Alle beim ASD eingehenden Meldungen werden in PROJUGA eingepflegt

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Böwer (SPD) vom 03.01. und Antwort des Senats

Betreff: Meldungen auf Kindeswohlgefährdungen durch die ARGE

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE werden oftmals mit der schwierigen Frage konfrontiert, ob und inwieweit es sich in von ihnen betreuten Fällen um mögliche Kindeswohlgefährdungen handelt.

Ich frage den Senat:

Alle beim ASD eingehenden Meldungen werden in PROJUGA eingepflegt. Dabei werden die vom Melder abgegebenen Hintergrundinformationen erfasst. Nicht alle Meldungen, die ein schwerwiegendes Problem als Grundlage haben, lassen die Kindeswohlgefährdung eindeutig erkennen. Deshalb wird jede eingehende Meldung dahingehend geprüft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Ergibt sich dabei ein eindeutiger Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, wird dies ebenfalls eingepflegt. Das System bietet keine Auswertungsmöglichkeiten dazu, in welcher Phase des Bearbeitungsprozesses die Eingabe erfolgt ist.

Diese im Folgenden aufgeführten Daten wurden ausgewertet. Darüber hinaus haben einige ASD-Dienststellen der Bezirksämter Aktenauswertungen vorgenommen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Inwieweit sind die ARGE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter auf Fragen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz vorbereitet und werden entsprechend weitergebildet?

Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen weist team.arbeit.hamburg darauf hin, dass den Beschäftigten ein Meldebogen zur Einschaltung der Jugendämter in Fällen von Kindeswohlgefährdungen und Informationen über Hilfeangebote für Familien für die Aneignung des erforderlichen Wissens im Intranet von Jobcenter team.arbeit.hamburg zur Verfügung stehen.

2. Welche Kooperationen und Austausche gibt es zwischen der ARGE und den Hamburger Jugendämtern hinsichtlich des Themas der Kindeswohlgefährdung?

Gemäß der Drs. 18/2926, „Hamburg schützt seine Kinder" besteht ein institutionalisiertes Meldeverfahren bei Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung zwischen der ARGE und den ASD-Dienststellen der Fachämter für Jugend- und Familienhilfe. In allen Bezirksämtern bestehen auf dieser Basis anlassbezogene Kooperationen im Einzelfall. In einzelnen Bezirksämtern bestehen darüber hinaus anlassbezogene und regelmäßige Kontakte auf Leitungsebene.

3. Wie viele Meldungen gingen in den letzten drei Jahren von der ARGE an jeweils welche Hamburger Jugendämter, die auf eine Kindeswohlgefährdung deuteten?

Im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 gingen insgesamt 236 Meldungen der ARGE beim ASD ein (siehe auch Vorbemerkung). Von diesen Meldungen deuteten 185 auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hin oder es ergab sich bei weiterer Recherche des ASD ein solcher Verdacht. Diese verteilten sich wie folgt auf die Bezirksämter.

a. Aus welchen Gründen wurden bei den jeweiligen Fällen Meldungen gemacht?

Nachfolgende Gründe wurden von den Bezirksämtern benannt, Mehrfachnennungen sind enthalten: Psychische Erkrankung eines Sorgeberechtigten, Suizidgefährdung eines Sorgeberechtigten, Drogenabhängigkeit eines Sorgeberechtigten, Ausfall einer Betreuungsperson, Überforderung der Sorgeberechtigten, Prostitution eines Sorgeberechtigten, Hilfe bei der Suche nach einem Kita-Platz, Verweigerung der Vorsprache bei der ARGE, Verbringung eines Kindes in das Ausland, Verdacht auf Vernachlässigung eines Kindes, Anzeichen für Misshandlung eines Kindes, häusliche Gewalt, Trennung/Scheidung, materielle Schwierigkeiten der Familie, Mittellosigkeit der Familie ohne Beantragung einer Leistung bei der ARGE, Wohnungsverlust, verwahrloster Zustand der Wohnung oder eines Sorgeberechtigten, gesundheitliche oder familiäre Probleme.

Nach Auskunft der zuständigen Behörde erfolgten Meldungen darüber hinaus auch bei Sanktionen, die eine begründete Gefährdung des Kindeswohls zur Folge haben.

b. Lag vor den jeweiligen Meldungen eine Kürzung von Bezügen vor?

Dieses Merkmal wird in PROJUGA nicht erfasst. In vier Fällen konnte nachvollzogen werden, dass vor der Meldung eine Kürzung von Bezügen vorgenommen worden ist.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

c. Hat sich die ARGE vor den Kürzungen mit dem ASD beziehungsweise Jugendamt in Verbindung gesetzt und wenn ja, in wie vielen Fällen?

Jobcenter team.arbeit.hamburg hat die Regelungen des SGB II in Form von Sanktionen in den gesetzlich normierten Fällen nach § 31 SGB II umzusetzen. Ein Ermessen besteht nicht. Um Folgen für das Kindeswohl auszuschließen, erfolgt in begründeten Fällen eine Mitteilung an das Jugendamt.

Entsprechende Meldungen werden in PROJUGA nicht gesondert erfasst. In elf Fällen konnte seitens der Bezirksämter nachvollzogen werden, dass die ARGE sich vor Kürzungen mit dem ASD in Verbindung setzte. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

d. Mit welchen Maßnahmen haben ASD/Jugendämter in den von der ARGE gemeldeten Fällen reagiert?

Der ASD hat die nachfolgend angegebenen Maßnahmen ergriffen. Mehrfachnennungen sind enthalten: Sofortige Bearbeitung, standardmäßige Überprüfung/Bearbeitung der Meldung, Hausbesuch, Beratungsangebot an die Sorgeberechtigten, Gespräch mit den Sorgeberechtigten, Einschaltung anderer Dienste (zum Beispiel Sozialpsychiatrischer Dienst), Einschaltung des Familiengerichts, Überprüfung oder Neueinrichtung von Maßnahmen/Hilfen zur Erziehung sowie Beratung der ARGE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter.