Noch viel problematischer halten wir die Teilname der Verbände BITKOM und eco im Rundfunkrat

WDR und andere hier in der Runde für extrem problematisch.

Noch viel problematischer halten wir die Teilname der Verbände BITKOM und eco im Rundfunkrat. Es ist zwar sehr schön, dass uns BIKTKOM und eco versprochen haben, dass sie bei der Auswahl der jeweils Entsandten schauen werden, dass es nicht zu Interessenkollisionen kommt. Aber allein die Tatsache, dass sie es hier versprechen und es nicht justiziabel wäre, zeigt, wie groß die Gefahr ist. Es wären dann Unternehmen im Rundfunkrat vertreten, die unmittelbare Wettbewerber wären und über den Rundfunkrat und ihre Verbände entsprechende Informationen über die Aktivitäten des WDR bekommen könnten. Das erachten unsere Mitglieder im Rundfunkrat für eine ganz gefährliche Entwicklung.

Es ist unbestritten, dass im BITKOM die ITK-Industrie in ihrer Gesamtheit organisiert ist. Die drei größten Beitragszahler dürften die Telekom, Bertelsmann und Kabel Deutschland und damit Unternehmen sein, die ein unmittelbares Interesse daran haben, was im WDR passiert.

Letzter Punkt: kommerzielle Aktivitäten des WDR. Hierzu möchten wir uns die Bemerkung erlauben: Wenn der WDR kommerzielle Aktivitäten betreibt, dann muss er dafür Sorge tragen, dass die Urheber angemessen vergütet werden. Das ist derzeit nicht in allen Fällen der Fall. ­ Danke.

Dr. Udo Becker (Zeitungsverlegerverband Nordrhein-Westfalen e. V., Düsseldorf): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Der ZVNRW wird nur kurz zu drei Einzelpunkten Stellung nehmen, hinsichtlich derer wir uns betroffen fühlen.

Punkt 1: Wir regen eine Ergänzung des § 3 Abs. 1 des WDR-Gesetzes an. Wir begrüßen es sehr, dass die Regelung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf das Telemedienangebot des WDR Anwendung findet. Es ist dort geregelt, dass das Angebot werbefrei und sponsoringfrei sein muss. Es ist dort aber nicht geregelt, dass eine flächendeckende lokale Berichterstattung im Telemedienangebot ausgeschlossen sein soll, wie es der Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner 12. Ausfertigung vorsieht. Wir bittern insoweit um Ergänzung.

Zweiter Punkt: Klarstellung zu § 3 Abs. 5. § 3 Abs. 5 des WDR-Gesetzes sieht eine zahlenmäßige Begrenzung der Internethörfunkprogramme des WDR vor. Gemeint sind die terrestrisch verbreiteten Programme als zahlenmäßiger Maßstab für den Internethörfunk. Hier handelt es sich also in der Summe um sechs terrestrisch-analoge und zwei terrestrisch-digitale Programme; das macht in der Summe acht. Problematisch erscheint uns das insoweit, als dass der WDR seine Regionalformate von WDR 2 als verschiedene Programme im Internet ausweist. Wir fürchten deshalb, dass hier nicht sichergestellt ist, dass WDR 2 nur als ein Programm zu verstehen ist, sondern dass sich hier eine Mehrzahl von Programmen ergibt, die auch bei Internethörfunkangeboten zu berücksichtigen wären.

Unser zweiter Punkt betrifft die Loops im Netz. Bei einem Loop handelt es sich um eine Sendeschleife, um ein lineares Angebot, das im Netz zu finden ist. Der WDR macht hiervon umfangreich Gebrauch. Dieses Angebot verläuft entlang eines Sendeplans. Das heißt, von der juristischen Einordnung her ist ein Loop ein Hörfunkpro gramm. Das bedeutet in der Folge, dass man auch Loops bei der zahlenmäßigen Erfassung von Internethörfunkangeboten berücksichtigen muss. Dies ist im Gesetz nicht angesprochen. Hier bitten wir um Klarstellung.

Dritter und letzter Punkt: Der ZVNRW ist, wie Sie wissen, ein Landesverband der Zeitungsverleger. Wir möchten anregen, dass § 15 des WDR-Gesetzes ergänzt wird und der ZVNRW künftig Mitglied im Rundfunkrat des WDR wird. Unser bayerischer Landesverband ist bereits Mitglied beim Bayerischen Rundfunk, und auch unser Bundesverband ist Mitglied beim ZDF. Rechtlich substanzielle Interessenkollisionen hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Die Sachkunde unseres Landesverbandes ist unbestritten, sodass diese Anregung meiner Meinung nach begründet ist.

Andre Busshuven (Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.): Herr Jostmeier! Meine Damen und Herren! Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen befürwortet, dass mit der Änderung des WDR-Gesetzes die Bestimmungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gelten. Damit wird der Vorgabe der Europäischen Kommission entsprochen.

Der sogenannte Drei-Stufen-Test, der die Legitimität öffentlich-rechtlicher und damit gebührenfinanzierter Telemedien sicherstellen soll, ist grundsätzlich dafür geeignet, ein transparentes und faires Verfahren zu gewährleisten. Er ist ein glaubwürdiges Instrument, um festzustellen, ob Telemedien von den Aufgaben des WDR erfasst sind.

Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf ein Wirtschaftsgut reduziert wird, welches nur noch unter Wettbewerbsgesichten zu betrachten ist. Unserer Auffassung nach stellt er ein Kulturgut dar und soll in dieser Funktion eine breit angelegte gesellschaftliche Diskussion ermöglichen.

Der Rundfunkrat soll die Interessen der Allgemeinheit vertreten und das gesellschaftliche Spektrum richtig abbilden. Auch werden die Anforderungen an den Rundfunkrat durch die Einführung des Drei-Stufen-Tests weiter steigen. Vor diesem Hintergrund befürworten wir die vorgesehene Erweiterung des Rundfunkrats. Zur Bewältigung der komplexen Aufgaben wird der Sachverstand aus vielen Gesellschaftsbereichen sehr nützlich sein.

Dass das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen in das WDR-Gesetz Eingang findet, eröffnet nun den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wie der WDR arbeitet und welche Absichten seinen Entscheidungen zugrunde liegen. Damit wird dem wachsenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz Rechnung getragen.

Die Anwendung des IFG NRW auf den WDR dokumentiert damit das Prinzip eines bürgernahen Rundfunks, der sich selbst und seine Funktion zur öffentlichen Meinungsbildung einbezieht und sich selbst als vierte Gewalt im Staat zu Transparenz verpflichtet. ­ Vielen Dank.

Dr. Christoph von der Heiden (Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V., Düsseldorf): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Als IHK-Organisationen begrüßen wir eine Änderung des WDR Gesetzes natürlich ganz besonders, nämlich die, dass die IHK-Vereinigung Nordrhein-Westfalen nun einen Sitz im Rundfunkrat des WDR erhält. Nordrhein-Westfalen holt im Prinzip damit nach, was alle anderen deutschen Bundesländer bisher mit Erfolg praktizieren. Wir haben uns dafür schon seit einigen Jahren eingesetzt, und ich möchte dafür werben, dass gerade diese Aspekte eine breite parlamentarische Zustimmung erfahren. Ich möchte Sie nicht lange mit anderen Gesetzestexten langweilen, aber auch die IHK basiert auf einem sogenannten IHK-Gesetz, und dort heißt es in Auszügen: „Die Industrie- und Handelskammern haben... die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen; dabei obliegt es ihnen insbesondere, ... zu beraten sowie für die Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken."

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz wird in den IHK-Organisationen gelebt. Ich denke, es hat zu zwei Prinzipien der Mitarbeiter geführt, nämlich objektiv beratend aktiv zu sein und dabei die Gebote von Fairness und Anstand zu berücksichtigen.

IHKs sind keine Branchenverbände, und sie sind darin geübt, Interessen der Gemeinschaft zu vertreten. In diesem Sinne werden wir gerne im WDR-Rundfunkrat mitwirken. Wir wissen sehr wohl, dass die IHKs manchmal als reine Sachwalter wirtschaftlicher Interessen wahrgenommen werden. Das liegt zum großen Teil aber auch daran, dass sich unsere Experten häufig auf wissenschaftlich-ökonomische Erhebungen und Studien stützen müssen. Ich denke allerdings, dass es genau dieser ökonomische Sachverstand ist, der dem Rundfunk nutzen kann, und zwar insbesondere jetzt, da es um die Einführung des Drei-Stufen-Tests geht.

Meine Damen und Herren, wenn Sie bedenken, dass unsere IHK-Organisationen bundesweit etwa 350.000 Ausbildungsverträge zwischen jungen Menschen und Betrieben betreuen, wenn Sie daran, denken, dass über 230.000 ehrenamtlich tätige Menschen aus allen sozialen und hierarchischen Ebenen der Unternehmen bei uns mitwirken, dann können Sie sich sicherlich vorstellen, dass wir über eine sehr breite Sicht und Kompetenz verfügen, die wir gerne einbringen möchten. Oder anders formuliert ­ Frau Michel möge mir die Anspielung auf die Werbung ihrer Senderfamilie verzeihen ­: Wir haben auf beiden Augen volle Sehkraft, und wir freuen uns darauf, uns einzubringen. ­ Danke.

Ralf Göbel (ASU e. V., Landesbereich Nordrhein-Westfalen): Herr Vorsitzender!

Meine Damen und Herren! Wir bedanken uns recht herzlich, dass man uns hier als Familienunternehmer mit einbeziehen möchte. Die Familienunternehmer zeichnen sich dadurch aus, dass uns nur haftende Unternehmer angehören. Es sind Familienbetriebe mit fünf bis 2.000 Beschäftigten. Das zeichnet unsere Mitgliedsunternehmen aus, und es ist gut, dass diese Ausprägung der Unternehmen auch beim WDR gesehen wird. Denn die Familienunternehmer haben eine hohe Identifikation mit ihren eigenen Mitarbeitern, mit ihren Produkten und mit den Regionen, in denen sie aktiv sind.