Es gibt Hinweise dass die Bearbeitung der Widersprüche in einigen Fällen einen Zeitraum von mehreren Jahren umfasst

Juli 2010 hat folgenden Wortlaut:

Der Wasser- und Abwasser-Verband Bad Salzungen (WVS Bad Salzungen) erhebt für die Wasserver- und Abwasserentsorgung Gebühren. Gegen diese Gebühren haben Gebührenpflichtige Widerspruch eingelegt.

Es gibt Hinweise, dass die Bearbeitung der Widersprüche in einigen Fällen einen Zeitraum von mehreren Jahren umfasst. Widerspruchsbehörde für den WVS Bad Salzungen ist die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis. Diese kann jedoch erst mit der Bearbeitung der Widersprüche beginnen, wenn diese vom WVS Bad Salzungen an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet wurden. Offenbar ist diese Weiterleitung auch erst nach einem Zeitraum von mehreren Jahren erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Abrechnungsjahre sind beim WVS Bad Salzungen noch wie viele Widersprüche gegen Wasser- und Abwassergebührenbescheide unbearbeitet (bitte Einzelaufstellung nach Abrechnungsjahren)?

2. Wie viele der in Frage 1 nachgefragten Widersprüche wurden wann der zuständigen Widerspruchsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Widersprüche gegen Wasser- und Abwassergebührenbescheide des WVS Bad Salzungen? Inwieweit hält die Landesregierung diese Bearbeitungsfristen für angemessen und wie wird dies begründet?

4. Wie wird die Dauer der Bearbeitungsfristen für Widersprüche gegen Wasser- und Abwassergebührenbescheide seitens des WVS Bad Salzungen und der zuständigen Widerspruchsbehörde begründet?

5. Welche Maßnahmen haben der WVS Bad Salzungen und die zuständige Widerspruchsbehörde eingeleitet, um die Bearbeitungsfristen für Widersprüche gegen Wasser- und Abwassergebührenbescheide zu verkürzen? Inwieweit hält die Landesregierung diese Maßnahmen für ausreichend und wie wird dies begründet? Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen hält die Landesregierung in diesem Zusammenhang für geboten und wie werden diese begründet?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. August 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Anzahl der unbearbeiteten Widersprüche gegen Wasser- und Abwassergebührenbescheide beim WVS Bad Salzungen ist der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratssamt Wartburgkreis nicht bekannt.

Zu 2.: Der zuständigen Widerspruchsbehörde liegen derzeit drei noch nicht abgeschlossene Widerspruchsverfahren gegen Gebührenbescheide des WVS Bad Salzungen aus dem Jahr 2009 vor, welche nach einem Zeitraum von vier Monaten durch den WVS Bad Salzungen an die zuständige Widerspruchsbehörde weitergeleitet wurden.

Zu 3.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Widersprüche gegen Wasser- und Abwassergebührenbescheide des WVS Bad Salzungen beträgt ca. ein Jahr. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist kein geeigneter Maßstab, um die Angemessenheit der Dauer der Widerspruchsbearbeitung zu bewerten. Dies ist nur im jeweiligen Einzelfall möglich.

Zu 4.: Die Bearbeitung der Widerspruchsverfahren erfolgt grundsätzlich chronologisch. Die komplexe Materie der Abgabenerhebung im Bereich der Wasserversorgung erfordert in besonderer Weise die Einbeziehung relevanter Rechtsprechung.

Zu 5.: Maßnahmen der zuständigen Kommunalaufsicht sind nach dem oben Gesagten gegenwärtig nicht angezeigt.