Maßnahmen zur schnelleren Abschiebung ausländischer Straftäter

In der Bevölkerung stoßen die endlosen Abschiebeverfahren von ausländischen Straftätern auf immer größeres Unverständnis. Selbst lange hier lebende Ausländer, die aus den gleichen Heimatländern wie die Straftäter kommen, verstehen die Hilflosigkeit der Hamburger Behörden bei der Abschiebung nicht.

Eine der größten Gruppen der abschiebepflichtigen Ausländer stellen die schwarzafrikanischen Länder dar. Nach Auskunft des Senats halten sich in Hamburg „über 3000 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer aus Schwarzafrika auf, die keine Ausweispapiere besitzen, ihrer Ausreiseverpflichtung keine Folge leisten und deren Nationalität ungeklärt ist" (Drucksache 15/7767). Bedingt durch diese Situation und durch die bestehende schwarzafrikanische Drogenszene erfahren die über 19 000 in Hamburg zum Teil schon seit Jahrzehnten rechtschaffen lebenden Schwarzafrikaner vermehrt Ablehnung und Fremdenfeindlichkeit in Hamburg.

Die Feststellung der wahren Identität und die Beschaffung von neuen Ausweispapieren erweist sich im Rahmen des Abschiebeverfahrens oftmals als das größte Problem.

Hier bietet sich zum einen die intensive Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit in Hamburg ansässigen schwarzafrikanischen Mitbürgern an, die sich zu einer Kommission zusammenschließen und durch ihre Sprach- und Landeskenntnisse bei der Identifizierung behilflich sein können.

Zum anderen kann durch die Einschaltung privatwirtschaftlichen Sachverstandes die Beschaffung der Ausweispapiere erleichtert werden. In Betracht kommen privatwirtschaftliche Unternehmen, die auf Erfahrung im Umgang mit schwarzafrikanischen Ländern zurückgreifen können. Die Hilfe dieser Unternehmen wird z. B. von Reedereien, die aufgrund der hohen Liegeplatzgebühren an einer schnellen Rückführung der blinden Passagiere in ihre Herkunftsländer interessiert sind, genutzt. In diesem Verfahren wird die Abschiebung von ausreisepflichtigen straffälligen Ausländern auch weiterhin ausschließlich von der dafür zuständigen Ausländerbehörde vorgenommen. Es handelt sich dabei keineswegs um die Privatisierung der Abschiebung, vielmehr bedient sich der Staat bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben in einem eng umrissenen Rahmen der technischen Hilfe einer Privatfirma. Die Abschiebung erfolgt weiter ausschließlich durch Vollzugskräfte des Landes bzw. des Bundes (Bundesgrenzschutz).

In einigen Bundesländern wurden Privatfirmen auch bei Abschiebungen eingesetzt. Die Flüchtlingsorganisationen der Vereinten Nationen, die Gewerkschaft der Polizei und der Bundesgrenzschutz beurteilen den Einsatz privater Sicherheitsfirmen bei der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern unter genau bestimmten Bedingungen für zulässig und zweckmäßig (Drucksache 15/7991).

Die Dienste der Kommission und des privatwirtschaftlichen Unternehmens sollen dann in Anspruch genommen werden, wenn der Ausländer rechtskräftig verpflichtet ist, das Bundesgebiet zu verlassen, sich beharrlich weigert, seinen gesetzlichen Mitwirkungspflichten zur Feststellung seiner Herkunft und zur Beschaffung eines Passes seines Herkunftsstaates nachzukommen, und damit gezielt gegenüber den Behörden seine wahre Herkunft verschleiert.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. in Zusammenarbeit mit interessierten schwarzafrikanischen Vereinen/Interessengruppen eine Kommission zu gründen, deren Zusammensetzung die Hauptherkunftsländer der in Hamburg lebenden Schwarzafrikaner widerspiegelt. Die Kommission erhält unter anderem den Auftrag, zusammen mit den beteiligten Behörden ungeklärte Nationalitäten festzustellen, um die Abschiebung von ausreisepflichtigen Schwarzafrikanern zu beschleunigen. Die Finanzierung dieses Projektes sollte durch die Gründung einer Stiftung in Form der Maatwerk-Vereinbarung, d.h. auf Provisionsbasis, erfolgen.

Antrag der Abg. Antje Blumenthal, Eleonore Rudolph, Johannes Mertens, Rolf Harlinghausen, Heino Vahldieck (CDU) und Fraktion

Betreff: Maßnahmen zur schnelleren Abschiebung ausländischer Straftäter

2. in einem Pilotprojekt die Beschaffung von Ausweispapieren durch privatwirtschaftliche Unternehmen zu testen. In einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen zu finden, das für ausländische Straftäter, die abgeschoben werden sollen, Ausweispapiere besorgt. Die Finanzierung dieses Unternehmens erfolgt durch eingesparte Kosten wie wegfallende Sozialhilfe- und Unterkunftskosten sowie andere Aufwendungen. Ähnlich der Vereinbarung BAGS/Maatwerk ist die Zuweisungspraxis, Bezahlung und Größenordnung festzulegen.

3. das Pilotprojekt zeitlich auf ein Jahr zu befristen. Bei Erfolg ist eine Ausweitung vorzunehmen.

4. die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zu unterstützen, wonach gezielte Täuschungshandlungen von Asylbewerbern durch Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Kürzung oder Entzug der Sozialhilfe geahndet werden.

5. der Bürgerschaft in einem Bericht bis zum 15. März 1998 über die Umsetzung zu berichten.