Betreuung der Hamburger Park-and-ride-Anlagen aus einer Hand!

Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in unserer Stadt hat für Senat und Bürgerschaft höchste Priorität. Es ist aufgrund mittel- und langfristiger Nutzungstrends davon auszugehen, dass Park-and-ride-Plätze zukünftig noch stärker nachgefragt werden, als es bisher der Fall ist. Insbesondere für Berufspendler, Einkaufsverkehr aus der gesamten Metropolregion und Besucher von Großveranstaltungen sollen Park-and-ride-Angebote attraktive Alternativen zur Fahrt mit dem privaten Pkw darstellen. Die Nutzung von Park-and-ride entlastet somit den Innenstadtverkehr und trägt dadurch unter anderem zur Verbesserung der Luftqualität durch weniger Schadstoffemissionen bei. Innenstadtnahe und -ferne Park-and-ride-Anlagen werden hierbei gleichermaßen an Bedeutung gewinnen, sofern diese den baulichen und räumlichen Anforderungen an einen komfortablen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel genügen.

Um mehr Autofahrerinnen und -fahrer zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu bewegen, ist auch die Schaffung zusätzlicher Park-and-ride-Plätze im Arbeitsprogramm des Senats als wichtiges Ziel genannt. Erste Erfolge sind sichtbar zum Beispiel mit der Inbetriebnahme des Park-and-ride-Hauses am Meiendorfer Weg (Linie U 1) oder mit den neuen Planungen für ein großes Park-and-ride-Haus in Poppenbüttel (Linie S 1).

Doch auch der bisherige Bestand an Park-and-ride-Anlagen muss in den Blick genommen werden: In Hamburg befinden sich 50 Park-and-ride-Anlagen an insgesamt 40 Haltestellen des ÖPNV. Hiervon werden 28 Anlagen (zumeist Parkhäuser) von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH betreut, 22 von den Bezirken (zumeist ebenerdige Parkplätze). In der Summe befinden sich 80 Prozent der Stellplätze in Betreuung der P+R-Betriebsgesellschaft mbH.

Der Zustand der bezirklich betreuten Anlagen ist derzeit nicht immer zufriedenstellend.

So fehlen häufig die personellen Möglichkeiten, um etwa das Parken auf den Parkand-ride-Anlagen zu überwachen. Zudem fehlen nicht selten Kapazitäten für eine ausreichende Räumung im Winter und den Grünschnitt im Sommer. Die Zweckentfremdung von Parkflächen durch Dauerparker und eine Verschlechterung des allgemeinen Erscheinungsbildes der Parkflächen waren und sind die Folge. In regelmäßigen bundesweiten Park-and-ride-Tests schnitten die bezirklichen Anlagen unterschiedlich, jedoch kaum gut ab. Beanstandete Mängel betrafen die Punkte Beleuchtung, Gestaltung und Zustand der Anlagen. Gut beleuchtete Abstellflächen und Haltestellenzuwegungen sowie eine solide Bausubstanz erhöhen nicht zuletzt auch das Sicherheitsempfinden bei der Inanspruchnahme von Park-and-ride-Angeboten.

Die von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH betreuten Anlagen befinden sich hingegen in einem guten Zustand. Sichtbar ausgehängte Benutzungsordnungen vermitteln den Kunden den Zweck der Anlage und verdeutlichen die Regeln für deren Benutzung. Sie dienen der umfassenden Information der Nutzerinnen und Nutzer ebenso wie der rechtlichen Absicherung, wenn es zu Unstimmigkeiten, Missbrauch und Straftaten kommen sollte. So ist es möglich, Falschparken zu ahnden, etwa wenn ein Fahrzeug mehrere Tage auf der Anlage belassen wird. Die Anlagen werden regelmäßig kontrolliert und soweit möglich im Winter geräumt. Zu den teils unbefriedigenden Zuständen der bezirklichen Park-and-ride-Parkflächen kommen Probleme durch unterschiedliche Zuständigkeiten für die verschiedenen Aufgaben, die vor allem für die Kunden schwer nachzuvollziehen sind, aber auch in den Bezirken die Abläufe erschweren.

Eine Betreuung aller Hamburger Park-and-ride-Anlagen aus einer Hand ist daher sinnvoll im Hinblick auf eine Vereinheitlichung von Zuständigkeiten und einer Entlastung der Bezirke. Alle Hamburger Park-and-ride-Anlagen sollten sich in einem einheitlich guten Zustand befinden, der einen Umstieg auf den ÖPNV attraktiv macht.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. im Rahmen eines Park-and-ride-Entwicklungskonzeptes auch vorzusehen, dass die derzeit noch in der Verantwortung der Bezirke stehenden Park-and-rideAnlagen zukünftig von der P+R-Betriebsgesellschaft mbH betreut werden, damit die Park-and-ride-Parkraumbewirtschaftung in Hamburg zukünftig aus einer Hand erfolgt. Die Rahmenzuweisung an die Bezirke im Titel 6300.521.81 bleibt hiervon unberührt.

2. dabei zu prüfen, wie die zu übernehmenden Park-and-ride-Plätze mittelfristig baulich ertüchtigt, erweitert und mit Mindeststandards wie Notrufmöglichkeiten, ausreichender Beleuchtung und ­ soweit noch nicht vorhanden ­ Frauen- und Behindertenparkplätzen sowie überdachten Fahrradstellplätzen ausgestattet werden können.

3. dabei zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung missbräuchlicher Nutzungen von Park-and-ride-Flächen (insbesondere Dauerparker) die P+R Betriebsgesellschaft mbH ergreifen kann beziehungsweise welche diesbezüglichen Kompetenzen an sie übertragen werden können.

4. der Bürgerschaft hierzu sowie über den Sachstand und die Planung zur Schaffung weiterer Park-and-ride-Plätze gemäß der Zielsetzung des Arbeitsprogramms des Senats bis zum 2. Quartal 2012 zu berichten.