Kein Schutz für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Kollaustraße

Seit über einem Jahr ist das Fußgängerschutzgitter an der Kollaustraße im Bereich des Alten Niendorfer Friedhofs an mehreren Stellen abmontiert. An den entsprechenden Stellen ist der kombinierte Fuß- und Radweg relativ schmal, da grundstücksseitig die historische Stützmauer des Friedhofs angrenzt. Bei Begegnungen zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern kann es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Seit wann ist das Fußgängerschutzgitter abmontiert?

Teile des Schutzgitters wurden im Mai 2009 abmontiert.

2. Aus welchem Grund wurde das Fußgängerschutzgitter abmontiert?

An einigen Pfosten zeigten sich Durchrostungen, daher wurde das Schutzgitter aus Gründen der Verkehrssicherheit in drei Teilabschnitten abgebaut.

3. Wie lang sind die Lücken, die durch die Demontage entstanden sind?

Es sind drei Lücken von 12, 20 und 2 Metern entstanden.

4. Wie breit ist der kombinierte Fuß- und Radweg an den entsprechenden Stellen?

Der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Kollaustraße hat im Bereich des Alten Niendorfer Friedhofes eine Breite von 3 Metern. Am nördlichen Beginn gibt es eine kurze Engstelle von 1,50 Meter.

5. Ist dieser Teil der Kollaustraße Bestandteil einer Veloroute?

Dieser Teil der Kollaustraße ist provisorisch Teil der Veloroute 3 (City ­ Rotherbaum ­ Lokstedt ­ Niendorf), bis der für die langfristige Routenführung erforderliche Wegebau zwischen Wehmerweg und Borndeel realisiert werden kann.

6. Wie viele Kraftfahrzeuge befahren die Kollaustraße im Abschnitt zwischen Niendorfer Marktplatz und Lokstedter Holt stadteinwärts tagesdurchschnittlich?

Auf der Kollaustraße fahren vom Niendorfer Marktplatz in Richtung Lokstedter Holt täglich durchschnittlich circa 27.000 Kraftfahrzeuge.

7. Welche Maßnahmen sind geplant, um wieder einen verkehrssicheren Zustand herzustellen?

Das vorhandene Gitter ist zurzeit in einem verkehrssicheren Zustand. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung des Schutzgitters als Verkehrseinrichtung liegt nicht vor.

8. Wann sind diese Maßnahmen geplant?

9. Welche Kosten entstehen? Aus welchem Titel werden die Finanzmittel bereitgestellt?

Entfällt.

10. Welche Behörde ist zuständig?

Für den Einbau, die Unterhaltung und den Abbau ist das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig.