Vorschläge der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zur Attraktivitätssteigerung der Mönckebergstraße

Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte verschiedene Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung der Mönckebergstraße gemacht.

Insbesondere sollen Straßencafes zugelassen und die Fahrbahn der Mönckebergstraße ab 18 Uhr wieder für den Autoverkehr freigegeben werden.

Dies vorausgeschickt, frage ich.

Der Umbau der Mönckebergstraße wurde 1995 mit einem Kostenaufwand von rund 12 Millionen DM abgeschlossen. Die 11 m breiten Gehwege auf jeder Seite sind aufgeteilt in 5,5 m nur für Fußgänger an den Häusern, 2,5 m, in denen die Straßenmöblierung untergebracht ist, und 3,0 m, auf denen vormittags bis 11 Uhr auch Lieferfahrzeuge stehen können. Die Bordsteine sind 2 cm hoch, so dass bei dem geringen Kfz-Verkehr bequem die Straßenseiten auf der gesamten Länge gewechselt werden können.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie beurteilt der Senat den Vorschlag, Straßencafes zuzulassen?

Der Vorschlag, Straßencafes einzurichten, wird positiv beurteilt.

Wenn positiv: Wer kann ab wann an welche Behördendienststelle Anträge auf Genehmigung stellen?

Anträge für das Aufstellen von Tischen und Stühlen (Sommerterrassen) können im Bauamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte von Gaststätten-, Restaurant-, Cafe- u.ä. Betrieben gestellt werden.

Sommerterrassen sind von April bis Oktober vorgesehen; Abweichungen sind möglich.

Ist mit Beschränkungen hinsichtlich des Flächenumfangs, der konkreten Örtlichkeiten bzw. der Anzahl von Stühlen und Tischen pro Antragsteller zu rechnen?

Nach welchen Kriterien bzw. nach welcher Priorität sollen die Antragsteller positiv bzw. negativ beschieden werden?

Es werden jeweils Teile des vor der Gaststätte liegenden Gehwegbereichs überlassen. Bei mehreren, nebeneinander liegenden Betrieben wird die Fläche anteilig nach der Größe der Betriebe vergeben.

Auf die Anzahl der Tische und Stühle wird nur Einfluß genommen, wenn sie mit der zur Verfügung stehenden Fläche nicht harmoniert oder die gaststättenrechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.

Sommerterrassen dürfen weder den Fußgänger- noch den Lieferverkehr behindern. Bereiche vor Eingängen und Schaufenstern müssen ebenso frei bleiben wie Zwischenräume, die eine Querung der Straße ermöglichen.

2. Wie hat sich die Umgestaltung der Mönckebergstraße bisher ausgewirkt

­ auf die Zahl der Fußgänger?

­ auf die Zahl der die Fahrbahn querenden Fußgänger?

­ auf die Zahl der Radfahrer?

Nach den der zuständigen Behörde vorliegenden Erkenntnissen können folgende Daten genannt werden.

Fußgängerlängsverkehr in der Mönckebergstraße (Fußgänger/2 Stunden):

Bei der vergleichenden Gegenüberstellung der Daten für die Vorher-, Versuchs- und Nachherphase ist zu beachten, dass die äußeren Randbedingungen teilweise stark differieren, weil für die Versuchsphase ein starker Einfluß der Vorweihnachtszeit berücksichtigt werden muß. Bei der Gegenüberstellung der Daten für die Fahrbahnquerungen ist zu beachten, dass während der Versuchsphase und in der Nachherphase ein etwa 60 m langer Streckenabschnitt ausgewertet wurde, während in der Vorherphase nur das punktuelle Überquerungsverhalten im Bereich der Fußgängerfurt „Barkhof" erfaßt wurde. November/Dezember 1990) zu berücksichtigen, der in seiner Größe nicht quantifizierbar ist.

2. ­ auf die Zahl der vorschriftswidrig durchfahrenden Autofahrer?

Die Zahl der in der Mönckebergstraße festgestellten Verstöße wird in der Statistik nicht gesondert erfaßt.

3. Welche Informationen gibt es über den Grad der Zufriedenheit von Fußgängern und Radfahrern mit der gegenwärtigen Situation?

5. Ließe sich im Falle einer Öffnung im Sinne des Beschlusses der Bezirksversammlung die Zahl der Parkplätze ohne erneute Baumaßnahmen vermehren?

Ohne bauliche Maßnahmen wäre eine Einrichtung von Parkplätzen nach Auffassung der zuständigen Fachbehörden nicht verantwortbar.

6. Welche Erfahrungen hat der HVV mit den veränderten Bedingungen für den Busverkehr gemacht?

Die Erfahrungen der Verkehrsunternehmen mit dem Betriebsablauf in der Mönckebergstraße nach dem Umbau sind positiv. Der Betrieb läuft in aller Regel störungsfrei.

7. Welche Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer würden sich aus der von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vorgeschlagenen Öffnung für den Individualverkehr ergeben? An welchen Stellen der Mönckebergstraße würden diese insbesondere auftreten?

Auch bei einer nur versuchsweisen und zeitlich befristeten Wiederöffnung der Mönckebergstraße für den Individualverkehr wären querende Fußgängerinnen und Fußgänger wesentlich größeren Gefahren ausgesetzt als vor deren Umgestaltung, weil im Zuge des Umbaus fünf Lichtzeichenanlagen demontiert wurden, die im wesentlichen der Sicherung der Fußgängerströme dienten. Gefahrenpunkte wären insbesondere die vorhandenen Bushaltestellen und die Bereiche, die früher durch Lichtzeichenanlagen gesichert waren (Lange Mühren, Barkhof, Gerhart-Hauptmann-Platz, Bergstraße, Rathausmarkt). Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer wären insbesondere am Knoten Mönckebergstraße/Bergstraße gefährdet. Der Fahrzeugverkehr findet heute zumeist genügend Zeitlücken, um die Mönckebergstraße queren zu können, nachdem er sich durch die Fußgängerströme über die Bergstraße hindurchgetastet hat. Gleichwohl haben sich an diesem Knoten allein im letzten Quartal vier Verkehrsunfälle nach Vorfahrtverletzungen ereignet. Bei Öffnung der Mönckebergstraße für den Individualverkehr wäre der Verkehr hier ohne Lichtzeichenanlage nicht mehr sicher abwickelbar. Der Aufbau einer Lichtzeichenanlage würde hier jedoch erhebliche Kosten verursachen.

8. Wie würde sich nach Ansicht des Senats die Öffnung der Mönckebergstraße für den Autoverkehr auf den öffentlichen Busverkehr auswirken?

Die Öffnung der Mönckebergstraße für den Individualverkehr hätte nach Einschätzung der Verkehrsunternehmen negative Folgen für den Betriebsablauf des Busverkehrs. Dafür gelten folgende Gründe:

­ Die Einfahrmöglichkeiten auf der Seite des Hauptbahnhofs sind für den Busverkehr dimensioniert.

Sie erlauben keine Überlagerung mit stärkerem Individualverkehr.

­ Im Bereich der Haltestellen ist die Fahrbahn sehr schmal. Die Begegnung mit anderen Fahrzeugen, die nicht an den ca. 80 m langen Haltestellen halten, setzt eine Abstimmung der Verkehrsteilnehmer voraus. Bei Reisebussen, Taxen oder Lieferfahrzeugen ist dies in der Regel gewährleistet, weil die Fahrer die Verkehrssituation kennen und entsprechend vorsichtig fahren.

­ Werden die Teile des Fußweges zum Parken freigegeben, auf denen Lieferfahrzeuge stehen dürfen, so würde der Busverkehr durch das Ein- und Ausfahren behindert. Parksuchverkehr würde den Busverkehr behindern.

­ Für die Fahrgäste wird die Erreichbarkeit der Haltestellen erschwert und gefährlicher, weil sie keine Querungshilfen haben.

­ Die Kreuzung Mönckebergstraße/Bergstraße, früher ebenfalls mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet, ist für stärkeren abbiegenden Individualverkehr nicht mehr geeignet. Die Verkehrsunternehmen befürchten, dass es dort zu Behinderungen des Busverkehrs kommen würde.

­ Das Parken würde dazu führen, dass ­ wie früher ­ die Busbuchten zugestellt würden. Die Niederflurbusse könnten dann an den Haltestellen keine behinderten Fahrgäste in Rollstühlen zu- oder aussteigen lassen. Außerdem würde es dann wegen zu geringer verbleibender Fahrbahnbreite zu Behinderungen kommen, wenn sich Fahrzeuge begegnen.

9. Aus welchen weiteren, in dieser Anfrage nicht thematisierten Gründen hat die Baubehörde, wie der Presse zu entnehmen war, den Vorstoß der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte abgelehnt?

Vgl. hierzu Antworten zu 1. bis zu 8.