Hinweise aus dem Fachinformationssystem Altlasten

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat sich eine Altlastverdachtsfläche im Bereich des vorgesehenen Beachvolleyballplatzes am Westrand der vorhandenen Tennisanlage (Flurstück 3177) ergeben.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass im Plangebiet das Vorhandensein von Bombenblindgängern aus dem 2. Weltkrieg nicht ausgeschlossen werden kann. Bauvorhaben sind im Einzelnen beim Kampfmittelräumdienst abzufragen.

Prüfung der Umweltverträglichkeit

Für den Bebauungsplan besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß §§ 3 b bis 3 f des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), geändert am 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794, 1796).

Andere planerisch beachtliche Tatbestände

Programmplan Bergstedt (1981)

Das bestehende Wohngebiet westlich der Bergstedter Chaussee einschließlich rückwärtiger Flächen ist als reines Wohngebiet mit einer Geschossflächenzahl von 0,1 dargestellt, jenes östlich der Bergstedter Chaussee als allgemeines Wohngebiet mit einer Geschossflächenzahl von 0,5.

Nördlich Fischkamp ist Gewerbegebiet mit einer Geschossflächenzahl von 0,7 sowie eine Hauptverkehrsstraße (Ortsumgehung Bergstedt) dargestellt. Der Bereich der vorhandenen Tennisanlage ist als sonstige Grünfläche dargestellt, der gesamte östliche Bereich als landwirtschaftliche Fläche bzw. Wald (Naturdenkmal Timmermoor). Der Verlauf der Straßen Fischkamp und Bredeneschredder ist jeweils als Parkanlage mit Fußwegverbindungen dargestellt, die das Timmermoor mit dem Naturschutzgebiet Hainesch-Iland bzw. die Saselbek mit dem Ortskern Bergstedt verknüpfen.

Gutachten zum Landschaftsrahmenplan Bergstedt (1989)

Das bestehende Wohngebiet westlich der Bergstedter Chaussee ist als reines Wohngebiet mit 80 % privat nutzbarem Grün dargestellt. Die westlich angrenzenden Flächen hinter diesen Grundstücken sind überwiegend als Wald dargestellt. Das bestehende Wohngebiet östlich der Bergstedter Chaussee ist als allgemeines Wohngebiet mit 60 % privat nutzbarem Grün dargestellt.

Nördlich Fischkamp sind landwirtschaftliche Flächen, Dauergrünland und Wald dargestellt, nördlich Immenhorstweg landwirtschaftliche Fläche. Östlich des Weges Hamraakoppel sind landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen dargestellt, im Bereich des Timmermoors naturnahe Flächen (feuchte Standorte) und Wald.

Der Weg Hamraakoppel ist als Rad- und Wanderweg gekennzeichnet, der Weg Fischkamp als innerörtliche Wegeverbindung mit vorgesehener Lückenschließung zwischen Bredeneschredder und Bergstedter Chaussee und Anschluss an den vorhandenen Weg in das Naturschutzgebiet Hainesch-Iland.

Sonstige Gutachten/Untersuchungen

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf Boden, Natur und Landschaft wurden folgende Unterlagen und Gutachten erstellt, deren bebauungsplanrelevanten Ergebnisse in den Bebauungsplan eingeflossen sind:

­ Biologischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Bergstedt 14, Fischkamp, vom Juli 2003 mit Biotop- und Artenkartierungen

­ FFH-Verträglichkeitsstudie zur Aufstellung des Bebauungsplans Bergstedt 23 im Zusammenhang mit dem EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet „Hainesch-Iland" vom Juli 2003

­ Landschaftsplanerisches Gutachten zum Bebauungsplan Bergstedt 14 mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach Staatsrätemodell vom Dezember 2003

­ Grundwasser-Expertise zum Bebauungsplan-Entwurf Bergstedt 14 vom Dezember 2004

­ Gefährdungsabschätzung zur Altablagerung Osterkampstieg/Furtbek, Februar 2005

Angaben zum Bestand

Bauliche Nutzungen Westlich der Bergstedter Chaussee befindet sich eine offene, überwiegend eingeschossige Wohnbebauung mit Ausnahme der zweigeschossigen Bebauung auf den Flurstücken 796, 2941 und 2942. Darin eingestreut sind u. a. ein Laden für Heimwerkerbedarf, ein Elektrohandel und ein Klempnerbetrieb. Die Grundstücke sind 75 bis 90 m tief und zu einem geringeren Teil rückwärtig bebaut.

Östlich der Bergstedter Chaussee befinden sich neben zwei eingeschossigen Wohnhäusern ein Getränkehandel mit Betonstein-Ausstellung sowie eine Anfang der 90er Jahre errichtete, zweigeschossige Reihenhaussiedlung (Bredeneschredder). Am Immenhorstweg südlich Hamraakoppel befinden sich acht weitere eingeschossige Wohnhäuser.

Südlich der Wohnbebauung am Osterkampstieg/Stüffel besteht eine Tennisanlage mit Vereinsheim. An der Straße Stüffel befinden sich zwei Gärtnereien mit diversen Hochbauten (Flurstück 2424 mit Wohngebäude und Gewächshäusern, Flurstücke 2240, 499 mit Verkaufsgebäude, Lagergebäuden, Gewächshäusern). Südlich der Stüffel-Siedlung befinden sich ein provisorischer Bolzplatz mit zwei großen Fußball-Toren (nördlicher Teil des Flurstücks 2227) und eine Spielwiese (nördlicher Teil des Flurstücks 2854). Entlang der Bergstedter Chaussee sind in Höhe der Einmündung der Straße Iland bzw. nördlich der Reihenhaussiedlung Bredeneschredder zwei Netzstationen der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG (HEW ­ neu: Vattenfall Europe HH) vorhanden.

Naturräumliche Gegebenheiten Geologie und Boden Naturräumlich gehört der Untersuchungsraum zum Jungmoränenbereich der Oberalster, der Alsterbrooklandschaft. Vereisungen und Ablagerungen der Saale-Eiszeit haben die Geländegestalt geprägt. Die häufig vordringenden und wieder zurückschmelzenden Gletscher haben ein insgesamt bewegtes, leicht welliges bis kuppiges Gelände hinterlassen, das im Periglazial der Weichselvereisung nivelliert wurde. Weiche Geländeformen wechseln mit kleinräumigen hügeligen Landschaftsteilen ab.

Kennzeichnend für das Untersuchungsgebiet sind häufig (auch kleinräumig) wechselnde Schichtverhältnisse. Östlich des Bredeneschredder befindet sich oberflächennah eine 8 ­ 70 m mächtige Moräne aus Geschiebelehm über Geschiebemergel. Die Sandüberdeckung der Moräne besteht aus gemischtkörnigem, teilweise schluffigem Sand.

Die Stärke der Sandüberdeckung beträgt zwischen 1 m im Osten und 3 m im Westen (Kurzer Kamp). Westlich des Bredeneschredder nimmt die Moräne schnell an Mächtigkeit ab. Hier treten vorwiegend Sande auf, die im Bereich südlich des Immenhorstweges zum Teil über 15 m stark und nur stellenweise von Geschiebelehm und schluffigen Lagen durchsetzt sind.

Zur Bodensituation: Es liegen stark wechselnde, geschichtete pleistozäne Ablagerungen mit z. T. sehr undurchlässigen Schichten vor. Langanhaltend stau-nässegeprägte Flächen wechseln mit trockenen gut dränierten Böden.

Anmoorbildungen kommen vor. Eine Besonderheit ist das Söll mit randlicher Vermoorung im Timmermoor. Eine Beeinflussung der nassen Flächen durch Dränung für landwirtschaftliche Nutzung ist gegeben.

Als Bodenarten kommen im Untersuchungsgebiet Sand bis lehmiger Sand vor. Das Gebiet weist vorwiegend relativ naturnahe Böden (keine Bebauung, landwirtschaftliche Nutzung) auf. Das Vorkommen von Sand bis lehmiger Sand lässt auf ein geringes Filter- und Puffervermögen schließen, d. h. dass Schadstoffe mit dem Sickerwasser relativ ungehindert zum Grundwasser vordringen können.

In Bereichen, in denen die undurchlässige Grundmoräne vorhanden ist, ist die Gefahr von Grundwasserverunreinigungen durch Oberflächenwasser hingegen gering.

Die Bodenzahl bewertet die Bodeneigenschaften eines Ackerstandortes. Sie ist ein ungefähres Maß für die Ertragsfähigkeit der Böden. Der beste Boden erhält die Ertragsfähigkeit 100. Der Durchschnittswert liegt für die Bundesrepublik bei 60 und speziell für Hamburg bei 40.

Im Eingriffsstandort bewegt sich die Bodenzahl überwiegend zwischen 35 bis 31.

Biotoptypen Herausragendstes Merkmal des Untersuchungsraumes ist neben den naturnahen Biotopen des Timmermoores und der Sukzessions- und Waldflächen nördlich Fischkamp das noch fast vollständig erhaltene, alte Knicksystem der früheren Kulturlandschaft. Entsprechend dem Alter der Strukturen weisen die Knicks in der Regel einen alten, naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bestand aus Stieleichen auf. Strauch- und Krautschicht sind oft artenreich und mitunter recht waldtypisch ausgeprägt. Daraus resultiert vermutlich eine ebenso große Vielfalt von Kleinlebensräumen und Tierarten und ein reiches Bodenleben.

Sie haben darüber hinaus vielfältig positive Wirkungen für Landschaftsbild, Naherholung, Kleinklima und Bodenschutz.

Die am günstigsten und artenreichsten ausgeprägten Knicks im Gebiet sind die Redder (Doppelknicks) entlang der Wege und Straßen Fischkamp und Hamraakoppel.

Relativ gut erhalten und artenreich sind die Knicks auch dort, wo sie an (extensiv genutztes) Grünland grenzen.

Innerhalb der Ackerflächen, insbesondere zwischen Bredeneschredder und Großkoppel, ist dagegen häufig eine Verarmung der Vegetation zu erkennen. Im Bereich von ökologisch bewirtschafteten Ackerflächen ist im Gebiet jedoch auf Grund sachgerechter Pflege eine gegenläufige Tendenz erkennbar.

Grünland Artenreiches Feucht- oder Nassgrünland ist im Plangebiet fast nicht mehr erhalten. Im Bereich Großkoppel, nördlich Fischkamp sind entsprechende Flächen seit langem brach gefallen, in der südlichen Teilfläche führt die ausbleibende Nutzung und verhältnismäßig geringe Feuchte zum Verfilzen der Grasbestände. Der nördliche Teil ist hier als abflusslose Überschwemmungsfläche zu einem Kleingewässer geworden. Östlich dieser Bereiche (Flur „Fischkamp") herrscht relativ intensive Grünlandnutzung vor.

Der Nordteil der Flur „Bockhorn" im Osten des Plangebiets ist sehr feucht bis wasserüberstaut, wurde in der Vergangenheit jedoch intensiv genutzt bzw. umgebrochen und ist weitgehend floristisch und faunistisch verarmt. Hier besteht ein großes Aufwertungspotential. In der westlich anschließenden Fläche wurden zumindest Teilbereiche als geschütztes, sonstiges Feuchtgrünland ausgegliedert.

Allein kleine, quellig-nasse Senken im Grünland westlich Timmermoor bergen noch einen größeren Teils des ehemaligen niedermoortypischen Potenzials.

Mesophiles Grünland (artenreiches Grünland mit mittleren Feuchtigkeits- und Nährstoffverhältnissen) hat zum einen sehr große Bedeutung als Insektenlebensraum und damit als Nahrungsraum für Insekten fressende Tiere; zum anderen ist der Boden bei dauerhaften Grünlandnutzung relativ gut vor stofflichen und mechanischen Beeinträchtigungen geschützt und kann umfangreiche Funktionen im Naturhaushalt sichern (Grundwasserschutz). Im Plangebiet existieren nur wenige Flächen, die diesem Vegetationstyp im weitesten Sinn zugeordnet werden können: alte, mesophile Grünlandflächen liegen östlich der Überschwemmungswiese (Flurstück 3048), im südlichen Bereich der Hamraakoppel sowie auf der Weide südlich Stüffel östlich Hamraakoppel (Flurstück 345). Letztere Fläche ist eine der artenreicheren Grünlandflächen im Gebiet und durch eine dauerhafte, relativ extensive Nutzung mit Beweidung geprägt. Auch der Nordteil der „Volksdorfer Scheidekoppel" (geplanter Sportplatz) ganz im Osten des Plangebietes ist mäßig arten- und blütenreich bewachsen.

Die übrigen Grünlandflächen im Planungsraum müssen gegenwärtig tendenziell als intensiv genutzt angesehen werden, ökologisch der Ackernutzung vergleichbar, und mit dieser vermutlich auch abwechselnd praktiziert. Derartige Flächen können mitunter zeitlich begrenzt von einer großen Zahl von wirbellosen Tieren als Nahrungsraum genutzt werden, sind in der Regel jedoch artenarm und für kaum eine Art dauerhaft nutzbar.

Kleingewässer

Im Plangebiet sind vier Kleingewässer vorhanden: das Timmermoor, eine zeitweilig trocken fallende Senke im Norden der Koppel Bockhorn (Flurstück 2892), ein Tümpel auf dem Hofgelände Stüffel (Flurstück 499) und der Tümpel im Norden der Großkoppel (Flurstück 1627). Sie sind überwiegend (siehe Ziffer 3.2.4) Relikt einer ursprünglich vermutlich deutlich höheren Zahl von dauerhaften oder temporären Gewässern und Feuchtlebensräumen. Ihr Artenreichtum und ihre Bedeutung im Naturhaushalt hängt wesentlich von angrenzenden Nutzungen ab, weil alle Gewässer Nährstofffallen sind, in denen bereits geringe Mengen eingetragener Stoffe große ökologische Wirkungen entfalten.

Das relativ große Gewässer im Zentrum des Naturdenkmals Timmermoor ist das einzige mit dauerhaft gesicherter Wasserführung. Es ist relativ ungestört gelegen, artenreich bewachsen und erfüllt vielfältige Funktionen im Naturhaushalt. Es ist Wasservogel-, Amphibien- und Libellen-Lebensraum mit hohem Wert für den Artenschutz. Durch eine relativ starke Frequentierung durch Wasservögel besteht die Gefahr der Eutrophierung und des ungewollten Eintrags von Fischbrut und damit eine gewisse Konkurrenz zur Bedeutung als Laichgewässer für Amphibien und Libellen. Für die beiden letztgenannten Artengruppen hat umso mehr das Gesamtinventar der benachbarten Landschaft an funktionsfähigen Kleingewässern ausschlaggebende Bedeutung.

Die übrigen drei im Plangebiet kartierten Gewässer trocknen z.T. früh (Bockhorn) ­ in diesem Fall ist die Eignung als Laichgewässer für Amphibien fraglich ­ oder erst während längerer Trockenperioden (Stüffel und Großkoppel) aus. Die beiden letztgenannten Flächen werden als Amphibienlaichgewässer zumindest von den früh laichenden Grasfröschen angenommen. Bei der Überschwemmungswiese in der Nähe der Tennisplatzanlage scheint gegenüber früheren Kartierungen eine Stabilisierung der Wasserstände eingetreten zu sein, so dass hier eine gute Eignung als Fortpflanzungsgewässer gegeben ist. Der kleine Tümpel an der Hamraakoppel verliert dagegen seine Eignung allmählich durch eine starke Überschattung durch gepflanztes, naturfernes Weidengebüsch, einen hohen Laubeintrag und eine starke Verlandung. Das Gewässer wird nur noch in sehr geringem Umfang von Amphibien zur Fortpflanzung aufgesucht. Hier sind Regenerationsmaßnahmen notwendig und gut durchführbar, weil kaum heimische Vegetationselemente betroffen wären.

Morphologie und Oberflächengewässer

Im Untersuchungsraum sind mehrere kleine Tümpel vorhanden, die teils als Viehtränken genutzt werden oder als natürliche verlandende Gewässer einer wertvollen Feuchtvegetation als Lebensraum dienen.

Der Haingraben westlich des Plangebiets ist heute vor allem der Abfluss der Hangquellen des Hainborns zur Saselbek. Die Quellen speisen einen durch Aufstau entstandenen Waldteich, der zusätzlich von einem Graben mit Oberflächenwasser von der Bergstedter Chaussee und aus dem Bereich Immenhorstweg versorgt wird.

Das Untersuchungsgebiet ist eine von Osten nach Westen flach abfallende Hochfläche mit schwachen Einsenkungen nach Norden zur Furtbek und nach Südwesten zum Haingraben hin. Vom Timmermoor im Osten, NormalNull (NN) +37 m bis zum Bredeneschredder, NN +31 m, ist ein sehr geringes Gefälle vorhanden. Vom Bredeneschredder nach Westen setzt sich ein Geländerücken mit leichtem Gefälle in Richtung auf die Müßenkoppel und den Hainesch fort. Dort werden NN +25 m erreicht. Nach Norden und Süden fällt der Rücken zu den Flutrinnen der Furtbek und des Haingraben auf rund NN +22 m steiler ab.

Die Furtbek ist ein grabenartig ausgebauter Bachlauf, derzeit mit 1 m bis 1,2 m unter Flur im westlichen Abschnitt mit Wasserführung. Das Wasser ist klar, fließt jedoch kaum und die Wasserfläche trocknet örtlich aus. Der ganze Bach ist in ein V-förmiges Grabenprofil eingetieft und nur mäßig artenreich bewachsen. Das nur entlang der Wege und Straßen verlaufende Grabensystem im Untersuchungsgebiet nimmt hauptsächlich das Oberflächenwasser der landwirtschaftlichen Nutzflächen auf, wird aber auch vom Stauwasserkörper gespeist. Die Gräben vom Stüffel, der nördlichen Hamraakoppel etwa ab Timmermoor und des nördlichen Bredeneschredder sowie der nördliche Graben des Fischkamp entwässern zur Furtbek, der südliche Bredeneschredder und die Gräben an der Bergstedter Chaussee zum Haingraben. Das Timmermoor und der südliche Teil des Weges Hamraakoppel entwässern zur Saselbek.

Grundwasser und Stauwasser

Der Untersuchungsraum wird von zwei Haupt-Grundwasserscheiden durchzogen, die sich jeweils weiter aufteilen.

Sie trennen die Einzugsgebiete von Saselbek, Haingraben und Furtbek. Die Hauptfließrichtung der Grundwasserströme ist nach Westen in Richtung Alster, entsprechend der potenziellen Oberflächenentwässerung. Vom Timmermoor fällt der Grund- und Stauwasserspiegel in westliche Richtung von NN +37 m bis über die Bergstedter Chaussee auf ca. NN +19 m am Rand des Haingrabens ab. In großen Bereichen des Plangebiets liegen die Flurabstände zwischen 0 und 1 m.

Zu den Gewässern Furtbek, Haingraben und Saselbek fällt das Gelände im Hainesch-Iland steil ab. Es wird davon ausgegangen, dass auch dort die Flurabstände sehr gering sind bzw. das Grundwasser an den Hängen als Quellwasser austritt. Ein Zusammenhang zwischen den Grund- und Stauwasserkörpern im Bereich östlich der Bergstedter Chaussee und den Hangquellen im Hainesch-Iland besteht vermutlich über den Haingraben, der hydrogeologisch gesehen die Fortsetzung des Haindaals ist und dieses entwässert. Veränderungen im Grundwasserhaushalt haben also Wirkungen zur Folge, die weit über das Untersuchungsgebiet hinausreichen können.

4. Umweltbericht:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich (vgl. Ziffer 3.2.8).

5. Planinhalt und Abwägung

Reines Wohngebiet:

Für die vorhandenen Wohngrundstücke am Immenhorstweg, an der Straße Iland sowie für die bestehende bzw. ermöglichte rückwärtige Bebauung westlich der Bergstedter Chaussee wird reines Wohngebiet in offener, eingeschossiger Bauweise mit der Zulässigkeit von Einzelhäusern und jeweils einer Wohneinheit ausgewiesen. Diese Ausweisungen entsprechen weitgehend der bestehenden Situation (Ausnahme: zwei zweigeschossige Doppelhäuser auf dem Flurstück 2942).