Fragwürdiges Verhalten der Wehrbereichsverwaltung West ­ Militärische Luftfahrtbehörde ­ und des rheinlandpfälzischen Innenministeriums im Zusammenhang mit den eingelegten Widersprüchen gegen den Ausbau des Militärflughafens Ramstein

Mit Schreiben vom 16. Juli 2004 wird durch die Wehrbereichsverwaltung ausgeführt, „dass alle Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Ziel der Einstellung von Ausbaumaßnahmen auf der Airbase Ramstein rechtskräftig wurden. Die Wehrbereichsverwaltung ist an die obergerichtlichen Entscheidungen gebunden. Es besteht die Möglichkeit, den erhobenen Widerspruch bis zum 4. August 2004 ohne Kostenfolge zurückzunehmen. Nach diesem Termin ergeht ein Widerspruchsbescheid auf der Grundlage der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung." Das Innenministerium hat in einer Pressemeldung vom 23. Juli 2004 „Rücknahme von Widersprüchen gegen Ausbau hat Zeit bis September" u. a. ausgeführt: „Um die nach den gesetzlichen Vorschriften fällige Verwaltungsgebühr durch die Rücknahme des Widerspruchs zu vermeiden, hat die Wehrbereichsverwaltung eine Frist von vierzehn Tagen gesetzt. Dies ist an sich ein hilfreicher Hinweis, allerdings: die Frist läuft ­ wie ein Blick in den Kalender verrät ­ mitten in den rheinland-pfälzischen Schulferien ab. Dem Fingerzeig aus dem Mainzer Innenministerium folgend ist die Wehrbereichsverwaltung jetzt damit einverstanden, Rücknahmen von Widersprüchen auch noch bis zwei Wochen nach Ferienende ohne Kostenfolge entgegenzunehmen." Auf die Fragen des Abgeordneten Josef Winkler, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Bundesverteidigungsministerium mit Schreiben vom 12. Oktober u. a. geantwortet: „In Ausführung der Beschlüsse des OVG muss die aktuelle Flugbewegungsprognose aus den jeweils sechs verkehrsreichsten Monaten der Jahre 2001 bis Oktober 2004 nachträglich ermittelt und die Einrichtung eines Nachtfluggebiets überprüft werden. Beide Untersuchungen sind beauftragt. Die Ergebnisse werden Ende 2004 vorliegen, sodass die Widerspruchsbescheide voraussichtlich im 1. Quartal 2005 erteilt werden können."

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse hat die Untersuchung der jeweils sechs verkehrsreichsten Monate der Jahre 2001 bis Oktober 2004 nach Kenntnis der Landesregierung ergeben?

2. Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Einrichtung eines Nachtfluggebietes nach Kenntnis der Landesregierung ergeben?

3. Welche Abweichungen ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung zur Ausbaugenehmigung?

4. Wann hat das Innenministerium erfahren, dass die unter Frage 1 und 2 genannten Untersuchungen durchgeführt werden sollen?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage Anfrage ­ u. a. auf der Grundlage von Angaben der Wehrbereichsverwaltung West ­ namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Januar 2005 wie folgt beantwortet:

Zu der Vorgehensweise der Wehrbereichsverwaltung West bei der Bearbeitung der Widersprüche im Zusammenhang mit dem Ausbau der US Militärflugplätze Ramstein und Spangdahlem hat die Landesregierung in ihrer Antwort vom 31. August 2004 auf die Kleine Anfrage 1968 (Drucksache 14/3391) der Fragestellerin Stellung genommen. Darin wurde bereits deutlich gemacht, dass die parlamentarische bzw. die Rechtskontrolle dieser Behörde nicht dem Land Rheinland-Pfalz obliegt.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage ­ u. a. auf der Grundlage von Angaben der Wehrbereichsverwaltung West ­ wie folgt:

Zu 1. bis 3.:

Die Wehrbereichsverwaltung West hat auf der Grundlage von Hinweisen in den ablehnenden Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in mehreren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ­ zuletzt im Beschluss vom 8. Juli 2004 ­ eine aktualisierende Fortschreibung der Flugdaten veranlasst, die der Genehmigung zum Ausbau des Flugplatzes Ramstein vom 11. Juni 2003 zu Grunde liegen. Die aus der Fortschreibung ggf. zu ziehenden Erkenntnisse und Wertungen werden seitens der Wehrbereichsverwaltung in die derzeit in Bearbeitung befindlichen Widerspruchsbescheide einbezogen. Hierfür hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 9. November 2004 eine Frist bis Ende Mai 2005 gesetzt. Diesen Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 16. Dezember 2004 in zweiter Instanz bestätigt.

Zu 4.: Das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport hat von der Fortschreibung der Flugdaten im Zusammenhang der o. g. Ablehnungsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Kenntnis erhalten.

Zu 5. und 6.: Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Widerspruchsführer auf die seitens der Wehrbereichsverwaltung erfolgte Fristverlängerung aufmerksam gemacht. Im Übrigen wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 1, 4 und 5 der Kleinen Anfrage 1968 verwiesen.

Zu 7.: Nein.

Das Widerspruchsverfahren nach den §§ 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist ein verwaltungsinternes Vorverfahren und als solches der gerichtlichen Anfechtung bzw. Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung vorgelagert. Das gerichtliche Verfahren, das auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Widerspruchsverfahrens umfasst, ist hiervon unabhängig.