Vergabe der Plätze in der Härtefallquote

Wie viele Widersprüche und Klagen gab es aufgrund der Nichtzulassung als Härtefall? Wurden diese bereits entschieden bzw. wann werden diese mit welchem Ergebnis entschieden?

UniHH

Es ist kein Fall bekannt, in dem die Vergabe der Plätze in der Härtefallquote gerügt wurde.

HAW

Die Daten sind in der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu ermitteln.

HfMT Keine.

TUHH Keine.

f) Wie viele Härtefallanträge gab es an der jeweiligen Hochschule?

Härtefallanträge WS 2005/06: UniHH HAW HfMT TUHH 229 239 0 5

g) Wie viele Plätze hätten theoretisch für Härtefälle zur Verfügung gestanden?

UniHH HAW HfMT TUHH 107 4 50

Bei rund 3900 von der Universität im lokalen Vergabeverfahren zu vergebenen Studienanfängerplätzen stehen 5 % je Studiengang ­ somit rund 195 Plätze ­ für Härtefälle zur Verfügung.

h) Wie viele Studienplätze wurden tatsächlich nach der Härtefallquote vergeben?

i) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der nach der Härtefallquote vergebenen Studienplätze an den gesamten Studienplätzen?

Vergabe von Studienplätzen nach der Härtefallquote in absoluten Zahlen bzw. prozentualem Anteil vergebener Studienplätze nach Härtefallquote an der Gesamtzahl der Studienplätze UniHH HAW HfMT TUHH 33 73 Entfällt 3

0,8 % 3,4 % Entfällt 0,3 % 105 Fälle der nicht genehmigten Härtefälle konnten im Rahmen des regulären Zulassungsverfahrens einen Studienplatz erhalten.

j) Werden die Plätze für Härtefälle nach den Studienplätzen eines Studienganges oder nach denen der gesamten Hochschule bestimmt?

UniHH

Die Plätze der einzelnen Quoten und damit auch die der Härtefallquote werden je Studiengang berechnet.

HAW und TUHH

Nach Studiengängen.

HfMT

Die Studienplätze für Härtefälle werden nach denen der gesamten Hochschule bestimmt.

k) Welche Härtefallregelung bzw. welches Verfahren existiert bei Bewerber/-innen für das Hauptstudium?

UniHH

Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Studienplätze des Hauptstudiums sind ausschließlich die Abiturdurchschnittsnote bzw. die bisherigen Studienleistungen (Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums) relevant, Härtegründe werden nicht berücksichtigt.

HAW und TUHH Keine, da es keine Zulassungsbeschränkungen gibt.

HfMT

Für das Hauptstudium sind keine Regelungen vorgesehen.

2. War das Verfahren zur Vergabe von Härtefallplätzen vor der Einführung des HZG anders? Wenn ja, für die jeweiligen Hochschulen in welcher Hinsicht (alle Antworten auf die Fragen und Unterfragen bitte mindestens für die letzten drei Semester aufschlüsseln)?

a) Nach welchen Kriterien wurden die Plätze für Härtefälle vor Erlass des HZG vergeben?

UniHH Ja. Es galt die Richtlinie für Härtefallanträge und Hinweise auf erforderliche Nachweisbelege im Rahmen des Zulassungsverfahrens der UniHH. HAW Nein. Es galt die Verordnung für die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule Hamburg (FHZVO) vom 26. September 2001 (HmbGVBl. 2001 S. 413), die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 eine Härtefallquote von 15 % vorsah. Im Übrigen wurden die Studienplätze nach den gleichen Kriterien vergeben wie nach den neuen Rechtsvorschriften, insbesondere nach den Regelungen der Härtefallrichtlinien (siehe Antworten zu 1. und

1. a) sowie zu 1.c)). HfMT Nein.

TUHH

Das Verfahren hat sich nicht geändert, lediglich die Härtefallquote hat sich von 20 % auf 5 % reduziert. Der Erlass des HZG hat keine Änderung der Kriterien zur Folge gehabt.

b) Galten Bewerber/-innen aus Hamburg oder Umgebung mit Familie und/oder Alleinerziehende in Hamburg für einen Studienplatz an der jeweiligen Hamburger Hochschule als „Härtefall"? Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

UniHH Ja. Die seinerzeitigen Richtlinien waren im Lichte einer Verdoppelung der Härtefallquote (von 10 % auf 20 %) weit gefasst worden.

HAW Ja. Vgl. Antwort zu 1. und 1. a). HfMT Nein. Vgl. Antwort zu 1. und 1. a) TUHH Ja. Vgl. Antwort zu 1. und 1. a).

c) Wer bzw. welches Gremium hat an der TUHH, HAW, HfMT und der Universität Hamburg die Kriterien/Voraussetzungen für Härtefälle vor dem neuen HZG bestimmt?

UniHH

In § 6 Absatz 2 der Universitäts-Zulassungsverordnung (UniZVO) waren die Grundsätze zur Vergabe der Plätze der Härtefallquote geregelt worden. Das Nähere sollte durch Richtlinien der Hochschulen geregelt werden. Dies hat die Universität mit den „Richtlinien für Härtefallanträge und Hinweise auf erforderliche Nachweisbelege im Rahmen des Zulassungsverfahrens der Uni Hamburg" getan. Die Verwaltung hat die Richtlinien verfasst und sie zur Grundlage der Entscheidungen gemacht.

HAW

Das Präsidium der HAW. HfMT Vgl. Antwort zu 1. b). TUHH

Der nach der Universitäts-Zulassungsverordnung gebildete Zulassungsausschuss war auch für die Härtefallanträge zuständig.

d) Wer bzw. welches Gremium wählte an der TUHH, HAW, HfMT und der Universität Hamburg aufgrund welcher wo niedergelegten Kriterien die zuzulassenden Bewerber/-innen aus?

UniHH

Die Verwaltung hat auf der Grundlage der UniZVO und der Richtlinien entschieden.

HAW Vgl. Antwort zu 1. d). HfMT Vgl. Antwort zu 1. d). TUHH

Der Zulassungsausschuss bestimmte die Auswahl anhand der Härterichtlinien.

e) Wie viele Widersprüche und Klagen gab es aufgrund der Nichtzulassung als Härtefall?

UniHH Kein Datenmaterial vorhanden.