Tempo 30 vor der Schule und Unfallsituation an der Alsterdorfer Straße

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/33 vom 25. März 2008 hat der Senat mitgeteilt, dass sich nach sorgfältiger Überprüfung der Verkehrssituation vor der Bugenhagenschule in der Alsterdorfer Straße und nach detaillierter Auswertung des Verkehrslagebildes ergeben habe, dass die Sicherheit der Schüler insbesondere an der Fahrbahnüberquerungsstelle im Bereich der beiden Bushaltestellen umfassend gewährleistet ist.

Etwa zwei Wochen nach dieser sehr selbstbewussten Aussage schildern Eltern einen neuen Verkehrsunfall an diesem Ort wie folgt: „Gestern, Mittwoch 10.4.08, ist um 15:20 Uhr vor der Bugenhagenschule erneut ein Kind (4.-Klässler) auf dem Ampelüberweg angefahren worden. Die Kinder waren mit ihren Lehrern auf dem Rückweg von „Hamburg räumt auf" (an der Alster) und überquerten bei „Grün" der Fußgängerlichtzeichenanlage die Straße. Ein Taxi, das einen in zweiter Reihe parkenden Wagen umrunden wollte, übersah „sein Rot" und fuhr den Jungen an, schleifte ihn ein paar Meter mit. Der Junge kam verletzt ins Krankenhaus."

Am 15. April 2008 kam es zu einem weiteren Verkehrsunfall, bei dem ein Schulkind an der Alsterdorfer Straße, diesmal in der Nähe der Schule Sengelmannstraße, angefahren wurde.

Der erteilte „Persilschein" für die Verkehrssicherheit unserer Kinder muss vom Senat bereits zwei Wochen nach Erteilung wieder eingezogen werden.

Allerdings fragen sich nicht nur die Eltern, wie der Senat zu seinen Erkenntnissen gekommen sein mag.

Ich frage den Senat:

Die in der Fragestellung genannten Verkehrsunfälle ereigneten sich am 9. April 2008 in der Alsterdorfer Straße an der Fußgängerlichtzeichenanlage in Höhe Hausnummer 503 und am 14. April 2008 in Höhe Hausnummer 420. Die Unfallstellen sind circa 500

Meter voneinander entfernt. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist in beiden Fällen nicht die gefahrene Geschwindigkeit ursächlich für die Verkehrsunfälle gewesen.

Im Übrigen siehe Drs. 19/33.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele und welche Verkehrsunfälle hat es im näheren Schulumfeld der Bugenhagenschule (200 Meter vor und nach der Fußgängerampel) an der Alsterdorfer Straße seit 2003 gegeben? Bitte nach Jahr und Unfallart angeben.

2. Wie viele und welche Verkehrsunfälle hat es im Übrigen in der Alsterdorfer Straße zwischen der Sengelmannstraße und der Fuhlsbüttler Straße, insbesondere im Umfeld der Schule Sengelmannstraße, seit 2003 gegeben? Bitte nach Jahr und Unfallart angeben.19/33 ist entsprechend den Standards der Unfallforschung und Verkehrswissenschaft die Unfalllage der vergangenen drei Jahre (2005 bis 2007) ausgewertet worden.

4. Welche weiteren einzelnen Erkenntnisse und Ereignisse sind in dem vom Senat genannten Verkehrslagebild enthalten? Bitte jeweils so konkret wie möglich angeben.

Neben der Unfallauswertung wurden zur Beurteilung des Verkehrslagebildes vorhandene sichere Querungsmöglichkeiten, das Geschwindigkeitsniveau und bei dem zuständigen Polizeikommissariat eingegangene Beschwerden, Forderungen und Hinweise berücksichtigt.

Zwischen den beiden in Höhe des Schulgebäudes Bugenhagenschule befindlichen Bushaltestellen befindet sich eine Fußgängerlichtzeichenanlage. Diese ist den Bedürfnissen von Schulkindern mit der Schaltung von „Sofort-Grün" und einer Räumgeschwindigkeit von nur einem Meter pro Sekunde bestmöglich angepasst. Die Aufstellflächen für Fußgänger befinden sich aufgrund der baulichen Ausgestaltung im Blickfeld ankommender Kraftfahrer, die Bereiche vor der Haltlinie sind vom ruhenden Verkehr freigehalten; zusätzlich zum Grundsignal sind Auslegermasten in beiden Fahrtrichtungen angebracht. Für beide Fahrtrichtungen ist jeweils davor das Verkehrszeichen „Kinder" mit Zusatzzeichen „auf 500 m" angeordnet. Dadurch werden Fahrzeugführer ausdrücklich auf die Grundregel des § 3 Straßenverkehrsordnung und ihre Verpflichtung hingewiesen, sich gegenüber Kindern insbesondere durch Verminderung der Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

In den Zeiten um den Schulbeginn und das Schulende wird der Verkehr durch die häufige Bedienung der Lichtzeichenanlage, die in die Elisabeth-Flügge-Straße abbiegenden Fahrzeuge sowie durch Parkvorgänge regelmäßig aufgestoppt. Lasermessungen wurden in dieser Zeit mehrfach abgebrochen, weil es aufgrund der Verkehrssituation nicht zu Geschwindigkeitsverstößen kam. Die Verkehrssituation in der Alsterdorfer Straße ist nach den Erkenntnissen des örtlich zuständigen Polizeikommissariat abgesehen von der aktuellen Forderung der Elterinitiative Bugenschule in den vergangenen Jahren zu keiner Zeit Gegenstand von Beschwerden, Hinweisen oder Forderungen gewesen.

Bei den von der Polizei in den Jahren 2005 ­ 2007 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen wurden bei circa 4.000 gemessenen Fahrzeugen für 94 Fahrzeugführer (circa 4 Prozent) 91 Verwarngeld- und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Das festgestellte durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau lag auch in den verkehrsschwächeren Zeiten zwischen 33 km/h und 42 km/h.

5. Welche konkreten empirischen Erkenntnisse gibt es, nach denen durchgängig beparkte Fahrstreifen auf beiden Fahrbahnseiten für mehr Verkehrssicherheit sorgen? Trifft diese Aussage auch auf die Sicherheit beim Überqueren der Fahrbahn zu?

Aus der Auswertung von Verkehrsunfällen ist abzuleiten, dass am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge auf den fließenden Verkehr wie Leitplanken wirken und verhindern können, dass Fahrzeuge bei Eisglätte, durch Fahrfehler oder nach Kollisionen im Fahrbahnbereich auf den Gehweg geraten und dort Fußgänger erfassen. Zum Parken freigegebene Fahrbahnränder engen zudem den Fahrbahnquerschnitt optisch ein und führen neben dem Parksuchverkehr sowie Ein- und Ausparkvorgängen zu einem geringeren Geschwindigkeitsniveau.

6. Welche fachlichen oder konkreten Gründe gibt es, die es erlauben, trotz einer Verkehrsbelastung von 15.000 bis 18.000 Fahrzeugen an Werktagen von einer umfassenden Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu sprechen?

Siehe Antworten zu 1. und 2. bis zu 4. Im Übrigen führt allein eine Verkehrsbelastung von 15.000 bis 18.000 Fahrzeugen an Werktagen nicht zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.