Hinzu kam dass andere Großstädte z. B. Berlin Köln Bremen eine zentrale Waffenverwaltung haben

1. Anlass

Die Bürgerschaft hatte mit der Drucksache 17/2573 am 25./26. Juni 2003 die Zentralisierung des Vollzugs des Waffenrechts bei der Behörde für Inneres ­ Polizei ­ beschlossen. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen, dass das am 1. April 2003 in Kraft getretene neue Waffenrecht gegenüber der alten Rechtslage sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht in erheblichem Umfang zusätzliche Anforderungen stellt. Zudem sollte mit der Zentralisierung der waffenrechtlichen Aufgaben bei der Polizei eine Optimierung und Einheitlichkeit des waffenrechtlichen Vollzuges nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Verwaltung, einschließlich des Aufbaus eines elektronischen Waffenregisters, sichergestellt werden, nachdem festgestellt worden war, dass der bisherige Vollzug des ­ alten ­ Waffenrechts in 19 Erlaubnisbehörden auf der Ebene der Bezirks- und Ortsämter Defizite aufwies.

Hinzu kam, dass andere Großstädte (z. B. Berlin, Köln, Bremen) eine zentrale Waffenverwaltung haben. Die Berliner Regelung (dort ist das LKA zentrale Waffenbehörde) war insoweit Vorbild für Hamburg.

Auf Empfehlung des Haushaltsausschusses hatte die Bürgerschaft beschlossen, dass der Senat nach einer einjährigen Erfahrungszeit über die qualitative und quantitative Entwicklung des Fallzahlenaufkommens berichtet, um zu den Haushaltsberatungen 2005 über stellenmäßige Konsequenzen entscheiden zu können. Deshalb wurden von den insgesamt für die neue Dienststelle für erforderlich gehaltenen 29,1 Stellen zunächst die Mittel für 14 Stellen nur befristet für einen Zeitraum von zwei Jahren, und zwar bis zum 30. Juni 2005, bewilligt (vgl. Drucksache 17/2573 i.V. m. 17/2855). Davon wurden 7 Stellen bereits im Haushalt 2005/2006 gestrichen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die bei der Zentralisierung zugrunde gelegten Annahmen zu korrigieren waren. Die nach dem neuen Waffenrecht zu bewältigenden Vollzugsaufgaben sind qualitativ und quantitativ umfangreicher als angenommen. Der gelungene Aufbau der Dienststelle „Zentrale Waffenangelegenheiten" (vgl. Nummer 2) und die trotz der Defizite und Probleme auf Landesebene (vgl. Nummer 3) und Bundesebene (vgl. Nummer 4) erreichten Erfolge (vgl. Nummer 5) sind erheblich gefährdet, wenn die bestehende Befristung von 7 Stellen bei der Dienststelle der Polizei „Zentrale Waffenangelegenheiten" nicht aufgehoben wird (vgl. Nummer 6 und 7).

2. Einrichtung der Dienststelle „Zentrale Waffenangelegenheiten" (LPV 36)

Aufgaben

Durch das am 1. April 2003 in Kraft getretene neue Waffenrecht mussten eine Reihe von neuen Aufgaben übernommen werden, z. B.:

­ erweiterte und in kürzeren Zeiträumen zu wiederholende Regelüberprüfungen,

­ Bearbeitung veränderter Regelungen für Sportschützen und die Anpassung der veränderten Erlaubnisinhalte,

­ Erfassung und Überwachung gesetzlich neu geregelter Aufbewahrung von Waffen und Munition,

­ Bearbeitung und Kontrolle von Waffenlieferungen durch Deutschland, bzw. des Waffenumschlags, insbesondere den Hamburger Hafen betreffend.

Die Einzelheiten ergeben sich aus Drucksache 17/2573, Seite 2. Vergleiche auch die Ausführungen auf der Seite 11.

BÜRGERSCHAFT Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2005/2006

Einzelplan 8.1 ­ Behörde für Inneres Kapitel 8500 ­ Polizei (Stellenplan) Bericht über die Steigerung der Effizienz und Einheitlichkeit beim Vollzug des Waffenrechts nach der Neuordnung des Waffenrechts in einer Dienststelle „Zentrale Waffenangelegenheiten" bei der Polizei Stellenanzahl Anmerkungen temporärer Stellenbedarf 6,0 Für den beschleunigten Aufbau des zentralen Waffenregisters wurden die Mittel für 6 Stellen nur befristet für zwei Jahre bis zum 30. Juni 2005 bereitgestellt. dauerhafter Stellenbedarf 23,1 Im Vergleich zum ursprünglich errechneten Personalbedarf von 44,2 Stellen sollten die Aufgaben unter den oben genannten Prämissen dauerhaft mit 23,1 Stellen bewältigt werden. Wegen der unsicheren Prognose der Aufgaben wurden hiervon jedoch die Mittel für weitere 8 Stellen von der Vorlage dieses Berichtes abhängig gemacht und bis zum 30. Juni 2005 befristet.

Summe 29,1 Von den insgesamt mit der Drucksache 17/2573 bewilligten 29,1 Stellen sind zusammen Mittel für 14 Stellen auf Beschluss der Bürgerschaft nur bis zum 30. Juni 2005 befristet bereitgestellt worden (Evaluationsvorbehalt der Bürgerschaft). (Leitungsteam für die Dauer des Aufbaues eines Waffenregisters) 1 x OAR A 13 / 0,6 x Angestellte II a (Jurist) (zuk.

Die Stellenbesetzung zum Zeitpunkt der Einrichtung der Dienststelle ergibt sich aus dem nachstehenden Organigramm (Startkonfiguration):

Aufbauorganisation und Entwicklung der personellen Erstausstattung Wesentlich für die der Drucksache 17/2573 zugrunde liegenden Personalplanung für die neu einzurichtende Dienststelle „Zentrale Waffenangelegenheiten" waren auf Landesebene die nachfolgenden Prämissen:

­ Übernahme eines geordneten Aktenbestandes von den bisherigen Erlaubnisbehörden,

­ eine à jour befindliche Sachbearbeitung,

­ die hohe Antragserwartung für den neu eingeführten „Kleinen Waffenschein" (KWS). Hierfür wurde auf der Grundlage der verfügbaren Daten von rund 88.000 Anträgen im ersten Jahr ausgegangen (s. Nummer 6.1).

Der daraus zunächst abgeleitete Personalbedarf belief sich auf insgesamt 44,2 Stellen. Wegen der erwarteten Rationalisierungs- und Synergieeffekte (Zentralisierung der Sachbearbeitung, Einsatz moderner IuK-Technik) wurden für die neue Dienststelle jedoch nur Personalmittel für 29,1 Stellen eingeworben:

Die Dienststelle nahm ihren Betrieb am 8. Juli 2003 auf.

Bis dahin waren ca. 35.000 Personenakten von Erlaubnisinhabern aus den 19 verschiedenen Dienststellen der Bezirksverwaltung übernommen worden. In einem ersten Schritt wurden 24.860 Stammdaten in eine neu entwickelte Erfassungssoftware eingegeben.

Bis zum 1. April 2004 wurden die aus den Bezirksverwaltungen übernommenen Akten (Volumen: 500 Umzugskartons) in ein einheitliches zentrales Archiv sortiert und durch den manuellen Abgleich jedes einzelnen Vorgangs mit dem Einwohnermeldesystem überprüft. Die überprüften Daten wurden zusammen mit dem Gesamtbestand der Erfassungssoftware in das neu entwickelte Arbeitsprogramm WANDA (WAffen-Nachweis-DAtei) eingegeben.

3. Defizite und Probleme auf Landesebene

Die Übergabe der Akten der Bezirksverwaltung erfolgte weitgehend nicht in der erwarteten Weise. Im Zuge der Erstaufnahme der rund 35.000 Akten (aktuelle Fälle und Altfälle) wurden auf Grund unterschiedlicher Standards und Qualitäten zum Teil erhebliche Bearbeitungsdefizite festgestellt. Darüber hinaus erschwerten unterschiedliche Aktenaufbau- und Ablagesysteme eine zügige und inhaltlich vollständige Erfassung der Akten.

Von den bis zum 1. April 2004 in „WANDA" erfassten 24.860 Datensätzen bestand für 13.447 Datensätze ein Bearbeitungszwang. 984 Datensätze mussten sofort in Angriff genommen werden, z. B. bei laufenden Anträgen, Widerrufsverfahren und Hinweisen auf eine nicht mehr gegebene Zuverlässigkeit.

Am häufigsten wurde festgestellt, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen nicht zeitgerecht, d. h. zum Teil seit über 10 Jahren, nicht mehr durchgeführt worden waren, obwohl dies nach dem alten Waffenrecht mindestens alle 5 Jahre hätte erfolgen müssen.

Außerdem waren unter den erfassten Datensätzen 1.

Akten Verstorbener, für die der Verbleib ihrer Waffen unklar ist. Ferner waren 1.660 Erlaubnisinhaber bekannt und 390 Erlaubnisinhaber unbekannt aus dem Zuständigkeitsbereich der Hamburger Erlaubnisbehörde verzogen.

Für diese Fälle mussten mit erheblichem Aufwand zunächst die neuen Anschriften und die zuständigen Waffenbehörden ermittelt werden, damit die Akten nachgesandt werden konnten.

Darüber hinaus durchgeführte Stichproben ergaben, dass bei ca. 20 % der angemeldeten Waffen keine Eindeutigkeit über die Waffenart, den Hersteller, das Modell oder das Kaliber besteht, was beispielsweise zur Folge hätte, dass selbst bei ordnungsgemäßer Anmeldung bei einer Straftat die Tatwaffe nicht recherchiert werden könnte. Vielfach ist die Rechtmäßigkeit des Waffenbesitzes fragwürdig.

Um diese Mängel zu beheben, müssen rund 16.900 Akten nachbearbeitet werden.

4. Defizite und Probleme auf der Bundesebene

Der Vollzug des Waffenrechts wird dadurch erschwert, dass weder die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz noch einheitliche Dokumente für die waffenrechtlichen Erlaubnisse vorliegen (4.1), die Aktualisierung der Kostenverordnung zum Waffengesetz noch aussteht (4.2) und das Bundesverwaltungsamt die Schießsportverbände nicht zeitnah zum Inkrafttreten des Waffengesetzes anerkannt hat (4.3). Diese Probleme sowie weitere Schwierigkeiten (4.4), führen dazu, dass substantiierte Aussagen über die Gebühreneinnahmen und die notwendigen Personalbedarfe frühestens Anfang 2007 möglich sein werden (4.5).

Verwaltungsvorschriften und einheitliche Dokumente

Das Bundesministerium des Innern hat erst am 25. Januar 2005 den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstellten Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschriften an die Länder übersandt und um Stellungnahme bis Mitte März gebeten. Nach dem beigefügten Zeitplan wird angestrebt, das Abstimmungsverfahren bis spätesten zur Sommerpause abzuschließen, um dann die Ergebnisse in eine Kabinettsvorlage einzuarbeiten. Auf dieser Grundlage dürften die Verwaltungsvorschriften, voraussichtlich zum Jahresende vorliegen. Anschließend müssen sich die Erlaubnisbehörden erst auf die veränderte Situation einstellen und die seit dem 1. April 2003 entwickelten Lösungsvorstellungen zur Umsetzung des Waffenrechts einer kritischen Überprüfung unterziehen. Hierfür dürfte bei sehr vorsichtiger Veranschlagung ein Zeitraum von mindestens einem Jahr anzusetzen sein. Erst danach kann eine einigermaßen substantiierte Aussage über den dauerhaften Personalbedarf der neuen Dienststelle getroffen werden.

Ein Entwurf für die einheitliche Ausgestaltung der Dokumente der unterschiedlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse wurde vom Bundesministerium des Innern im Nachgang zu dem Entwurf der Verwaltungsvorschriften am 27. Januar 2005 übersandt. Auch diese dringend benötigten Dokumente dürften daher erst zum Jahresende vorliegen.

Kostenverordnung zum Waffengesetz

Die Anpassung der Kostenverordnung zum Waffenrecht an die neue Rechtslage steht gleichfalls noch aus. Das Bundesministerium des Inneren hatte die Länder mit Schreiben vom 12. Oktober 2004 gebeten, jeweils durch eine Waffenerlaubnisbehörde den Bearbeitungsaufwand für die einzelnen Gebührentatbestände ermitteln zu lassen, damit anschließend auf dieser Grundlage eine aktuelle Gebührenneuberechnung erstellt werden kann. Die Ergebnisse wurden zwischenzeitlich übersandt. Die Auswertung durch das Bundesministerium des Innern steht noch aus. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen, zwischen dem ersten Entwurf der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung und dem Inkrafttreten lag ein Zeitraum von 11 Monaten, kann mit dem Inkrafttreten der neuen Kostenverordnung erst zum Jahresende gerechnet werden.

Anerkennung der Schießsportverbände

Die Anerkennung der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt hat einige Zeit in Anspruch genommen. Die beiden ersten wurden ca. ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes anerkannt (Bund der Militär- und Polizeischützen am 6. Oktober 2003, Deutscher Schützenbund am 7. November 2003).

Die Anerkennung der beiden anderen in Hamburg vertretenen Schießsportverbände (Bund Deutscher Sportschützen und Verband der Reservisten der Deutschen