Bebauungsplan 2424 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen der Oslebshauser Heerstraße und Am Nonnenberg, östlich des Menkenkamps (Schule Am Oslebshauser Park)

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2424 (Bearbeitungsstand: 11. April 2011) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 5. Mai 2011 (Sondersitzung) den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2424 zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2424 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen der Oslebshauser Heerstraße und Am Nonnenberg, östlich des Menkenkamps (Schule Am Oslebshauser Park) (Bearbeitungsstand: 11. April 2011)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2424 (Bearbeitungsstand: 11. April 2011) und die Begründung vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 17. Februar 2011 beschlossen, den Bebauungsplan 2424 gemäß § 13 a aufzustellen.

Bei dem Bebauungsplan 2424 handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung (§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 Die Voraussetzungen nach § 13 a Abs. 1 für ein beschleunigtes Verfahren liegen vor.

Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und nach § 1 a sind in diesem Bebauungsplanverfahren bewertet und berücksichtigt worden.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Zum Bebauungsplan 2424 ist am 19. Januar 2011 vom Ortsamt West eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt worden. Das Ergebnis dieser Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Deputation für Bau und Verkehr vor Beschluss der öffentlichen Auslegung behandelt worden.

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 2424 ist am 13. Dezember 2010 die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt worden. Das Ergebnis dieser Beteiligung ist in die Planung eingeflossen.

4. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und die Anhörung der zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 2 einschließlich des Beirates Gröpelingen sind für den Bebauungsplanentwurf 2424 gleichzeitig durchgeführt worden (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 17. Februar 2011 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 2424 mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf mit Begründung hat vom 4. März bis 4. April 2011 gemäß

§ 3 Abs. 2 beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West Kenntnis zu nehmen.

5. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Einige Behörden haben Hinweise vorgebracht, die zu einer Planergänzung und zu Änderungen in der Begründung geführt haben. Hierzu wird auf den Gliederungspunkt 7. dieses Berichtes verwiesen.

Nach Klärung bestimmter Fragen haben die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegen die Planung keine Einwendungen.

6. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung Anlässlich der öffentlichen Auslegung sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.

7. Planergänzung nach der Auslegung und Änderungen der Begründung

Planergänzung

Ein vorhandener Nottrinkwasserbrunnen wurde nachrichtlich in den Plan übernommen.

Änderungen in der Begründung

Aufgrund der Planergänzung wurde in der Begründung unter Punkt C) Planinhalt der Punkt 7. Trinkwasser ergänzt. Im Übrigen wurde die Begründung redaktionell überarbeitet.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, der vorgenannten Planergänzung, wie im Entwurf zum Bebauungsplan 2424 (Bearbeitungsstand:

11. April 2011) ausgewiesen, sowie den vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen der Begründung zuzustimmen.

8. Absehen von einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Nach der öffentlichen Auslegung ist der Bebauungsplanentwurf geringfügig ergänzt worden.

Da aufgrund der erfolgten Planergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.

Die Planergänzung wurde mit den davon berührten Behörden einvernehmlich abgestimmt.

Auf eine Einholung von weiteren Stellungnahmen der Öffentlichkeit kann verzichtet werden, da diese von der Planergänzung nicht betroffen ist.

Die Deputation für Bau und Verkehr wird hierzu um eine entsprechende Beschlussfassung gebeten.

B) Stellungnahme des Beirates

Der Beirat Gröpelingen hat dem Bebauungsplan 2424 einstimmig zugestimmt.

Dem Ortsamt wurde die Deputationsvorlage gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Beiräte und Ortsämter mit dem Senator für Bau und Umwelt in Bauangelegenheiten vom 1. Mai 2003 übersandt.

C) Beschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2424 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen der Oslebshauser Heerstraße und Am Nonnenberg, östlich des Menkenkamps (Schule Am Oslebshauser Park) (Bearbeitungsstand: 11. April 2011) zu beschließen.

Dr. Reinhard Loske Dieter Focke (Vorsitzender) (Sprecher) Begründung zum Bebauungsplan 2424 für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen der Oslebshauser Heerstraße und Am Nonnenberg, östlich des Menkenkamps (Schule Am Oslebshauser Park) (Bearbeitungsstand 11. April 2011) A) Plangebiet

Das ca. 9 450 m2 große Plangebiet ist zweigeteilt. Beide Teilgebiete liegen im Stadtteil Gröpelingen, Ortsteil Oslebshausen, in städtebaulich integrierter Lage am Rande des Oslebshauser Parks: Teil 1

Dieser Teil liegt im Oslebshauser Park und umfasst das Areal des Förderzentrums

Am Oslebshauser Park. Er ist rund 9 150 m2 groß und wird wie folgt abgegrenzt:

· im Westen durch den Wendehammer der Straße Menkenkamp sowie durch den Fußweg, der von diesem Wendehammer in nördlicher und südlicher Richtung in den Oslebshauser Park führt;

· im Norden durch den weiteren Verlauf des Fußweges, der vom Wendehammer Menkenkamp zur Straße Am Oslebshauser Park führt sowie durch die nördliche Grundstücksgrenze des Hofmeierhauses (Am Oslebshauser Park 2) und durch den Weg, der nördlich am Schulgrundstück vor der Villa Agathe (Am Oslebshauser Park 3) vorbeiführt;

· im Osten durch die Grenze des Schulgrundstücks (westliche Gebäudeseite Haus Am Oslebshauser Park 3 mit südlicher Verlängerung um rund 12 m);

· im Süden durch die Grenze des Schulgrundstücks entlang der Böschungskante des in Ost-West-Richtung verlaufenden Parkgrabens.

Teil 2

Dieses ca. 300 m2 große Teilgebiet befindet sich an der Oslebshauser Heerstraße unmittelbar nördlich angrenzend an den Bunker. Der Bereich wird derzeit als öffentlicher Parkplatz genutzt und soll zukünftig als Kfz-Stellplatzanlage für die Lehrer der Schule zugeordnet werden; es wird wie folgt begrenzt:

· im Westen durch die Trafostation und Böschung zwischen dem Bunker und dem Wohnhaus Oslebshauser Heerstraße 2 (Flurstück 12/19);

· im Norden durch die Oslebshauser Heerstraße;

· im Osten durch die Straße Am Oslebshauser Park;

· im Süden durch den Bunker Am Oslebshauser Park.

B) Ziele, Zwecke und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

1. Entwicklung und Zustand

Das Plangebiet wird über die Oslebshauser Heerstraße erschlossen, die in südöstlicher Richtung nach Walle und zur Stadtmitte und in nordwestlicher Richtung nach Bremen-Nord führt.