Errichtung von Zäunen in der SAGA-Siedlung Möllner Landstraße 139

In Billstedt hat die SAGA in ihrer Reihenhaussiedlung Möllner Landstraße 139 ­ 145 im November 2010 verschiedene, bis dahin öffentlich begehbare De-facto-Verbindungswege zwischen den Häusern 141/143 sowie 139/141 mit Metallzäunen verschlossen. Zugleich wurden auch einige benachbarte Gärten mit einem 1,55 Meter hohen Zaun versehen. Wie das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte in der Drs. 19/450/10 am 20. Dezember 2010 mitteilte, war der Bauausschuss über diese Baumaßnahmen nicht informiert worden. Nach dem Dafürhalten des Bezirksamtes sei dies aber auch nicht nötig gewesen, handele es sich doch bei dem betreffenden Areal um ein Flurstück im Besitz der SAGA, die dafür auch das Hausrecht habe, also praktisch tun und lassen könnte, was sie will.

Der Errichtung der Zäune war offenbar ein Konflikt vorausgegangen, dessen Ausgangspunkt nach Überzeugung eines Teils der Anwohner/-innen ein Flugblatt mit folgendem Text war: Hallo Nachbarn!

Wenn Ihr nicht wollt, das unsere Siedlung von Drogenabhängigen, die aus allen Stadtteilen um Billstedt herum kommen, um hier Ihre Drogengeschäfte zu machen und damit auch Eure Kinder in Gefahr bringen, dann helft mit diesen Leuten das Handwerk zu legen. Sie treffen sich meistens zwischen den Reihenhäusern Möllner Landstr.143 und 141 sowie am Ende von 139. Bitte sofort die Polizeiwache 42 in Billstedt anrufen usw.

Dieses Schreiben wurde im Juni 2010 offenbar allen Mieterinnen und Mietern der oben genannten SAGA-Siedlung in die Briefkästen geworfen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt:

1. Ist dieses Schreiben der SAGA bekannt?

Wenn ja, hält die SAGA die Ausführungen in diesem Schreiben für eine realistische Beschreibung der Zustände in der SAGA-Siedlung?

Ja. SAGA GWG hält die Vorwürfe im Grundsatz für berechtigt, da es ab Sommer 2010 zu Problemen wegen lärmender, randalierender und Drogen konsumierender Jugendlicher gekommen ist. Darüber hinaus wurden von Mitarbeitern von SAGA GWG vor Ort Drogenutensilien gefunden.

2. Welche Konsequenzen hat die SAGA gegebenenfalls aus diesem Schreiben gezogen?

Nach Beschwerden aus der Mieterschaft zu Drogenproblemen sowie verstärkt auftretenden Beschädigungen an Hauswänden, Verschmutzungen, Schmierereien und aufgefundenen Drogenutensilien hat SAGA GWG die hier in Rede stehenden Durchgänge im November 2010 durch Zäune verschlossen.

3. Ist dieses Schreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) bekannt?

Ja, seit dem 7. Januar 2011.

4. Welche Konsequenzen hat die BSU gegebenenfalls aus diesem Schreiben gezogen?

Die Errichtung von Zäunen kann im Einzelfall aus Sicht der zuständigen Behörden eine sinnvolle Maßnahme sein. Im vorliegenden Fall hat sie gegriffen. Die Errichtung der Zäune lag allein in der Zuständigkeit des Eigentümers SAGA GWG.

5. Ist dieses Schreiben dem Bezirk Hamburg-Mitte bekannt?

Ja, seit dem 7. Januar 2011.

6. Welche Konsequenzen hat der Bezirk Hamburg-Mitte gegebenenfalls aus diesem Schreiben gezogen?

Die Errichtung von Zäunen kann im Einzelfall aus Sicht der zuständigen Behörden eine sinnvolle Maßnahme sein. Im vorliegenden Fall hat sie gegriffen. Die Errichtung der Zäune lag allein in der Zuständigkeit des Eigentümers SAGA GWG.

7. Mieter/-innen aus der Siedlung haben auf das oben angeführte Schreiben öffentlich reagiert und darin deutliche Kritik an den Urheberinnen und Urhebern des Flugblatts formuliert. Ist dieses „Antwortschreiben" der SAGA bekannt?

SAGA GWG ist eine an die Nachbarschaft gerichtete Erklärung von zwei Mietern in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Regionalausschusses Hamburg-Billstedt bekannt.

8. Welche Konsequenzen hat die SAGA gegebenenfalls aus diesem Schreiben gezogen?

Keine.

9. Ist dieses „Antwortschreiben" der BSU bekannt?

Nein.

10. Was hat ­ gegebenenfalls vor dem Hintergrund dieses Konflikts ­ die SAGA zum Bau der Zäune veranlasst?

Nach Beschwerden aus der Mieterschaft zu Drogenproblemen sowie verstärkt auftretenden Beschädigungen an Hauswänden, Verschmutzungen, Schmierereien und aufgefundenen Drogenutensilien hat SAGA GWG die hier in Rede stehenden Durchgänge im November 2010 durch Zäune verschlossen.

11. Wer trägt dafür genau die Verantwortung?

SAGA GWG.

Welche Erkenntnisse bezüglich des angeblichen Drogenhandels im betreffenden Areal liegen der SAGA, welche der örtlichen Polizei vor?

Zu den Erkenntnissen von SAGA GWG siehe Antworten zu 1. sowie zu 2. und 10. Die Polizei hat keine Erkenntnisse bezüglich des angeblichen Drogenhandels im betreffenden Areal.

13. Welche polizeilichen oder gerichtlichen Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang bisher gegebenenfalls zustande gekommen?

Keine.

14. Welche konkrete Beschwerdelage seitens der Anwohnerschaft liegt bei der SAGA beziehungsweise der Polizei vor?

Es gab diverse telefonische und persönliche Mieterbeschwerden von mehreren Mietparteien über lärmende Jugendliche, die Drogen dealen und konsumieren. Seit Durchführung der Maßnahme hat es keine Beschwerden von Anwohnern über Drogenkonsum beziehungsweise Lärm oder sonstige Auffälligkeiten und Beschädigungen in diesem Bereich mehr gegeben.

Des Weiteren ist SAGA GWG eine an die zuständige Behörde gerichtete Anliegerpetition bekannt, in der sich zwei Anwohner für die Entfernung des Zauns ausgesprochen haben.

Der Polizei liegt keine konkrete Beschwerdelage vor.

15. Welche Einschätzung wird seitens des für dieses Gebiet zuständigen bürgernahen Beamten abgegeben?

Die Örtlichkeit wird zeitweilig als Treffpunkt Jugendlicher genutzt.

16. Welche Einschätzung wird seitens des für dieses Gebiet gegebenenfalls zuständigen Streetworkers abgegeben?

Für die vom zuständigen Bezirksamt beschäftigten Straßensozialarbeiter besteht für das Gebiet keine Zuständigkeit.

17. Welcher reale Schaden ist im betreffenden Gebiet aufgrund der geschilderten Zustände eingetreten und wer oder was war dafür genau verantwortlich?

SAGA GWG musste regelmäßig in diesem Bereich Schmierereien durch Graffiti und Beschädigungen an den Hauswänden beseitigen. Darüber hinaus gab es ein vermehrtes Müllaufkommen und aufgefundene Drogenutensilien, die von dem zuständigen Hauswart beseitigt werden mussten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

18. Sind die betroffenen Mieter/-innen über den Bau der Zäune vorher informiert worden?

Wenn ja, wann genau?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die betroffenen Flächen stehen im Eigentum von SAGA GWG und sind nicht an Dritte vermietet.

19. Hat die SAGA das Gespräch mit den Kontrahenten der oben angeführten Auseinandersetzung gesucht?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Auseinandersetzungen zwischen bestimmten Mietern zu diesem Thema sind der zuständigen Geschäftsstelle von SAGA GWG erst nach Durchführung der Maßnahme bekannt geworden.

20. Hat es seitens der örtlichen oder bezirklichen Gremien Versuche gegeben, die Konfliktsituation anzugehen oder über die geschilderten Probleme ins Gespräch zu kommen?

Wenn ja, in welcher Form und wann?

Wenn nein, warum nicht?

Neben der genannten Drs. 19/450/10 hat sich bisher kein Gremium des zuständigen Bezirksamts mit der Problemlage befasst.