Vorsitz Dr Walter Scheuerl Schriftführung Lars Holster I Vorbemerkung. Die Drs

Band 3

Stellungnahme des Schulausschusses an den federführenden Haushaltsausschuss 20/700: Haushaltsplan-Entwurf und Haushaltsbeschluss-Entwurf der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2011 und 2012

(Senatsantrag) hier: Einzelplan 3.1

Vorsitz: Dr. Walter Scheuerl Schriftführung: Lars Holster

I. Vorbemerkung:

Die Drs. 20/700 wurde am 14. Juni 2011 gemäß Paragraf 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vorab durch die Präsidentin der Bürgerschaft federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Schulausschuss und weitere Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss befasste sich abschließend in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 mit der Drucksache.

II. Beratungsinhalt:

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten heraus, dass sie aus Zeitgründen vorliegenden Haushaltsplan weitestgehend unverändert von der Vorgängerregierung zur rechtlichen Grundlagenschaffung der Haushaltsführung hätten übernehmen müssen.

Änderungen dazu brächten sie über Bepackungsdrucksachen und entsprechende Stellenpläne ein. Die Reformen des vorangegangenen Senats, die in den vorliegenden Haushaltsplan bereits eingebracht worden seien, führten zu einem Ausgabenanstieg des Gesamthaushaltsvolumens in 2011 auf 2 Milliarden 10 Millionen 748. Euro, in 2012 auf 2 Milliarden 79 Millionen 667.000 Euro.

Folgende wenige Änderungen hätten sie in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit in den Einzelplan 3.1 integriert:

- Zur Unterstützung des Nachmittagsunterrichts an den neuen Ganztagsschulen würden in 2012 zusätzlich 5 Millionen Euro in die Kapitel 3100 und 3140 gleichermaßen eingestellt.

- Die aus dem Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein erwarteten Einsparungen über 1,1 Millionen Euro in 2011 und 3,9 Millionen Euro in 2012 würden nicht erreicht und müssten in den Titeln 3100.232.01 und 3160.232.01 korrigiert werden.

- Stellenneuschaffungen und Stellenhebungen seien in dem vorliegenden Plan nicht abgebildet, da sie zunächst alle Stellenveränderungen aufgrund der dringenden Sparmaßnahmen prüfen wollten. In einer gesonderten Drucksache würden nach der Überprüfung die einzelnen Stellen ausgewiesen.

- Die von der Vorgängerregierung veranschlagten globalen Minderausgaben über 17,1 und 35,8 Millionen Euro in 2011 blieben erhalten, in 2012 sei eine globale Minderausgabe über 29,2 Millionen Euro hinzugefügt. Globale Minderausgaben wollten sie weitestgehend über Haushaltsreste abdecken, so wie es auch die Vorgängerregierung gehandhabt hätte.

Auf die Nachfrage der GAL-Abgeordneten nach der Ausfinanzierung der globalen Minderausgaben antworteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, globale Minderausgaben würden zum Zeitpunkt ihrer Veranschlagung nicht durch konkrete Sparmaßnahmen gedeckt. Da es den einzelnen Behörden nur selten gelinge, ihre gesamten Haushaltsmittel auszuschöpfen und sie aus diesem Grund Reste bildeten, sei davon auszugehen, dass Teile der Minderausgaben damit gedeckt werden könnten.

Weiterhin wollten sie globale Minderausgaben durch kontinuierliches Abschmelzen in folgenden Haushaltsplänen abarbeiten.

Auch die CDU-Abgeordneten fragten nach, ob veranschlagte globale Minderausgaben nur abgedeckt werden könnten, wenn entsprechende Haushaltsreste anfallen würden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, entstehende Reste könnten entweder Anteile oder die gesamten globalen Minderausgaben abdecken. In diesem Zusammenhang erwähnten sie, dass im letzten Haushaltsjahr der Vorgängerregierung Restmittel über 100 Millionen Euro aufgelaufen seien.

Auf die Nachfrage der FDP-Abgeordneten, inwieweit die Behörde mit Stellenanhebungen rechne und wann dazu der Bürgerschaft eine Drucksache vorliegen werde, antworteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, nach den Sommerferien 2011 werde eine entsprechend Drucksache erstellt. Nach ihren Kenntnissen seien in den letzten Jahren 3.000 zusätzliche Stellen im öffentlichen Dienst entstanden, die zu größeren Anteilen im Verwaltungsbereich angesiedelt seien. Da im Jahr 2020 der Hamburger Haushalt ausgeglichen sein solle, wollten sie perspektivische Entscheidungen wie Stellenhebungen und Stellenänderungen genauestens abwägen.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten zum vorliegenden Haushaltsplan 2011/2012 aus, dieser beinhalte Zahlen aus dem Jahr 2010 und sei deshalb in Teilen nicht aktuell. Dies werde beispielsweise bei der Kennziffer zu den Grundschulen deutlich, die aus dem Juli 2010 stamme. Aufgrund der langen Entstehungszeit des Haushaltsplanes käme diese überholte Datenbasis zustande, die anhand einer inzwischen in manchen Punkten nicht mehr gültigen Schulpolitik entstanden sei.

Zu den Schwerpunkten ihrer zukünftigen Schulpolitik führten sie folgende Punkte auf:

- Entwicklung aller Stadtteilschulen zu Ganztagsschulen; Überprüfung des Vorhabens der Vorgängerregierung, die Hortbetreuung an den Grundschulen zu integrieren

- Zusätzliche Förderstunden für Kinder, die als Inklusionsschüler an Regelschulen beschult würden, mit etwa zwei Wochenstunden doppelt besetztem Unterricht unter Einsatz von 120 Erziehern und Sozialpädagogen; Finanzierung aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes über 4,8 Millionen Euro; Zufluss aus dem Haushalt der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration unter Vermeidung der Einsparung in anderen Bereichen

- Finanzierung von Förderstunden zur Vermeidung von Klassenwiederholungen in allen Klassenstufen durch das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien im Leistungsbezug, für Schülerinnen und Schüler ohne Leistungsbezug mit zusätzlichen Haushaltsmitteln; die von der Vorgängerregierung eingeplanten Einsparungen von Mitteln durch die Vermeidung von Klassenwiederholungen erfolgten mit deutlicher zeitlicher Verzögerung.

Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE fragte nach, ob neben den erwähnten Maßnahmen für die Ganztagsschulen und die Inklusionsschüler weitere Vorhaben mit zusätzlichen Ausgabenaufwendungen geplant seien. Zu den zusätzlichen 120 Stellen für die Inklusionsschüler wollte sie wissen, warum dafür nur Erzieher und Sozialpädagogen eingestellt würden, aus ihrer Sicht müssten für die Inklusion Sonderpädagogen eingesetzt werden und nicht Sozialpädagogen, die für diese schwierigen Unterrichtssituationen nicht ausgebildet seien. Darüber hinaus verlangte sie Auskunft darüber, in

Band 3 welcher Höhe die Behörde zusätzliche Mittel in das Projekt „Fördern statt Wiederholen" neben den Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket investiere und wie gewährleistet würde, dass die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wirklich für die Kinder aus Familien mit Leistungsbezug ausgegeben würden.

Die SPD-Abgeordneten fragten ergänzend, wie hoch die Anzahl der durch das Bildungs- und Teilhabepaket förderberechtigten Schülerinnen und Schüler geschätzt werde und wie viele der 78.500 Anspruchsberechtigten bisher Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezögen.

Die FDP-Abgeordneten wollten wissen, wie die Ankündigung, die Maßnahmen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unbürokratisch umzusetzen, realisiert werden solle.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gaben folgende Stellungnahmen zu den Fragen ab:

- Projekt „Fördern statt Wiederholen": das Projekt werde ab dem Sommer 2011 mit 7,8 Millionen Euro jährlich ausgestattet und die Mittel nach einem Verteilerschlüssel an die Schulen weitergegeben. 4,8 Millionen Euro stammten aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg, 3 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Für die Förderkinder solle der Unterschied in der Bezugsquelle nicht erkennbar werden, in der Abrechnung würden die Schulen anhand vorgegebener Formulare die Differenzierung je nachdem, ob die Familie im Leistungsbezug stehe oder nicht, vornehmen. Mit dieser Maßgabe werde einer Zweckentfremdung der Bundesmittel entgegengetreten. Sie gingen davon aus, dass im Mittelwert etwa 8 Prozent der Schülerschaft pro Klasse zwei Stunden Förderunterricht pro Woche erhielten, sodass sich pro Klassenstufe circa acht Wochenstunden Nachhilfeunterricht ergäben. Durch eine Verschiebung der Parameter wie der Gruppengröße, dem Förderzeitraum oder dem Einsatz von Lehrkräften oder Aushilfskräften könne der zur Verfügung stehende Förderumfang variiert werden.

- Besetzung der zusätzlichen Stellen für Inklusionsschüler: Sozialpädagogen und Erzieher seien häufig direkt im Schulunterricht eingesetzt und könnten mit den hier angesprochenen Inklusionsschülern erfahrungsgemäß erfolgreich arbeiten. Die Behinderungen dieser Schülerinnen und Schüler beträfen das Lernen, die Sprache und die soziale und emotionale Entwicklung, die diese Berufsgruppe gut abdecken könne.

- Planung weiterer Maßnahmen: die Bearbeitung und Ausführung der bereits angeführten Punkte Stadtteilschulen, Inklusion, Fördermaßnahmen und die Reform der beruflichen Bildung deckten die momentan vorhandenen Ressourcen der Behörde ab. Weitere differenzierte Darstellungen von Maßnahmen seien zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

- Anzahl der Inanspruchnahmen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und Umsetzung der Maßnahmen: bezuschusst würden verschiedene Bereiche wie das Schülerfahrgeld, die Mittagsverpflegung mit 1,2 Millionen Essen, 8 Prozent der Schülerschaft im Nachhilfeunterricht und 108 zusätzliche Erzieherund Sozialpädagogenstellen für das Inklusionsangebot. Diese Art der sich teilweise überschneidenden Förderungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ließen keine konkreten Angaben zu den Personenzahlen zu. Sie gingen aufgrund der vergangenen Erfahrungen bei dem Büchergeld davon aus, dass etwa ein knappes Drittel der Schülerinnen und Schüler wiederholt im Leistungsbezug stünden. Die Umsetzung der Maßnahmen werde bezüglich des Schülerfahrgeldes und Essensgeldes wie bisher durch die Schulsekretariate erfolgen. Den Leistungsanspruch müssten die Schülerinnen und Schüler wie bisher in den Schulsekretariaten nachweisen. Den eigentlich von den Familien im Leistungsbezug zu entrichtenden Eigenanteil über 1 Euro pro Essen werde die Freie und Hansestadt Hamburg tragen. Nachhilfeunterricht werde ebenfalls an den Schulen abgewickelt, die Schulsekretariate müssten erfassen, ob ein Kind mit dieser Fördermaßnahme im Leistungsbezug stehe und diese Maßnahme entsprechend abrechnen.