Defizite der Landesgartenschau und der Gartenschau in Kaiserslautern

Der Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern macht auch das Land für die Finanzmisere der Gartenschau GmbH in Kaiserslautern verantwortlich. „Für die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft machte Deubig die Verluste aus der Landesgartenschau 2000, Einbrüche in den Gartenschaujahren 2001 und 2003 und den Betrugsfall in der Gartenschau-Gesellschaft verantwortlich, der mit rund einer halben Million Euro zu Buche schlägt. Deubig beklagte in diesem Zusamnenhang, dass das Land bisher nur zu einem Teil und verspätet seinen vereinbarten Verpflichtungen zur Abdeckung der Verluste aus der Landesgartenschau nachgekommen sei." (Die Rheinpfalz vom 2. Oktober 2004: „Gartenschau in der Bredouille".)

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch waren dieVorlauf-, Durchführungs- und Folgekosten derLandesgartenschau in Kaiserslautern und in welchem Umfang absolut und prozentual wurden diese durch die Stadt Kaiserslautern, durch das Land Rheinland-Pfalz und durch welche Dritte finanziert?

2. Wie hoch war das Defizit der Landesgartenschau und durch wen ist es in welchem Umfang finanziert worden?

3. Wann hat das Land Rheinland-Pfalz welche Zahlungen für den Ausgleich des Defizits geleistet?

4. Wann soll welcher noch ausstehende Betrag beglichen werden?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. November 2004 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Vorlauf-, Durchführungs- und Folgekosten für die Landesgartenschau Kaiserslautern (LGS Kaiserslautern) stellen sich wie folgt dar:

­ Vorlaufkosten

Der Investitionshaushalt, der alle Maßnahmen bis zur Eröffnung LGS Kaiserslautern umfasste, belief sich auf 13,04 Mio.. Darin sind auch die Vorlaufkosten (insbesondere Kosten für Grunderwerb, Ordnungsmaßnahmen und Planung) enthalten. Die Finanzierung des Investitionshaushalts erfolgte mit folgenden Anteilen:

­ Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 6,40 Mio. (49 %)

­ Ministerium des Innern und für Sport 3,59 Mio. (28 %)

­ Ministerium für Umwelt und Forsten 0,40 Mio. (3 %)

­ Stadt Kaiserslautern 2,65 Mio. (20 %)

Nach Auskunft der Gartenschau Kaiserslautern GmbH (GSK) wurden durch Dritte keine Finanzierungsbeiträge zum Investitionshaushalt geleistet.

­ Durchführungskosten

Die finanzielle Abwicklung des Durchführungshaushaltes liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Kaiserslautern.

Die geplanten Ausgaben für den Durchführungshaushalt (Kosten insbesondere für temporäre Gebäude und Einrichtungen, Veranstaltungen, Werbung, Wachdienst, Pflege, Rückbaukosten) betrugen nach Mitteilung der GSK 5,7 Mio..

Die Finanzierung erfolgte durch Eintrittsgelder, Sponsoring durch Dritte und städtische Zuschüsse (0,5 Mio.). Daneben hat die Landesregierung zu ressortspezifischen Themen Einzelprojekte im Rahmen der Landesgartenschau abgewickelt.

­ Folgekosten

Die LGS Kaiserlautern wurde nach Beendigung ab 2001 als kommunale Gartenschau in Form der GSK fortgeführt. Hierdurch entstanden laut Wirtschaftsplan der GSK durchschnittliche jährliche Kosten für die Pflege und Unterhaltung des Geländes sowie entsprechende Veranstaltungen in Höhe von rund 2,8 Mio..

Nach Auskunft der GSK werden diese durch Eintrittsgelder, Sponsoring durch Dritte (1,3 Mio.), städtische Zuschüsse (1,35 Mio.) und Projektmittel finanziert. An Projektmitteln des Landes hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt 0,3 Mio. bereitgestellt.

Zu Fragen 2 bis 4:

Das Defizit im Durchführungshaushalt der LGS Kaiserslautern betrug nach Auskunft der GSK zum Ende der Landesgartenschau (Oktober 2000) 2,28 Mio.. Dieses Defizit wurde von der Nachfolgegesellschaft GSK übernommen. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich das Defizit u. a. aufgrund von Zinszahlungen und Rückbaukosten auf 3,11 Mio. erhöht. Hiervon hat die Stadt Kaiserslautern 0,51 Mio. getilgt.

Seitens des Landes wurden und werden zum Defizitausgleich keine Zahlungen geleistet. Ein Liquiditätsdarlehen ist in Aussicht gestellt worden; hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2090 (Drs. 14/3591) der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) verwiesen.