Verteilung der Teilzeitbeschäftigten der hamburgischen Verwaltung

Verteilung der Teilzeitbeschäftigten der hamburgischen Verwaltung nach Laufbahngruppen und Geschlecht Prozentual verteilten sich die Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse über die Laufbahngruppen wie folgt:

· Einfacher Dienst 5,5 % (Vorjahr: 5,7 %)

· Mittlerer Dienst 29,1 % (Vorjahr: 28,4 %)

· Gehobener Dienst 28,5 % (Vorjahr: 27,6 %)

· Höherer Dienst 36,9 % (Vorjahr: 38,3 %). Reduziert haben sich die Anteile im einfachen Dienst um 0,2 Prozentpunkte sowie im höheren Dienst um 1,4 Prozentpunkte. Im Gegenzug erhöht haben sich die Anteile im mittleren Dienst um 0,7 Prozentpunkte und im gehobenen Dienst um 0,9 Prozentpunkte.

Die meisten Teilzeitbeschäftigten waren wie im Vorjahr wie folgt tätig:

· In der Behörde für Schule und Berufsbildung 8.796 (50,9 % der Beschäftigten),

· in der Finanzbehörde 1.445 (31,2 % der Beschäftigten),

· an der Universität Hamburg 1.233 (37,0 % der Beschäftigten),

· im Landesbetrieb Hamburger Institut für berufliche Bildung 1.211 (36,0 % der Beschäftigten),

· in der Justizbehörde 1.023 (19,7 % der Beschäftigten),

· in der Behörde für Inneres 979 (8,0 % der Beschäftigten).

Personalbericht 2009 Band 1: Personalstrukturbericht C.2.2.3 Sabbatmodelle und Altersteilzeit als Sonderformen der Teilzeitbeschäftigung

Als Sonderformen der Teilzeitbeschäftigung gelten auch die Reduzierungen der Arbeitszeit im Rahmen von Sabbatmodellen und von Altersteilzeitvereinbarungen. Diese Teilzeitmodelle weisen die Besonderheit auf, dass bei durchgehender gleichmäßig reduzierter Bezahlung die Erbringung der Arbeitsleistung (Ansparung) und die Freistellung (Ausgleich) in verschiedenen Perioden liegen können. Beschäftigte, die sich für ein Sabbatmodell entscheiden, haben die Möglichkeit, über den vereinbarten Zeitraum von unter 2 Jahren und höchstens sieben Jahren Arbeitszeit auf einem Arbeitszeitkonto anzusparen. In diesem Zeitraum wird durchgängig, d.h. während der Ansparphase und der Freistellungsphase, das Arbeitsentgelt auf Basis der reduzierten Arbeitzeit gezahlt.2-18: Beschäftigte im Sabbatmodell nach Dauer des Sabbatmodells

Am 31.12.2008 hatten 880 Beschäftigte (Vorjahr: 808) vertraglich ein Sabbatmodell vereinbart, davon waren 332 Männer (Vorjahr: 302) und 548 Frauen (Vorjahr: 506). In der Freistellungsphase11 befanden sich 167 Beschäftigte (Vorjahr: 151). Der Großteil der Teilzeitbeschäftigten in Sabbatmodellen (74,2 %) ist in der Behörde für Schule und Berufsbildung und im Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung beschäftigt.

Die meisten Beschäftigten (196) entschieden sich für das Sabbatmodell mit 2 Jahren und weniger (Vorjahr: 168), es folgte das Sabbatmodell über 7 Jahre, welches von 165 Beschäftigten gewählt wurde (Vorjahr: 171). In der Reihenfolge der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse folgen die Sabbatmodelle über 4 Jahre, 5 Jahre, 3 Jahre und 6 Jahre.

Unter Sabbatmodellen werden hier sowohl Kurzsabbaticals wie auch das so genannte Sabbatjahr zusammengefasst. Für Sabbatmodelle gilt, dass die Ansparphase mindestens 1 Jahr betragen muss.

Die Freistellungsphase muss abhängig vom gewählten Modell mindestens ein Jahr andauern und kann bis auf 3,5 Jahre beim siebenjährigen Modell ausgedehnt werden.

Eine weitere Sonderform der Teilzeitbeschäftigung ist die Altersteilzeit. Altersteilzeitbeschäftigte können zwischen dem Teilzeitmodell und dem Blockmodell wählen. Bei beiden Modellen wird die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im vereinbarten Zeitraum auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert (bei Beamtinnen und Beamten auf 60 % eines Vollzeitbeschäftigten). Bei der Wahl des Teilzeitmodells wird die Arbeitszeit während der Laufzeit der Altersteilzeit gleichmäßig reduziert. Das Blockmodell besteht aus Arbeitsphase und Freistellungsphase von jeweils gleichem Umfang. Die Besonderheit bei Altersteilzeitvereinbarungen besteht darin, dass die entsprechend der geringeren Arbeitszeit reduzierte Bezahlung um einen Aufstockungsbetrag (bei Beamtinnen und Beamten: Altersteilzeitzuschlag) erhöht wird.2-19: Beschäftigte in Altersteilzeit

Insgesamt waren am 31.12.2008 in der hamburgischen Verwaltung 1.687 Beschäftigte im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung beschäftigt (Vorjahr: 2.310; - 623), davon waren 697 Männer (Vorjahr: 993) und 990 Frauen (Vorjahr: 1.317). Wie im Vorjahr auch ist damit die Zahl der Frauen, die Altersteilzeit arbeiten, höher als die der Männer. Die Zahl der Altersteilzeitbeschäftigten ist sowohl bei den Beamtinnen und Beamten um 34412

Beschäftigungsverhältnisse wie auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern um 279 Beschäftigungsverhältnisse zurückgegangen. Der Anteil der Alterteilzeitbeschäftigten am statistischen Personalbestand betrug 2,6 % (Vorjahr: 3,6 %). Favorit der Altersteilzeitbeschäftigten ist unverändert das Blockmodell. Dieses wurde in 74 % (Vorjahr: 72,3 %) der Fälle gewählt.

In der Freistellungsphase der Altersteilzeit befanden sich am 31.12.2008 809 Beamtinnen und Beamte bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vorjahr: 810).

Die Altersteilzeitbeschäftigung muss gemäß § 76c des HmbBG spätestens am 1.8.2004 begonnen haben. Es gibt demnach keine neuen Altersteilzeitfälle. Dies erklärt den Rückgang bei den Beamtinnen und Beamten.