Kooperationsvertrag der Polizei mit Hamburger Sicherheitsunternehmen

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Möller (GAL) vom 05.05. und Antwort des Senats

Betreff: Kooperationsvertrag der Polizei mit Hamburger Sicherheitsunternehmen

Im November 2002 wurde ein Kooperationsvertrag der Innenbehörde mit dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen Landesgruppe Hamburg geschlossen.

Ich frage den Senat:

1. Welche Sicherheitsunternehmen sind an der Kooperation beteiligt? Wurden seit Beginn der Kooperation Firmen neu aufgenommen bzw. daraus entlassen?

Zurzeit sind folgende Unternehmen an der Kooperationsvereinbarung beteiligt:

­VSU Hamburg Wacht GmbH

­Kötter GmbH & Co. KG

­ Power Personen-Objekt-Werkschutz GmbH

­ Group4Securicor Sicherheitsdienste GmbH

­ Securitas Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG

­Überwachungs- und Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG

­WEKO Sicherheitsdienste GmbH

Seit Beginn der Kooperation wurde ein Unternehmen neu aufgenommen, ein Unternehmen ist ausgeschieden.

2. Welche Kriterien müssen die Unternehmen erfüllen, um an der Kooperation beteiligt zu werden und wie werden diese Kriterien überprüft?

Die Kooperationsvereinbarung wurde zwischen der Polizei Hamburg und dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS), Landesgruppe Hamburg, geschlossen. Gemäß dieser Kooperationsvereinbarung gewährleistet der BDWS, dass nur Unternehmen teilnehmen, ­die eine Gewähr für die Zuverlässigkeit ihres Unternehmers, des Unternehmens und ihrer Beschäftigten bieten,

­ die für sie geltenden tarifrechtlichen Regelungen beachten,

­ die für ihre Aufgabenwahrnehmung qualifiziertes Personal einsetzen; dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung von Aufgaben in öffentlich zugänglichen Hausrechtsbereichen,

­ deren Beschäftigte während des Dienstes Dienstkleidung und die entsprechende Dienstnummer offen tragen,

­ die das Einhalten datenschutzrechtlicher Bestimmungen gewährleisten,

­die in ihrer betrieblichen Außendarstellung für Seriosität einstehen, ­die eine Notruf- und Serviceleitstelle in Deutschland unterhalten,

­ die nach DIN ISO 9001 ff. zertifiziert sind,

­ die die DIN 77200 als Grundlage für ihre Notruf- und Serviceleitstellentätigkeiten anwenden, ­deren Alarm- und Streifenfahrer nach der VdS-Richtlinie 2172 ausgebildet sind,

­ die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in Form einer Dienstaufsicht gewährleisten, ­die sich verpflichten, die Inhalte der Kooperationsvereinbarung zu erfüllen.

Die Polizei führt vor Eintritt von Unternehmen in die Kooperation zudem eine Sicherheitsüberprüfung durch.

3. Welche gemeinsamen Projekte und Aktivitäten wurden im Rahmen der Kooperation bisher durchgeführt und welche Projekte laufen noch? Bitte einzeln inhaltlich mit Zielstellung und eingesetzten Ressourcen darstellen.

Anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am 11. November 2002, der Vorstellung von Fahrzeugen der an der Kooperation beteiligten Unternehmen am 8. April 2003 sowie der Darstellung eines Erfahrungsberichtes am 13. November 2003 wurden Pressetermine durch die Polizei und den BDWS gemeinsam vorbereitet und wahrgenommen. Diese Termine hatten das Ziel, die Kooperation bekannt zu machen und über ihre Bedeutung zu informieren. Eine gesonderte Ressourcenerfassung erfolgte dafür nicht. Im Übrigen formuliert die Kooperationsvereinbarung zwar das gemeinsame Ziel der Verbesserung der öffentlichen Sicherheitsbelange, geht aber über einen entsprechenden gegenseitigen Informationsaustausch nicht hinaus (vgl. Antworten zu 6. bis 9.).

4. Welche gemeinsamen Ausbildungs- und Schulungsprojekte wurden im Rahmen der Kooperation bisher durchgeführt?

In Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e. V. (VSWN) wurden am 18. und 21. März 2003, 13. und 18. Juni 2003 sowie 29. Oktober 2004 Mitarbeiter der beteiligten Sicherheitsunternehmen über das Erkennen von relevanten Sachverhalten, Verhaltensempfehlungen und die Formulierung von Meldungen informiert. Die Polizei hat bei den letzten drei Veranstaltungen jeweils einen Referenten gestellt.

5. Welche regelmäßigen Treffen/Besprechungen zwischen der Polizei und den beteiligten Sicherheitsunternehmen finden statt und welche Abteilungen/Personen sind daran regelmäßig beteiligt?

Seit Abschluss der Kooperationsvereinbarung finden regelmäßig, zurzeit dreimal jährlich, gemeinsame Besprechungen statt, in denen insbesondere die Umsetzung der in der Vereinbarung festgelegten Maßnahmen bewertet und Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit beraten werden. Hieran nehmen Vertreter der an der Kooperation beteiligten Unternehmen sowie für die Polizei Mitarbeiter der Präsidialabteilung, des Führungs- und Lagedienstes und bei Bedarf anderer Dienststellen teil.

6. Welche Informationen liefert die Polizei an die kooperierenden Sicherheitsunternehmen?

Die Polizei informiert über besondere Vorkommnisse, die Auswirkungen auf die Tätigkeit der Privaten Sicherheitsdienste haben können, wie z. B. Verkehrslagen oder Großveranstaltungen. Zudem werden Öffentlichkeitsfahndungen bekannt gemacht.

Mit der Aufmerksamkeit der Sicherheitsunternehmen im Rahmen ihrer eigenen Präsenzaufgaben lässt sich damit die öffentliche Mitwirkung noch verbreitern.

7. Welche Informationen liefern die kooperierenden Sicherheitsunternehmen an die Polizei?

Die Sicherheitsunternehmen melden von ihren Beschäftigten festgestellte auffällige Sachverhalte. Der Kooperationsvereinbarung entsprechend erfolgt dies auch ohne Bezug zu ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich. Beispiele hierfür sind Meldungen über gefährliche Hindernisse im Straßenverkehr, hilflose Personen, randalierende Personengruppen oder auch Wasserrohrbrüche.

8. Wie ist der vereinbarte Austausch von Informationen institutionalisiert?

Die an der Kooperation beteiligten Unternehmen haben eine gemeinsame Informations- und Ansprechstelle (IAS) eingerichtet, über die der wechselseitige Informationsaustausch erfolgt.

9. In welcher Form findet die Unterstützung bei öffentlichen oder verdeckten Fahndungen durch die kooperierenden Sicherheitsunternehmen statt?

Siehe Antwort zu 6.

10. Mit welchem Ergebnis ist der beiderseitige Informationsaustausch durch den Datenschutzbeauftragten der FHH geprüft worden?

Dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wurde im September 2002 der Entwurf der Vereinbarung zugeleitet; er hat keine Bedenken erhoben.

11. Wird die Kooperation mit den Sicherheitsunternehmen mit Haushaltsmitteln der Innenbehörde finanziert? Wenn ja, in welcher Form in und in welcher Höhe?

Nein.

12. In welcher Form ist für die Öffentlichkeit kenntlich, welche Sicherheitsunternehmen mit der Polizei kooperieren?

An den Fahrzeugen der beteiligten Sicherheitsunternehmen ist der Schriftzug „Wir unterstützen die Polizei Hamburg" angebracht.