Absolventen
Wie viele Schülerinnen und Schüler der Abendschulen (Abendhaupt-, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Hansa-Kolleg und Studienkolleg) haben erfolgreich einen Abschluss gemacht? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Schulformen für die letzten 10 Jahre angeben. Wie hoch ist die Abbruchquote an den Abendschulen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Schulformen für die letzten 10 Jahre angeben.)
Siehe Anlage 19.
5. Liegen Erkenntnisse über die Gründe für den Abbruch vor? Wenn ja, welche?
Gründe für den Abbruch des Besuchs einer Abendschule können sein: Unvereinbarkeit mit dem Beruf, familiäre Belastungen sowie Fehleinschätzungen hinsichtlich der schulischen Anforderungen. Die Gründe für den Abbruch des Schulbesuchs werden nicht statistisch erhoben.
6. Liegen Erkenntnisse über die weitere berufliche Laufbahn der Absolventen der Abendschulen vor? Wenn ja, welche?
Die weitere berufliche Laufbahn der Absolventen der Abendschulen wird nicht systematisch verfolgt.
7. Wie lang sind die Wartelisten für die jeweiligen Schulformen? Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben? Wie lange wartet ein Schüler durchschnittlich auf einen Platz an der Abendschule? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen angeben.) Plant der Senat Maßnahmen, die Wartezeiten zu verkürzen? Wenn nein, warum nicht?
Es gibt in den Abendschulen für keine Schulform „klassische" Wartelisten.
Es gibt lediglich im Haupt- und Realschulbereich schulinterne Bewerber-/Interessentenlisten, die ausschließlich für ein Nachrückverfahren für die jeweilige halbjährliche Anmelderunde erstellt werden. Statistische Daten hierzu werden nicht erfasst.
Kriterien zur Aufnahme sind die Zulassungsvoraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Abendhaupt- und Realschulen (§§ 58, 70 APO-AS) und Gymnasien (§§ 75 bis 87 APO-AH) und die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen.
8. Die Hauptschulabschlusskurse (HASA) an der VHS Röbbek laufen aus.
Trifft es zu, dass künftig keine Tageskurse an den Abendhauptschulen geben wird? Wenn nein, welches Angebot besteht an Tageskursen an Abendschulen? Wenn ja, wie viele Plätze gibt es bisher und in Zukunft?
Schülerinnen und Schülern, die keine dreijährige Berufstätigkeit nachweisen können, ist verwehrt am Abendgymnasium das Abitur nachzuholen, selbst wenn sie an der gleichen Abendschule den Haupt- und/oder den Realschulabschluss erworben haben. Sie werden an das Aufbaugymnasium verwiesen, wo sie zusammen mit wesentlich jüngeren Schülern unterrichtet werden.
Zum 01.02.2005 sind an der Abendschule am Holstentor 3 Anfangsklassen mit insgesamt 95 Schülerinnen und Schülern aufgenommen worden, davon ein Kurs am Nachmittag. An der Abendschule St. Georg wurden drei Klassen, davon eine Abendklasse mit 28 Teilnehmern, zwei Hauptschulklassen am Vormittag mit insgesamt 52
Teilnehmern aufgenommen.
Alle Teilnehmer aus dem HASA-Projekt der Hamburger Volkshochschule (VHS) haben ein geeignetes Angebot erhalten. Das Kursangebot an den Abendschulen ist erhöht worden, um sowohl die HASA-Interessenten als auch die ohnehin an den Abendschulen interessierten Bewerber mit einem Angebot zu versorgen.
9. Welche Gründe bestehen für diese Regelung?
Die Gründe für diese Regelung bestehen darin, dass die Bewerber nicht alle Voraussetzungen für die Aufnahme in das Abendgymnasium gemäß § 77 APO-AH erfüllen.
Diese beruhen auf der KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien i. d. F. vom 16.06.2005.
Abendgymnasien sind staatliche Institute zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg und haben somit die Aufgabe, berufstätige Erwachsene auf die allgemeine Hochschulreife vorzubereiten.
10. Schülerinnen und Schüler, die an Abendschulen den Hauptschulabschluss anstreben, haben Anspruch auf eine Schülermonatskarte des HVV. Realschüler müssen dagegen ein Jahr warten, bis ihnen diese Vergünstigung zuteil wird.
Welche Gründe bestehen für diese Ungleichbehandlung?
Mit Schreiben vom 01.10.2004 hat das Amt für Verkehr- und Straßenwesen den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gebeten, die Abendhaupt- und -Realschüler der staatlichen Abendgymnasien mit Abendrealschule und Abendhauptschule in das Prüfverzeichnis für den Ausbildungsverkehr zu übernehmen. Damit sind die Schülerinnen und Schüler Auszubildende im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2a der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr.
Eine Ungleichbehandlung besteht nicht. Die genannten Ausbildungsgänge sind auf Antrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.10.2004 in das Prüfverzeichnis des HVV für den Ausbildungsverkehr aufgenommen worden. Damit haben diese Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf eine Schülermonatskarte des HVV.