Bebauungsplan

Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Bremen-Ost ­ Ortsteil Oberneuland ­ für folgende Teilgebiete: Teilgebiet Gebietsabgrenzung (schematisch, im Uhrzeigersinn) Oneu 1 Park Höpkensruh, Oberneulander Landstraße/Auf der Alten Weide Oneu 2 Klinik Hohenkamp/Gut Hodenberg, östlich Oberneulander Landstraße/westlich Hodenberger Straße Oneu 3 Südlich Am Heiddamm/westlich Am Hodenberger Deich Oneu 4 Nördlich BAB 27/östlich Rockwinkeler Landstraße/Schwarzer Weg Oneu 5 Westlich Oberneulander Landstraße/westlich Tilingweg/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/östlich Mühlenfeldstraße/südlich Rockwinkeler Heerstraße Oneu 6 Entfallen Oneu 7 Westlich Mühlenfeldstraße/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/südlich Rockwinkeler Heerstraße Oneu 8 Entfallen Oneu 9 Westlich Rockwinkeler Heerstraße/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/Modersohnweg und Hans-am-Ende-Weg, jeweils beidseitig Oneu 10 Östlich Rockwinkeler Heerstraße/nördlich Rütenhöfe Oneu 11 Nördlich Oberneulander Heerstraße/östlich Apfelallee/südlich Kniggeweg/westlich Oberneulander Landstraße (Bearbeitungsstand: 5. August 2008)

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2373 (Bearbeitungsstand: 5. August 2008) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 19. September 2008 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangene datengeschützte Stellungnahme einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahme der Deputation für Bau und Verkehr enthalten ist.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2373 (Bearbeitungsstand: 5. August 2008) in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahme zu beschließen.

Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2373

Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Bremen-Ost ­ Ortsteil Oberneuland ­ für folgende Teilgebiete: Teilgebiet Gebietsabgrenzung (schematisch, im Uhrzeigersinn) Oneu 1 Park Höpkensruh, Oberneulander Landstraße/Auf der Alten Weide Oneu 2 Klinik Hohenkamp/Gut Hodenberg, östlich Oberneulander Landstraße/westlich Hodenberger Straße Oneu 3 Südlich Am Heiddamm/westlich Am Hodenberger Deich Oneu 4 Nördlich BAB 27/östlich Rockwinkeler Landstraße/Schwarzer Weg Oneu 5 ­ Heerstraße Oneu 6 Entfallen Oneu 7 Westlich Mühlenfeldstraße/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/südlich Rockwinkeler Heerstraße Oneu 8 Entfallen Oneu 9 Westlich Rockwinkeler Heerstraße/nördlich Eisenbahn Bremen ­ Hamburg/Modersohnweg und Hans-am-Ende-Weg, jeweils beidseitig Oneu 10 Östlich Rockwinkeler Heerstraße/nördlich Rütenhöfe Oneu 11 Oberneulander Landstraße (Bearbeitungsstand: 5. August 2008)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2373 (Bearbeitungsstand: 5. August 2008) und die entsprechende Begründung zum Bebauungsplan 2373 vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Dieser Beschluss ist am 4. März 2008 öffentlich bekannt gemacht worden.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 den Beschluss gefasst, dass von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 abgesehen wird, da sich die Planaufstellung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt.

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 2373 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt. Dabei wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 festgelegt.

4. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind für den Bebauungsplanentwurf 2373 gleichzeitig durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichtet worden.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 7. Februar 2008 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 2373 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf mit Begründung hat vom 25. März 2008 bis 25. April 2008 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Oberneuland Kenntnis zu nehmen.

5. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Die Handelskammer Bremen hat mit Schreiben vom 30. April 2008 Folgendes mitgeteilt: Seitens der Handelskammer Bremen bestehen keine grundsätzlichen sind wir jedoch mit den Festsetzungen zum Teilgebiet Oneu 8, das unseres Erachtens vollständig aus diesem Verfahren herausgelöst werden sollte. Wie Sie wissen, wird dieses Gebiet geprägt durch die dort seit Jahrzehnten ansässige Roha Arzneimittel Für dieses Unternehmen muss die konkrete Möglichkeit einer Entwicklung am bisherigen Standort erhalten bleiben. Dies schließt eine geordnete unternehmerische Weiterentwicklung auf den aktuell genutzten Flurstücken ebenso ein wie die Möglichkeit, im Rahmen einer zukünftig nicht auszuschließenden Nutzungsänderung unkritische Gewerbenutzungen zu entwickeln. Im gesamten Plangebiet ­ insbesondere jedoch in Oneu 8 ­ ist daher grundsätzlich sicherzustellen, dass sämtliche planungsrechtlichen Festsetzungen in keinem Fall zulasten der bestehenden Gewerbeansiedlungen gehen. Hier ist Bestandsschutz zu gewährleisten, der keinerlei Einschränkungen in Art und Umfang der derzeitigen gewerblichen Nutzungen zulässt sowie den Unternehmen die Möglichkeit einer Entwicklung auch am bisherigen Standort erhält.

(2369) bereits in der Aufstellung befindet und damit ein konkretes Planungserfordernis vorliegt, erachten wir die im vorliegenden Verfahren skizzierte Zwischenlösung (Heranziehung von § 34 Baugesetzbuch) als einen überflüssigen Verfahrensschritt, auf den verzichtet werden sollte. Vielmehr halten wir es für erforderlich, dass Sie, wenn Sie bereits über einen qualifizierten Bebauungsplan nachdenken, etwaige Details unbedingt auch im Dialog mit der Roha-Geschäftsführung erörtern. Dabei sollten auch die folgenden zwei Aspekte mit berücksichtigt werden:

· Neue Nutzungen auf den östlich des Roha-Werkes anschließenden Flächen dürfen nicht zu potenziellen Nachbarschaftskonflikten führen.

· Unmittelbar westlich an Oneu 8 schließen sich im Teilgebiet Oneu 9 zwei zum Roha-Werk gehörende Flächen an, die heute als Parkplatz sowie als Grünfläche genutzt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Optionsflächen zukünftig einmal so in das Werkslayout einbezogen werden, dass auch hier die eine oder andere Art einer gewerblichen Nutzung stattfindet. Besagte Flächen sind daher aus Oneu 9 herauszunehmen und Oneu 8 zuzuschlagen ­ noch besser jedoch als Gewerbegebiet in den vorgenannten Bebauungsplan 2369 aufzunehmen.

Wir bitten Sie, unsere vorgenannten Anregungen und Bedenken im weiteren Verfahren umfänglich zu berücksichtigen.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: