Verschwundene Akten in der Justiz Mir wurde zugetragen dass Akten in der Justiz bei den Verschickungen

Verschwundene Akten in der Justiz

Mir wurde zugetragen, dass Akten in der Justiz bei den Verschickungen verlorengehen.

Ich frage den Senat:

1. Kommt es vor, dass bei internen und externen Verschickungen Akten verlorengehen? Wenn ja: Wie viele (bitte genaue Anzahl seit 1997 angeben)?

Bei der täglichen Übersendung einer Vielzahl von Akten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bereichs der Hamburger Justiz kommt es in Einzelfällen vor, dass Akten oder Aktenteile verlegt, nicht oder nicht gleich wieder aufgefunden werden können.Sie werden dann ­ soweit dies möglich ist ­ rekonstruiert. Da eine zentrale Statistik nicht geführt wird, kann die Zahl der seit 1997 nach Übersendung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hamburger Justiz nicht wieder aufgefundenen Akten innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zurVerfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

2. Werden bei der Staatsanwaltschaft Ermittlungsakten an die Gerichte, Rechtsanwälte und andere Personen zugeschickt?

Ermittlungsakten einschließlich eventueller Beiakten werden sowohl an Gerichte als auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übersandt. Sonstigen Personen werden Strafakten grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.

Wenn ja:

2. a) Wie wird die Rückgabe dieser Akten gesichert?

Die Rückgabe der an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgegebenen Ermittlungsakten wird grundsätzlich dadurch gesichert, dass die Entgegennahme der Akten von der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Kanzlei quittiert werden muss und dieser Empfangsnachweis zur staatsanwaltschaftlichen Handakte genommen und mittels Fristenkontrolle überwacht wird. Die Überwachung der an die Gerichte übersandten Akten erfolgt regelmäßig durch Notierung der Übersendung an das Gericht in der staatsanwaltschaftlichen Handakte und wird ebenfalls durch eine Fristenkontrolle überwacht.

2. b) Ist es vorgekommen, dass Ermittlungsakten bei der Verschickung oder bei der Rückgabe verlorengegangen sind (bitte genaue Anzahl seit 1997 angeben)?

Siehe Antwort zu 1.

3. Werden auch Sachakten an die auswärtigen Anwälte und Gerichte verschickt?

Ermittlungs- und Strafakten werden auch an auswärtige Gerichte oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übersandt. Die Übersendung an auswärtige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgt in der Regel durchVersendung an das für die Rechtsanwaltskanzlei zuständige Amtsgericht.Von dort wird die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt oder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Kanzlei nach Eingang der Akte benachrichtigt.Anschließend kann die Akte von dort abgeholt werden, wobei der Empfang grundsätzlich zu quittieren ist. Die Übersendung an auswärtige Gerichte erfolgt durch die Inanspruchnahme der Deutschen Bundespost.

Wenn ja:

3. a) Wie wird die Rückgabe gesichert?

Die Rückgabe wird dadurch grundsätzlich gewährleistet, dass die Übersendung an ein auswärtiges Gericht oder eine auswärtige Rechtsanwältin bzw. einen auswärtigen Rechtsanwalt in den staatsanwaltschaftlichen Handakten aktenkundig gemacht und durch Fristenkontrolle überwacht wird.

3. b) Ist es vorgekommen, dass Ermittlungsakten bei der Verschickung oder Rückgabe verlorengegangen sind (bitte genaue Anzahl seit 1997 angeben)?

Siehe Antworten zu 1.

4. Gibt es Sicherungsmaßnahmen, um die Aktenverluste zu verhindern?

Siehe Antworten zu 2. a) und 3. a).