Lizenzgebühren für Software ­ Ausstattung der Hamburger Verwaltung und Behörden

Laut meinen Informationen und wie aus Drucksachen des Senats ersichtlich (z.B.Drucksache 16/1932 für die BAGS und Bezirksämter) arbeiten die Behörden ganz überwiegend mit Produkten der Firma Microsoft. Dafür sind Lizenzgebühren zu entrichten.

Daher frage ich den Senat.

Die in der Freien und Hansestadt Hamburg einzusetzende Soft- und Hardware wird durch die zuständige Fachbehörde in der IuK-Architekturrichtlinie festgelegt. Sie gibt Standards für die Hamburger Verwaltung für solche Technikfelder vor, bei denen

­ behördenübergreifende Abstimmung erforderlich ist oder

­ durch Vereinheitlichung „Einkaufsmacht" entsteht bzw. ­ die (personellen) Ressourcen der Hamburger Verwaltung durch Konzentration auf ein Produkt effizienter ausgenutzt werden können.

Insgesamt ist ein Rahmen zu setzen, der den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb eines Netzwerkes von mehr als 24 000 Arbeitsplätzen (Stand Mai 1998) ermöglicht. Dafür ist eine homogene Softwareinfrastruktur unabdingbare Voraussetzung.

Produkte der Firma Microsoft kommen seit mehreren Jahren auf den verschiedensten Architekturebenen (lokale PC, regionale Server, zentrale Server, Netzwerkdienste) zum Einsatz.Seit dem letzten Jahr wird an Stelle einer gewachsenen Kombination verschiedener Lizenzformen (Basislizenzen, Erweiterungslizenzen, Updates) ein pauschalisiertes Lizensierungsverfahren („Microsoft Enterprise Agreement" [MEA]) eingesetzt; dabei wird die an einem Standardarbeitsplatz eingesetzte Software in ihrer neuestenVersion (Betriebssystem, Büroanwendung, Netzwerkzugriffsdienste) für alle Arbeitsplätze einheitlich in einem verwaltungstechnisch sehr einfachen Verfahren durch jährliche Zahlungen lizenziert.

Dieses Vorgehen hat für die Hamburger Verwaltung (und die öffentlichen Unternehmen, die sich diesem Vorgehen angeschlossen haben) fiskalische und organisatorische Vorteile gegenüber dem bisherigen Verfahren und vermindert erheblich den Aufwand für Lizenzverwaltung. Zu Beginn der Vertragslaufzeit des MEA hat die Hamburger Verwaltung 16 000 PC-Arbeitsplätze nach diesem Verfahren lizenziert.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie hoch sind die Lizenzgebühren, die in den letzten drei Jahren an Microsoft gezahlt wurden?

Für den zurückliegenden Dreijahreszeitraum sind Daten für das besondere Segment der MicrosoftLizenzen nicht gesondert erhoben worden. In der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit kann eine entsprechende Erhebung auch nicht erstellt werden.

2. Wieviel ist für die kommenden drei Jahre im IuK-Plan für Lizenzgebühren vorgesehen?

Lizenzgebühren für den laufenden dreijährigen MEA-Vertrag sind im IuK-Gesamtplan mit insgesamt 27,671 Millionen DM auf der Basis eines geplanten Anwachsens der lizenzpflichtigen Bildschirmarbeitsplätze bis 2002 auf ca. 30 000 vorgesehen.

3. Wie viele MS-Office-Lizenzen hat die FHH?

4. Wie viele Windows-(NT-)Lizenzen hat die FHH? Einzellizenzen werden nicht mehr beschafft; siehe Vorbemerkung.

5. Wie hoch ist der Anteil anderer Lizenzen als MS-Produkte am Gesamtumfang?

Ca. 78 Prozent der Softwarekosten entfallen auf andere als Microsoftprodukte.

6. Wie teuer ist der Einsatz von MS-Exchange-Servern in der FHH?

7. Wie hoch sind die Lizenzgebühren pro Arbeitsplatz?

Die Beantwortung würde die Durchsicht einer Vielzahl von Beschaffungsvorgängen voraussetzen. Dies ist mit vertretbarem Aufwand nicht kurzfristig leistbar. Die künftige Nutzung ist durch den MEA-Vertrag abgedeckt; vgl. auch Vorbemerkung.

8. Wer hat die Entscheidung zugunsten der genannten Standardprodukte getroffen?

Die Entscheidungen in Fragen der IuK-Architektur der Freien und Hansestadt Hamburg werden in einem stetigen und umfassenden Beratungs- und Abwägungsprozeß, in den alle Fachbehörden einbezogen sind, vorbereitet. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Finanzbehörde.

8. a) Wann ist diese Entscheidung gefallen?

Da die Entscheidungen in einem laufenden Prozeß fallen, können keine exakten Termine benannt werden. Bereits in der ersten Fassung der IuK-Architektur-Richtlinie vom November 1994 wurden sowohl MS Office als auch MS Windows als in der Verwaltung am weitesten verbreitete Produkte als Standard festgelegt.

8. b) Welche anderen Produkte wurden in Erwägung gezogen?

Grundsätzlich werden bei den Entscheidungen in Architekturfragen alle am Markt verfügbaren und vergleichbaren Produkte berücksichtigt.

8. c) Was waren die Entscheidungsgründe?

Kernkriterium war und ist die Auswahl einer wirtschaftlichen, zukunfts- und betriebssicheren Architektur für eine Großorganisation.

8. d) Wurden auch Linux und „StarOffice" ­ ein Produkt von stardivision, einem Hamburger Unternehmen ­ und andere mögliche Alternativprodukte geprüft?

i) Wenn nein, warum nicht?

e) Wurden Angebote von den Herstellern dieser Produkte eingeholt?

i) Wenn nein, warum nicht?

f) Wie hoch wären die Kosten pro Arbeitsplatz für SO und Linux?

Diese Produkte waren zum Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. Antwort zu 8.a) nicht am Markt verfügbar.

8. Welche Rolle spielen bei derartigen Entscheidungen die Effekte für den Arbeitsmarkt und die Hamburger Wirtschaft?

Förderung der lokalen Wirtschaftsstruktur ist kein Kriterium für die Auftragsvergabe.

9. Plant der Senat, in Zukunft verstärkt das Betriebssystem Linux einzusetzen?

i) Wenn nein, warum nicht?

10. Plant der Senat, verstärkt in Zukunft Software von stardivision einzusetzen?

i) Wenn nein, warum nicht?

Der Senat ist mit diesen Fragen nicht befaßt.