Früherkennungsprogramm

Dieses qualitativ hochwertige Früherkennungsprogramm wird allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren angeboten. Daher werden für die Einladung Daten aus den amtlichen Melderegistern (Namen und Anschrift, Geburtsdaten) verwendet. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden dabei selbstverständlich eingehalten. Aus diesen Meldedaten werden zwei für Sie geltende, nicht wieder entschlüsselbare Kennnummern gebildet,die zur Organisation der Einladungen und zur Überprüfung der Qualität der Untersuchungen dienen.

Die amtlichen Meldedaten werden nach erfolgter Einladung gelöscht, unabhängig davon, ob Sie am Früherkennungsprogramm teilnehmen oder nicht. Die Maßnahmen zur Überprüfung der Qualität erfolgen in anonymisierter Form nur unter Verwendung der beiden Kennnummern.Wie bei allen sonstigen ärztlichen Behandlungen unterliegen Ihre Daten der ärztlichen Schweigepflicht.

In einer speziellen Maßnahme zur Überprüfung der Qualität der Untersuchungen wird festgestellt, ob bei Frauen in der Zeit zwischen zwei Screening-Mammographien Brustkrebs aufgetreten ist, der früher hätte entdeckt werden können. Zu diesem Zweck werden die Kennnummern derTeilnehmerinnen mit den Kennnummern in den zuständigen Krebsregistern regelmäßig abgeglichen. Das Krebsregister meldet die Kennnummern der Brustkrebsfälle (also nicht die Namen) an die einladende Stelle.

Sollten Sie betroffen sein, übermittelt die einladende Stelle Ihre Kennnummer an die für Sie zuständige Screening-Einheit. Diese bittet Sie um Ihr Einverständnis, Ihre medizinischen Unterlagen, also insbesondere die Mammographieaufnahmen, an eine spezielle Einrichtung zur Qualitätsüberprüfung (Referenzzentrum) weiterleiten zu dürfen.

Worauf wir Sie noch hinweisen wollen Sie sollten unbedingt auch während des zweijährigen Intervalls zwischen den Einladungen auf Veränderungen Ihrer Brust achten. Dazu gehören:

­ tastbare Knoten,

­ Dellen oder Verhärtungen der Haut,

­ äußerlich sichtbare Verformungen,

­ Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze,

­ Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus der Brustwarze.

Wenn Sie solche Veränderungen bemerken, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.

Anlage V: Inhalte des standardisierten Fragebogens zur Anamnese gemäß Abschnitt B Nr. 4

Buchst. f Abs. 1

Der standardisierte Fragebogen zur Anamnese gemäß Abschnitt B Nr. 4 Buchst. f Abs. 1 muss insbesondere beinhalten:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Angaben zu behandelnden Ärzten

­ Name und Adresse des Hausarztes

­ Name und Adresse des Frauenarztes

Anlage VI: Inhalte der Dokumentationen gemäß Abschnitt B Nr. 4 Buchst. l

1. Screening-Mammographieaufnahmen

Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen

Die Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen ist wie folgt zu dokumentieren:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. Name der radiologischen Fachkraft

4. Datum der Screening-Mammographie

5. Voraufnahmen hinzugezogen/nicht hinzugezogen;wenn nicht hinzugezogen, Begründung

6. Klinische Auffälligkeiten

­ Keine Auffälligkeiten

­ Auffälligkeiten (einschließlich Lokalisation nach vorgegebenem Schema)

­ Narbe(n)

­ Zustand nach Mastektomie

­ Muttermal(e)/Warze(n)

­ Sonstige

7. Anzahl der erstellten Aufnahmen

­ Medio-lateral-oblique und Cranio-caudal

­ Bildwiederholung wegen Einschränkungen bei der diagnostischen Bildqualität angezeigt

­ Bildwiederholung wegen Einschränkungen bei der diagnostischen Bildqualität durchgeführt

­ Zusatzaufnahmen aus anatomischen Gründen angezeigt

­ Zusatzaufnahmen aus anatomischen Gründen durchgeführt

8. Abbruch der Untersuchung durch die Frau (einschließlich Begründung)

9. Technische Aufnahmebedingungen (Röhrenspannung,Werte nach Nr. 1.8 Anhang 6 der Anlage 9.2 BMV-Ä und EKV).

Befundung der Screening-Mammographieaufnahmen

Die Befundung der Screening-Mammographieaufnahmen ist wie folgt zu dokumentieren:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. Datum der Screening-Mammographie

4. Voraufnahmen hinzugezogen/nicht hinzugezogen;wenn nicht hinzugezogen, Begründung

5. Befundung der Mammographieaufnahmen

­ Unauffällig, kein Abklärungsbedarf Art der Läsion

­ Verdichtung

­ Mikrokalk

­ Architekturstörung

7. Lokalisation des abklärungsbedürftigen Befunds (nach vorgegebenem Schema)

8. Ggf. Feststellung von Einschränkungen bei der diagnostischen Bildqualität

9. Ggf. Empfehlung zur Wiederholung von Screening-Mammographieaufnahmen aufgrund von Einschränkungen der diagnostischen Bildqualität.

2. Abklärungsdiagnostik

Klinische Untersuchung

Die klinische Untersuchung im Rahmen der Abklärungsdiagnostik ist wie folgt zu dokumentieren:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. Ggf.: klinische Untersuchung nicht notwendig

4. Ggf.: klinische Untersuchung empfohlen, von Teilnehmerin abgelehnt

5. Datum der klinischen Untersuchung

6. Beurteilung der klinischen Untersuchung

­ Mammographischer Befund tastbar/nicht tastbar

­ Auffälligkeiten:

­ Verfärbung

­ Peau dOrange

­ Sekretion

­ Regionale Lymphknoten auffällig/nicht auffällig.

Mammographische Untersuchung

Die differenzierte Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen einschließlich der gegebenenfalls zusätzlichen Röntgenuntersuchungen ist wie folgt zu dokumentieren:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. Ggf.: zusätzliche Röntgenuntersuchungen nicht notwendig

4. Ggf.: zusätzliche Röntgenuntersuchungen empfohlen, von Teilnehmerin abgelehnt

5. Datum der Screening-Mammographie, ggf. zusätzlichen Röntgenuntersuchungen

Ultraschalldiagnostische Untersuchung

Die ultraschalldiagnostische Untersuchung im Rahmen der Abklärungsdiagnostik ist wie folgt zu dokumentieren:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. Ggf.:ultraschalldiagnostische Untersuchung nicht notwendig

4. Ggf.: ultraschalldiagnostische Untersuchung empfohlen, von Teilnehmerin abgelehnt

Beurteilung der bisherigen Untersuchungen und Indikationsstellung zur Biopsie

Die Beurteilung der bisherigen bildgebenden und gegebenenfalls klinischen Untersuchungen sowie die Indikationsstellung zur Biopsie sind wie folgt zu dokumentieren:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. Verbleib im Screening

4. Wahlperiode

Biopsien

Die Biopsie im Rahmen der Abklärungsdiagnostik ist wie folgt zu dokumentieren:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. Ggf. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. Herkunftsseite und Lokalisation sowie Anzahl der Schnittpräparate

4. Nachweis von Verkalkungen in der Präparateradiographie

5. Histologische Verkalkung (Auftreten, Art, Malignität, Bezug zur histologischen Läsion)

6. Histologische Beurteilung nach folgendem Muster:

­ B1 (nicht befriedigend)

­ B2 (benigne)

­ B3 (benigne, aber unsicheres Malignitätspotenzial [bioptische Abklärung nicht erforderlich/empfohlen])

­ B4 (malignitätsverdächtig)

­ B5 (maligne [in situ, invasiv, unklar, ob in situ oder invasiv])

7. B-Klassifikation nicht möglich

8. Histologische Diagnose

9. Besonderheiten.

Histopathologische Beurteilung eines Operationspräparates

Die histopathologische Beurteilung der im Rahmen einer Operation gewonnenen Präparate ist wie folgt zu dokumentieren:

1. Angaben zur Person (Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Krankenkasse, Screening-Identifikationsnummer)

2. Vertragsarztnummer

3. 1 mm außerhalb des invasiven Karzinoms)

­ Axilläre Lymphknoten (Gesamtzahl, Anzahl positiver Lymphknoten)

­ Sonstige Lymphknoten (Gesamtzahl, Anzahl positiver Lymphknoten)

­ Lokalisation der sonstigen Lymphknoten

­ Exzisionsränder (Tumor infiltriert Rand [ja/nein],nächstgelegener Rand)

­ Minimaler tumorfreier Resektionsrand in mm

­ Malignitätsgrad

­ Tumorausdehnung (umschrieben, multipel, nicht zu beurteilen)

­ Vaskuläre Invasion (Blut- oder Lymphgefäße)

­ Hormonrezeptor-Status

6. Abschließende histologische Diagnose."

Die Änderung dieser Richtlinien tritt am 1. 1. 2004 in Kraft.

Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen