Gebühreneinnahmen des Gesundheitsamts Bremen

Regelmäßige Überprüfung der Gebührenhöhe:

Das Gesundheitsamt konnte nicht darlegen, wie die verschiedenen Gebührenpositionen bei Inkrafttreten der im Jahr 2002 berechnet worden sind. Da eine Dokumentation fehlt, ist es nicht möglich nachzuweisen und zu prüfen, ob alle Kosten in die Gebührenermittlung eingeflossen sind.

Die Gebührensätze sind bis auf wenige Ausnahmen seit Juli 2004 unverändert. Das Amt konnte weder für die geänderten noch für die unveränderten Positionen Berechnungen vorlegen.

Nach § 4 Abs. 2 sind die Gebühren so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlungen andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Es ist nicht ersichtlich, dass diese Verhältnismäßigkeitsprüfungen stattgefunden haben.

Nach Aussage des Gesundheitsamts sind alle gebührenpflichtigen Positionen aus der regelmäßig, zuletzt vor etwa zwei Jahren, überprüft worden. Ein Nachweis hierüber ist jedoch nicht vorhanden. Die einzige Dokumentation für Gebührenkalkulationen, die dem Rechnungshof vorgelegt werden konnte, enthält Berechnungen aus dem Jahr 2010.

Diesen Berechnungen liegen im Wesentlichen nach Stundensätzen gemäß Nr. 103.00 der Allgemeinen Kostenverordnung kalkulierte Kosten für den Einsatz von Personal zugrunde. Diese allgemeinen Stundensätze gelten aber nur für die Fälle, in denen eine spezielle Gebührenposition fehlt. Das Gesundheitsamt hätte demzufolge die durchschnittlichen Personalkosten nach der dafür von der Senatorin für Finanzen herausgegebenen Tabelle zugrunde legen müssen.

Das Gesundheitsamt hat jahrelang auf eine fundierte Gebührenberechnung und -anpassung verzichtet oder diese nicht dokumentiert. Auch hat es die Gebührensätze nicht mit denen anderer Bundesländer verglichen. Erstmalige Kalkulationen mit Werten aus dem Jahr 2010 sind ungenau und können die Angemessenheit der Gebühren der Vorjahre nicht belegen. Sie weichen überdies in ihren Angaben zu Zeitbedarfen z. T. erheblich von den Auswertungen des Referats Amts- und vertrauensärztlicher Dienst ab.

Der Rechnungshof hat das Gesundheitsamt aufgefordert, die Gebühren auf der Grundlage der dazu erlassenen Vorschriften jährlich zu überprüfen.

Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Gebühreneinnahmen des Gesundheitsamts Bremen

Dabei sind der tatsächliche Aufwand zu ermitteln, Verhältnismäßigkeitsprüfungen durchzuführen sowie die Gebühren ggf. anzupassen.

Das Ressort hat erklärt, das Gesundheitsamt werde künftig die Gebühren auf der Grundlage der rechtlichen Vorschriften ermitteln und dabei den jeweiligen für die Erbringung der Leistung erforderlichen Zeitaufwand einbeziehen.

Es werde die Gebühren mindestens jährlich überprüfen und ggf. anpassen.

Kostenlos erbrachte Leistungen:

Das Gesundheitsamt erhebt bisher nicht für alle erbrachten Leistungen Gebühren. Zwar hat es im Jahr 2010 dafür gesorgt, dass einige bisher nicht gebührenpflichtige Tatbestände in die aufgenommen worden sind. Nicht gebührenpflichtig sind aber nach wie vor z. B. die Prüfung der Hygiene in Laboren und Tattoostudios.

Das Ressort hat zugesichert, das Gesundheitsamt werde entsprechend der Forderung des Rechnungshofs alle bisher gebührenfreien Leistungen überprüfen und ggf. mit Gebühren belegen.

Auslastung des ärztlichen Dienstes:

Für die im Jahr 2009 angefallenen etwa 1.040 gebührenpflichtigen ärztlichen Untersuchungen ergab sich aus den Aufzeichnungen des Gesundheitsamts ein rechnerischer Aufwand von rund 1.300 Stunden. Für die im selben Jahr etwa 1.580 vergleichbaren nicht gebührenpflichtigen Vorgänge denselben Zeitbedarf pro Fall unterstellt, ergibt sich rechnerisch ein Gesamtbedarf für alle ausgewiesenen Aufgaben von rund 3.300 Stunden. Dem stehen vier ärztliche Vollzeiteinheiten gegenüber, die einer Kapazität von mindestens 6.

Arbeitsstunden im Jahr entsprechen. Dies lässt entweder auf eine Unterauslastung des Amtsärztlichen Dienstes oder auf eine deutliche Gebührenunterdeckung schließen.

Das Ressort hat dargelegt, nach seinen zwischenzeitlich angestellten Berechnungen sei der bestehende Bedarf an ärztlicher Kapazität eben hinreichend gedeckt. Insbesondere der Zeitbedarf für die Arbeit an Gutachten sei doppelt so hoch wie vom Rechnungshof angenommen.

Den vom Ressort genannten Bearbeitungszeiten liegen bisher nicht belegte Schätzungen zugrunde. Demgegenüber stützen sich die Berechnungen des Rechnungshofs auf Daten, die das Gesundheitsamt bis heute für die Gebührenrechnung heranzieht. Es ist erforderlich, z. B. durch Zeitaufschreibungen

Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Stadt Gebühreneinnahmen des Gesundheitsamts Bremen eine verlässliche Grundlage für die Gebührenberechnung und die Feststellung des Personalbedarfs zu schaffen. Aus den Ergebnissen lässt sich dann ableiten, ob Entgelte und Gebühren zu erhöhen oder ob Personal abzubauen ist.

Sondervertrag über Gutachten:

Arbeitsfähigkeit sowie zu Mehrbedarfen von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern für die damalige Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (heute: Jobcenter Bremen) erstellt. Grundlage ist ein jeweils für ein Jahr geltender Vertrag, der auch die Vergütung regelt. Die Höhe der Vergütung gibt die Bundesagentur für Arbeit vor. Das Gesundheitsamt kann sich nur entscheiden, ob es zu den genannten Konditionen den Vertrag akzeptiert oder nicht. Eine Kalkulation der eigenen Kosten konnte das Gesundheitsamt nicht vorlegen. Es übernimmt hier freiwillig Aufgaben, ohne ermittelt zu haben, ob die Einnahmen die entstehenden Kosten decken.

Der Rechnungshof hat mit einer eigenen Berechnung die Kostendeckung überprüft. Für das Jahr 2009 ergibt sich ein rechnerischer Aufwand von rd. 114 T, dem lediglich Einnahmen von rund 83 T gegenüber stehen. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit rund 73 %. Für das Jahr 2010 sinkt der Kostendeckungsgrad aufgrund neuer Erstattungsbeträge rechnerisch auf rd. 67 %. Wird die zwischenzeitlich vorgelegte Darstellung des Ressorts zugrundegelegt (s. Tz. 187), ist der Aufwand für die Gutachtenerstellung sogar doppelt so hoch. Da der Verwaltungsaufwand konstant bleibt, sinkt der Kostendeckungsgrad insgesamt auf rund 50 %.

Der Rechnungshof hat das Gesundheitsamt aufgefordert, jeweils vor Abschluss eines neuen Vertrags dessen Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Im Falle einer fortdauernden Kostenunterdeckung müsste entweder auf den Abschluss eines Vertrags mit dem Jobcenter Bremen verzichtet und daraus entstehendes Einsparpotenzial bei den Personalkosten genutzt oder der Nachweis erbracht werden, dass mit dem Vertrag ein betriebswirtschaftlich sinnvoller Kostendeckungsbeitrag erzielt wird.

Das Ressort hat versichert, das Gesundheitsamt werde der Forderung des Rechnungshofs nachkommen.