Es besteht keine allgemeingültige Definition des Begriffs Präsidialabteilung

Welche Kosten verursacht eine Vergrößerung des Senats?

Der Erste Bürgermeister hat angekündigt, die Personalstärke der Stäbe in der Hamburger Verwaltung insgesamt erheblich verringern zu wollen. In § 1 des Senatsgesetzes (SenatsG) wird die Bildung eines Senates mit maximal zwölf Mitgliedern ermöglicht. Der bisherige Senat bestand aus neun Mitgliedern. Insofern ergibt sich die Möglichkeit, bis zu drei zusätzliche Senatoren mit den damit einhergehenden entsprechenden Amtsbezügen und Leistungen nach § 12 SenatsG zu ernennen oder aber die Zahl der Senatoren zu verringern. Eine solche Entscheidung der Veränderung der Senatorenzahl nach oben oder nach unten führt zwangsläufig zu neuen Behördenzuschnitten, welche wiederum Auswirkungen auf die Zahl der Mitarbeiter von Präsidialabteilungen und Stäben von bis zu dreier neu zu schaffender Behörden haben. Grundsätzlich sind also vor der Entscheidung über neu zu schaffende Senatorenämter neben politischen und organisatorischen Erwägungen auch die nicht unerheblichen Folgekosten für die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise im Falle einer Verringerung der Senatorenzahl die möglichen Einsparungen abzuwägen.

Ich frage den Senat:

Es besteht keine allgemeingültige Definition des Begriffs Präsidialabteilung. Insofern hängt die Zuordnung von Personal und Räumlichkeiten von der Organisation der jeweiligen Behörde und auch den jeweiligen Strukturen innerhalb einer Behörde ab. Die Angaben zu den einzelnen Behörden lassen sich wegen jeweils unterschiedlicher Organisation nicht unmittelbar vergleichen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche Amtsbezüge in welcher Höhe erhielt ein Senator der Freien und Hansestadt Hamburg durchschnittlich jeweils in den Jahren 2008 bis 2010? Bitte nach Art der Bezüge gliedern und jeweils für jeden Posten die Höhe der Gesamtausgaben, die Anzahl der Senatoren, auf welche diese entfielen, sowie die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Senator angeben.

2. Welche Amtsbezüge in welcher Höhe erhielt ein Senatssyndicus (Staatsrat) der Freien und Hansestadt Hamburg durchschnittlich jeweils in den Jahren 2008 bis 2010? Bitte nach Art der Bezüge gliedern und jeweils für jeden Posten die Höhe der Gesamtausgaben, die Anzahl der Staatsräte, auf welche diese entfielen, sowie die durchschnittlichen Kosten pro Staatsrat angeben.

3. In welcher Höhe sind für Pensionsverpflichtungen gegenüber Senatoren und Staatsräten im Rahmen der doppelten Buchführung in den Jahren 2008 bis 2010 Rückstellungen gebildet worden? Bitte den Gesamtbetrag sowie den Durchschnittsbetrag pro Senator und Jahr wie auch und den Durchschnittsbetrag pro Staatsrat und Jahr angeben.

Der Rückstellungsbedarf für 2010 wird gegenwärtig im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt.

Für Staatsräte werden keine gesonderten Rückstellungsbeträge ausgewiesen. Sie sind in den Pensionsrückstellungen für alle Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg enthalten.

4. Welche weiteren Leistungen (zum Beispiel Dienstwagen, Fahrer) erhalten ein Senator beziehungsweise ein Staatsrat? Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten dieser Leistungen pro Senator beziehungsweise pro Staatsrat in den Jahren 2008 bis 2010? Bitte nach Art der Leistungen gliedern sowie zusätzlich auch ­ soweit vorhanden ­ die im Rahmen der doppelten Buchführung angesetzten Vollkosten der jeweiligen Leistung angeben.

Nach dem derzeitigen Stand fielen für die Senatorinnen und Senatoren sowie die Staatsrätinnen und Staatsräte regelhaft in den Jahren 2008 bis 2010 weitere Kosten an für: Fahrer, Dienstwagen, Sekretärinnen und eine Arbeitsplatzpauschale.

Die Arbeitsplatzpauschale liegt laut Richtlinie der Finanzbehörde zur Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung ­ Kosten eines Büroarbeitsplatzes ­ (MittVw 2009, Seite 95) bei 6.950 Euro für das Jahr 2008, bei 7.490 Euro für das Jahr 2009 und bei 8.570 Euro für das Jahr 2010 für einen Arbeitsplatz mit PC-Ausstattung. Die Personalkosten richten sich grundsätzlich nach der Personalkostentabelle des jeweiligen Jahres. Hieraus ergeben sich folgende jährliche Kosten.

Die Betriebskosten für Dienstwagen beinhalten: Leasingraten, Kraftstoff, Reparaturen, Wagenpflege, Garagenkosten, Reifenwechsel, Überführung, GEZ, Steuern, Kasko- und Vollkaskoversicherung, Inspektion, gegebenenfalls Unfallkosten und so weiter.

In den Gesamtkosten der Fahrzeuge sind für einige Nutzer auch Kosten der privaten Nutzung enthalten. Der hierdurch entstandene geldwerte Vorteil ist nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bei dem jeweiligen Nutzer versteuert worden.

5. Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Präsidialabteilungen der einzelnen Behörden in den Jahren 2008 bis 2010? Bitte nach Jahr und Behörde jeweils die Kosten nach Kostenart getrennt aufführen sowie einen Durchschnittswert über alle Behörden für die Gesamtdauer angeben.

Beurteilt der Senat die Kosten der Präsidialabteilungen jeweils als angemessen? Strebt der Senat die Senkung dieser Kosten an?

Siehe Anlage 3. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. Der Senat strebt eine Senkung dieser Kosten an.

6. Welche Räume im Immobilienbestand der Freien und Hansestadt Hamburg kommen für die Schaffung von zusätzlichen Büros für Senatoren und Staatsräte unter Berücksichtigung des Repräsentationscharakters solcher Räume infrage? Bitte jeweils die Anschrift und die gegenwärtige Nutzung der Räume nennen.

Die Frage stellt sich nur für den Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz. Insofern kommen Räumlichkeiten der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Billstraße in Betracht, die gegenwärtig als Büro genutzt werden.

7. Welche Raumfläche nehmen jeweils die Arbeitsbereiche der Präsidialabteilungen der einzelnen Behörden ein? Bitte in Quadratmetern angeben sowie einen Durchschnittswert pro Behörde bilden. Wie viele Einwohner und welche Haushaltssumme entfallen demnach durchschnittlich jeweils auf ein Mitglied der jeweiligen Landesregierung?