Sicherungsverwahrung

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Freiheitsentziehung für Sicherungsverwahrte ­ in deutlichem Abstand zum Strafvollzug („Abstandsgebot") ­ so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt.

Der bekannte Kriminalwissenschaftler Prof. Dr. Johannes Feest spricht in einem Interview mit der „tageszeitung" vom 06.05.11 jedoch die Befürchtung aus, dass die Sicherungsverwahrten im Wesentlichen womöglich die Haftbedingungen bekommen, die laut dem Strafvollzugsgesetz von 1977 eigentlich für alle Gefangenen gelten, aber nicht verwirklicht sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Im März 2011 wurde in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel eine neue Abteilung für Sicherungsverwahrte mit drei Stationen und insgesamt 31 Plätzen in Betrieb genommen.

Acht Sicherungsverwahrte befinden sich derzeit in der Sozialtherapeutischen Anstalt, um an einer intensiven Behandlung teilzunehmen und auf die Entlassung vorbereitet zu werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie sehen derzeit die Möglichkeiten individueller Lebensgestaltung für Sicherungsverwahrte im Unterschied zu Strafgefangenen aus

a. in Bezug auf die Zellengröße, die Möglichkeit einer wohnlichen Einrichtung einschließlich der Möglichkeit, die Zellen mit den vorhandenen Einrichtungsgegenständen nach eigenem Gutdünken zu gestalten, die Möglichkeit, in der Zelle Hobbys nachzugehen, die üblicherweise in Wohnräumen ausgeübt werden?

Nach Abschluss der Umbauten stehen den Sicherungsverwahrten deutlich größere Wohnräume und Gemeinschaftsunterkünfte für einen Wohngruppenvollzug zur Verfügung.

Die Wohnräume der Abteilung für Sicherungsverwahrte haben eine Grundfläche von circa 16,7 m². Zwei rollstuhlgerechte Räume sind circa 24 m² groß. Im Strafhaftbereich der JVA Fuhlsbüttel und der Sozialtherapeutischen Anstalt haben die Hafträume eine Grundfläche von durchschnittlich circa 8,7 m².

Alle Wohnräume der Abteilung für Sicherungsverwahrte besitzen abgetrennte Sanitärbereiche mit Waschbecken und WC. Über die übliche Grundausstattung der Hafträume im Strafhaftbereich (Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, zwei Regale) verfügen die Wohnräume für Sicherungsverwahrte regelmäßig über eine Couch mit Couchtisch, einen Fernsehschrank sowie mehrere Regale. Diese Möbel wurden auf den Grundriss der Räume abgestimmt, um diese möglichst wohnlich zu gestalten.

Darüber hinaus haben Sicherungsverwahrte im Unterschied zu Strafgefangenen die Möglichkeit, auch eigene Möbel in ihrem Wohnraum unterzubringen, sofern diese die gleichen Brandschutzbedingungen erfüllen wie das von der Anstalt gelieferte Inventar.

Die Zulassung von Gegenständen zur Freizeitgestaltung ist abhängig von der Art der jeweiligen Betätigung. Grenzen ergeben sich aus der Größe des Wohnraums und bei der Zulassung von Gegenständen, falls diese die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden.

In der Sozialtherapeutischen Anstalt können Strafgefangene und Sicherungsverwahrte ihren Raum soweit wohnlich gestalten, wie eine Übersichtlichkeit oder Gefährlichkeit einzelner Gegenstände die Sicherheit der Anstalt nicht gefährdet. Das betrifft auch die Zulassung von Gegenständen, die es den Inhaftierten erlaubt, ihrem Hobby im Haftraum nachzugehen.

b. Inwiefern gibt es exklusiv für Sicherungsverwahrte Gruppenräume, Hauswirtschaftsräume, Sport- und Computerräume, eigene Besuchsräume, die auch Langzeitbesuche ermöglichen?

Jede der drei Stationen der Abteilung für Sicherungsverwahrte verfügt über die für einen Wohngruppenvollzug notwendigen Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehören eine Pantry und eine größere Küche für die Durchführung von Kochgruppen, ein Waschraum mit Waschmaschine und Trockner zum Reinigen der Privatwäsche und ein Gruppenraum. Darüber hinaus werden die Sport- und Freizeiträume sowie der Besuchsraum einschließlich Langzeitbesuchsraum von den Sicherungsverwahrten im Strafhaftbereich der JVA Fuhlsbüttel mit genutzt.

In der Sozialtherapeutischen Anstalt sind alle Inhaftierten in Wohngruppen untergebracht. Gemeinschaftseinrichtungen wie sie in der Abteilung für Sicherungsverwahrte oder in der Sozialtherapeutischen Anstalt vorhanden sind, stehen den Strafgefangenen in der JVA Fuhlsbüttel nicht zur Verfügung.

c. Was umfasst der Katalog der persönlichen Gegenstände, angefangen von der Bekleidung über Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung und zu Möbeln für Sicherungsverwahrte im Unterschied zu Strafgefangenen?

Siehe Anlage.

Die Liste der zugelassenen persönlichen Gegenstände für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte stellt einen Mindestkatalog der Gegenstände dar, die aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalten als unbedenklich ­ auch was deren Umfang angeht ­ eingestuft werden. Ergänzungen sind in beiden Vollzugsformen möglich, wobei für Sicherungsverwahrte großzügigere Maßstäbe angelegt werden.

Die mengenmäßige Beschränkung für den Besitz einzelner Gegenstände gilt in der Sicherungsverwahrung lediglich in den Fällen, in denen aus Ordnungsgründen der Umfang der Gegenstände im persönlichen Gewahrsam auf eine unbedingt notwendige Grundausstattung beschränkt werden muss. Darüber hinaus orientiert sich die Genehmigung für den Besitz persönlicher Gegenstände an der Ordnung, Übersichtlichkeit und dem hygienischen Zustand des Wohnraums.

d. Können sich die Sicherungsverwahrten außerhalb der Nachtruhe in ihrem „Wohnbereich" frei bewegen und während der Tageszeit einen gesondert vorgehaltenen Hof- und Gartenbereich aufsuchen?

Bitte bei a. bis d. den Unterschied zur Situation von Strafgefangenen ausdrücklich benennen.

Ja. Die Aufschlusszeit in der Abteilung für Sicherungsverwahrte dauert werktags von Uhr bis 21 Uhr und an Wochenenden sowie an Feiertagen von 7.45 Uhr bis 21 Uhr. Während der Aufschlusszeiten, die aus organisatorischen Gründen durch Personalwechsel, Pausenzeiten und Zählappelle unterbrochen werden müssen, können sich die Sicherungsverwahrten in der Abteilung bis 20 Uhr auf allen drei Stationen und ab 20 Uhr auf ihrer Station frei bewegen. Die von den Unterbrechungen bereinigten

Aufschlusszeiten umfassen an Werktagen täglich circa 14 Stunden 30 Minuten und am Wochenende sowie an Feiertagen circa 11 Stunden.

Demgegenüber ist im Strafhaftbereich der JVA Fuhlsbüttel werktags zwischen 5. Uhr und 18.30 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen zwischen 7.45 Uhr und 18.30 Uhr mit Unterbrechungen Aufschluss, was bereinigten Aufschlusszeiten von circa zwölf Stunden an Werktagen und circa acht Stunden 30 Minuten am Wochenende sowie an Feiertagen entspricht.

Der Außenbereich der Abteilung für Sicherungsverwahrte ist während der Aufschlusszeiten in den Monaten März bis einschließlich September von 6 bis 20 Uhr und von Oktober bis einschließlich Februar von 6 bis 18.30 Uhr frei zugänglich.

Bei den Strafgefangenen unterscheiden sich die Zeiten für den Aufenthalt im Freien nach der Gruppenzuweisung. Nach dem Binnendifferenzierungskonzept der JVA Fuhlsbüttel sind sie in den Bewährungsabteilungen am längsten. Sie belaufen sich hier montags bis donnerstags auf täglich eine Stunde, freitags auf zwei Stunden 15 Minuten sowie an Wochenenden und Feiertagen auf täglich zwei Stunden.

In der Sozialtherapeutischen Anstalt sind die Hafträume am Standort Fuhlsbüttel werktags von 6 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. Am Wochenende sowie an Feiertagen ist von 8 Uhr bis 11 Uhr und von 13 Uhr bis 18.30 Uhr Aufschluss. Zugangsmöglichkeiten auf den Hof bestehen montags und dienstags ab 16.30 Uhr, mittwochs und donnerstags ab 15.45 Uhr, freitags ab 12.15 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ab 8 Uhr.

In der Außenstelle Bergedorf gibt es keinen Haftraumeinschluss. Werktags werden die Zwischentüren zu den Wohngruppen um 22 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 24 Uhr geschlossen. Bis dahin können sich die Inhaftierten im Haus frei bewegen. Der Aufenthalt im Freien ist jahreszeitenabhängig vom Beginn der Dämmerung.

2. Inwieweit gibt es für Sicherungsverwahrte eigene Arbeits- und Bildungsangebote, Freizeit- und Sportmaßnahmen, Einkaufsmöglichkeiten?

a. Inwieweit nutzen sie bei Fehlen eigener Angebote in diesen Bereichen die Angebote des Strafvollzugs?

b. Inwieweit sind sie trotz Fehlens eigener Angebote in diesen Bereichen von der Nutzung der Angebote des Strafvollzugs ganz oder teilweise ausgeschlossen?

Eigene Angebote stehen den Sicherungsverwahrten in den Bereichen Arbeit, Ausbildung, Einkauf, Sport und Freizeit ­ mit Ausnahme von Aktivitäten in der Wohngruppe

­ nicht zur Verfügung.

Den Sicherungsverwahrten stehen alle Sport- und Freizeitmaßnahmen sowie alle im Berufsentwicklungszentrum der JVA Fuhlsbüttel angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsangebote offen. Sie können üblicherweise einmal wöchentlich beim Anstaltskaufmann von ihrem Hausgeld einkaufen. Darüber hinaus können sie drei Zusatzeinkäufe im Jahr wahrnehmen und viermal im Kalenderjahr ein Paket mit Nahrungs- und Genussmitteln erhalten. Ersatzweise können sie für ein Paket einen weiteren Zusatzeinkauf in Anspruch nehmen.

3. Wie viele Stunden am Tag (bezogen auf 24 Stunden) dauert der Einschluss für Sicherungsverwahrte, die arbeiten? Wie viele Stunden für Sicherungsverwahrte, die nicht arbeiten? Bitte mit den entsprechenden Einschlusszeiten für Strafgefangene in der JVA Fuhlsbüttel vergleichen.

Für Sicherungsverwahrte gibt es hinsichtlich der Dauer des üblichen täglichen Einschlusses zwischen solchen, die in der JVA einer Arbeit nachgehen, und solchen, die nicht arbeiten, keine Unterschiede.

Dagegen reduziert sich bei Strafgefangenen, die keiner Arbeit nachgehen, der Aufschluss um den Zeitraum der üblichen Arbeitszeiten. Diese beträgt in der JVA Fuhlsbüttel montags und dienstags acht Stunden 15 Minuten, mittwochs und donnerstags sieben Stunden 15 Minuten und freitags vier Stunden 30 Minuten.