Sanierung Am Radeland

Mit dem beabsichtigten Bodenaustausch werden die Schadstoffquellen weitestgehend beseitigt, sodass neben einer uneingeschränkten Nutzung des Grundstückes künftig von einer entscheidenden Verbesserung der Qualität des Grundwassers auszugehen ist.

3. Sanierungsumfang:

Als Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Analyse der in Frage kommenden Sanierungsvarianten wurde die Variante Dekontamination durch Bodenaustausch und Entsorgung der kontaminierten Böden festgelegt. Durchgeführt wird eine vollständige Entnahme der kontaminierten Bodenbereiche (Auffüllung und unterlagernde Torfschicht) auf dem Flurstück 5134 sowie in Teilbereichen des nördlich angrenzenden Flurstücks 3737 (Bostelbeker Hauptdeich ­ Hochwasserschutzanlage). Im Rahmen der Sanierung müssen besondere Randbedingungen berücksichtigt werden:

­ Einsatz von Sonderbauweisen (z. B. Großbohrungen, Kasten- bzw. Wabenverbausystem) in größeren Teilbereichen auf Grund der unmittelbaren Standortnähe zu Hochwasserschutzanlagen und des gespannten Grundwasserleiters unterhalb der Torfschicht;

­ Erstellen einer Dichtwand (220 m lang, 4­6 m tief) zur Sicherung von Kontaminationen im Nordbereich, die auf Grund der unmittelbaren Standortnähe zur Hochwasserschutzwand nicht ausgetauscht werden können;

­ Notwendigkeit der Behandlung sämtlicher kontaminierter Stauwassermengen während der Sanierungsdurchführung in einer lokalen Wasserreinigungsanlage (bis zu 20 m³/h);

­ Durchführung von Abdichtungsmaßnahmen in Bereichen mit ausgekofferter Torfschicht (künstliche Dichtschicht, mind. 0,50 m mächtig, ca. 6.000 m²);

­ Bombenblindgängerverdacht im gesamten Sanierungsbereich (3 ha).

Bei der Sanierung wird mit dem Anfall folgender Massen gerechnet: ca. 5.500 m³ Abbruchmaterial aus Oberflächenbefestigung (Beton/Asphalt) und unterirdischer Bausubstanz, ca. 63.500 m³ Aushubmengen aus Auffüllung und Torf, ca. 54.000 m³ Einbauböden und ca. 54.000 m³ anfallende und aufzubereitende Stauwassermengen.

4. Kostenschätzung und Kostentragung:

Die Kosten der Sanierung werden gegenwärtig auf ca. 9,5 Mio. Euro geschätzt. Unsicherheiten bestehen dabei insbesondere bei den Kosten für die Entsorgung der kontaminierten Böden, deren Belastung sich erfahrungsgemäß von den bereits vorliegenden Untersuchungsergebnissen unterscheiden kann.

Die Kosten sind nach § 4 Absatz 3 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom Verursacher oder Eigentümer der Altlast zu tragen. Von 1888 bis ca. 1930 hat die Stadtkämmerei Harburg auf dem Grundstück Moorburger Straße 7­9 ein Gaswerk betrieben. Nach Schließung des Gaswerks übernahm die Vereinigte Asphalt- und Teerprodukten Fabriken GmbH (später VAT-Baustofftechnik) das Gelände zur Miete. Nach der nahezu vollständigen Zerstörung im Zweiten Weltkrieg baute VAT den Betrieb wieder auf. Die Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück wechselten von der Stadtkämmerei Harburg zur Freien und Hansestadt Hamburg (1939­1941), dann zu den Hamburger Gaswerken (1941­1968) und wieder zur Freien und Hansestadt Hamburg (ab 1968), in deren Besitz es noch heute ist. Die rechtliche Nachfolge für den Gaswerksbetrieb ist bei der Freien und Hansestadt Hamburg zu sehen.

Für die nachgewiesenen Verunreinigungen sind sowohl der Gaswerksbetrieb als auch VAT als Verursacher anzusehen.

Während die Cyanide dem Gaswerkbetrieb zuzuordnen sind, sind die eher in untergeordneten Mengen angetroffenen LCKW auf die Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von VAT-Produkten zurückzuführen. Bei den MKW, BTEX, PAK und Phenolen ist eine eindeutige Zuordnung zu dem jeweiligen Betrieb nicht möglich, da diese in beiden Betrieben anfielen. Bezüglich des Stoffes DCPE konnte weder der VAT noch dem Gaswerksbetrieb die Verwendung nachgewiesen werden. Hinzu kommt, dass das Gelände durch Kriegseinwirkungen nahezu vollständig zerstört wurde, was ebenfalls zu einem nicht näher bezifferbaren Eintrag von Schadstoffen in den Boden geführt hat. Insgesamt ist festzustellen, dass der Nachweis eines wesentlichen Beitrages der VAT zur Verunreinigung, als Voraussetzung für die Verpflichtung eines Verursachers zur Kostentragung, trotz intensiver Recherchen nicht erbracht werden konnte. Die Versuche, sowohl eine gemeinsam finanzierte Sanierung zu vereinbaren, als auch die Maßnahmen auf dem Anordnungswege durchzusetzen, scheiterten, sodass auf weitere Schritte, die VAT doch noch als Mitverursacher an den Kosten zu beteiligen, als aussichtsloses Unterfangen verzichtet wurde.

Bei Anwendung des Zustandsstörerprinzips ist allein die Freie und Hansestadt Hamburg kostenpflichtig.

5. Haushaltsmäßige Abwicklung:

Mit der vorliegenden Drucksache soll für die Sanierungsmaßnahme „Am Radeland", die noch 2006 beginnen soll und deren Sanierungskosten auf ca. 9.500 Tsd. Euro geschätzt werden, im Haushaltsjahr 2006 ein neuer Titel eingerichtet werden. Dies ist notwendig, da Sanierungsmaßnahmen über 5.113 Tsd. Euro im Einzelfall nicht aus dem Globaltitel 6700.787.07 „Baudurchführung von Sanierungsmaßnahmen" finanziert werden dürfen (Selbstbindung gemäß Haushaltserläuterungen). Die erforderlichen Mittel für den Sanierungsbeginn „Am Radeland" werden beim neuen Titel 6700.787.72 durch Umschichtung in Höhe von 2.500 Tsd. Euro Kassenmittel und 7.000 Tsd. Euro Verpflichtungsermächtigung in 2006 aus dem Globaltitel 6700.787.07 bereitgestellt.

Die darüber hinaus erforderlichen Umschichtungen in Höhe von 6.000 Tsd. Euro in 2007 und 1.000 Tsd. Euro in 2008 zur Finanzierung der Sanierungsfortsetzung werden zum Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008 angemeldet.

Der neue Titel 6700.787.72 soll in den Einzelplandeckungskreis 14/Flächensanierung eingebunden werden, damit evtl.

Mehrbedarfe durch Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit im Rahmen der für Flächensanierung veranschlagten Mittel aufgefangen werden können.

6. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. der beabsichtigten Maßnahme zustimmen,

2. für den Haushalt 2006 den neuen Titel 6700.787.72 „Sanierung Am Radeland" mit 2.500 Tsd. Euro Kassenmitteln und 7.000 Tsd. Euro Verpflichtungsermächtigung sowie dem Haushaltsvermerk „Deckungsfähig im Einzelplandeckungskreis 14" nachbewilligen,

3. zur Deckung der Nachbewilligung unter Ziffer 2 beim Titel 6700.787.07 „Baudurchführung von Sanierungsmaßnahmen" den Ansatz 2006 von 7.240 Tsd. Euro um 2.500 Tsd. Euro auf 4.740 Tsd. Euro sowie die Verpflichtungsermächtigung von 8.458 Tsd. Euro um 7.000 Tsd. Euro auf 1.458 Tsd. Euro herabsetzen.