit 184 Organisationseinheiten.

Mit der tiefen Gliederung wurde weitgehend die Struktur der früher selbständigen Behörden beibehalten.

Einige Aufgaben waren dem Bereich „Zentrale Aufgaben" und den Fachbereichen nicht nach fachlichen Gesichtspunkten zugewiesen. So war dem Bereich „Zentrale Aufgaben" eine Referatsgruppe mit drei Referaten zugeordnet, deren Aufgaben in die Fachbereiche Humanmedizin, Tiermedizin und Lebensmittelchemie gehörten. Originäre Aufgaben des Verwaltungsbereichs einschließlich solcher der inneren Dienste (wie z. B. Schreibdienst, Telefondienst, Hausmeistertätigkeit, Fahrdienst) verblieben in den Referaten der Fachbereiche (den Instituten).

Außerdem waren Aufgaben aus fachspezifischen Gründen auf zahlreiche kleine Organisationseinheiten aufgeteilt. Der Aufgabenumfang in den einzelnen Sachgebieten erforderte vielfach nur den Einsatz von zwei oder drei Kräften. Dies trifft gleichermaßen für einzelne Arbeitsbereiche zu. Die geringe personelle Ausstattung der Organisationseinheiten erschwerte Vertretungsregelungen, verursachte einen hohen Koordinationsaufwand und bedingte wiederholt einen sachgebietsübergreifenden Personaleinsatz. Der aufgrund der Organisationsstruktur ohnehin schon hohe Anteil an Führungs- und Lenkungstätigkeiten wurde dadurch weiter erhöht.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mitgeteilt, es werde die Zahl der Arbeitsbereiche, Sachgebiete und Stabsstellen einer kritischen Prüfung unterziehen. Gleiches sei vorgesehen hinsichtlich der Verlagerung von Verwaltungsaufgaben in den Bereich „Zentrale Aufgaben". Die Referatsgruppe solle aus diesem Bereich herausgelöst werden.

Personelle Ausstattung und Bewirtschaftung der Stellen

Dem Landesuntersuchungsamt standen zum 1. Januar 2003 insgesamt folgende Stellen zur Verfügung:

Die Stellen wurden dem Landesuntersuchungsamt durch die Ressorts für Aufgaben aus deren Zuständigkeitsbereich zur Bewirtschaftung zugewiesen. Die Besetzung freier Stellen für ressortfremde Aufgaben war nicht zugelassen.

Eine optimierte Personalsteuerung kann nur gewährleistet werden, wenn die Stellen ressortübergreifend in Anspruch genommen werden können. Das könnte durch Ausweisung eines qualifizierten Haushaltsvermerks erreicht werden.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat hierzu auf grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken einer mit dieser Thematik befassten Arbeitsgruppe verwiesen. Es hat mitgeteilt, dass ein Haushaltsvermerk mit Genehmigungsvorbehalten ausgewiesen werde.

Neben den Stellen beim Landesuntersuchungsamt waren weitere zwölf Stellen für Weinkontrolleure bei vier Lehr- und Versuchs(Forschungs)anstalten ausgewiesen4). Die hierauf geführten Kräfte waren ohne zeitliche Begrenzung an das Landesuntersuchungsamt abgeordnet.

Die getrennte Veranschlagung hat zur Folge, dass die Bewirtschaftung der Stellen verschiedenen Einrichtungen übertragen ist. Zudem waren Aufwendungen (als Teil der Kosten der Weinkontrolle) den Aufgabenbereichen der Lehr- und Versuchs(Forschungs)anstalten zugeordnet.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat mitgeteilt, dass die Zusammenfassung aller Stellen der Weinkontrolleure in einer Haushaltsposition aus Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit befürwortet werde.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat als zuständiges Ressort die Stellen im Entwurf des Haushaltsplans 2004 noch nicht zusammengeführt.

Einzelplan Kapitel Aufgabengebiete Stellenzahl 06 06 85 Fachbereich Humanmedizin 126,25

08 08 85 Weinkontrolle 20,00

14 14 85 Bereich Zentrale Aufgaben, Fachbereiche Tiermedizin 341,25 und Lebensmittelchemie

Insgesamt 487,50

4) Jeweils drei Stellen bei Kapitel 08 25 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft und Weinbau Bad Kreuznach, Kapitel 08 26 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau Neustadt, Kapitel 08 27 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau Oppenheim und Kapitel 08 28 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau Trier-Bernkastel-Kues.