Gaststättenverordnung

Die aktuell gültige Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung ­ GastV) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

Ein besorgter Bürger aus meinem Wahlkreis ist aus diesem Grund an mich herangetreten. Er sorgt sich insbesondere um das Auslaufen der Sperrzeitenregelung.

Derzeit beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5.00 Uhr und endet um Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt die Sperrzeit um 1.00 Uhr und endet um 6.00Uhr.

1. Plant die Landesregierung eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der derzeit geltenden Verordnung über den 31.12.2009 hinaus?

Ja. Die Regelungen der Gaststättenverordnung werden aber aus Gründen der Vereinfachung und Anwenderfreundlichkeit inhaltsgleich in eine umfassende Gewerberechtsverordnung überführt. Diese Verordnung soll zum 28.12.2009 in Kraft treten.

2. Plant die Landesregierung eine neue Verordnung, die ab dem 01.01.2010 gültig werden wird, zu schaffen?

s. Antwort zu Frage 1.

3. Wurde eine Evaluation der derzeit gültigen Gaststättenverordnung ­ GastV durchgeführt?

Zu den in der Gaststättenverordnung enthaltenen Sperrzeitregelungen wurde eine Befragung der örtlichen Ordnungsbehörden über die Bezirksregierungen durchgeführt.

4. Falls eine Evaluation der derzeit gültigen Gaststättenverordnung durchgeführt wurde, wie lauten die Ergebnisse dieser Evaluation?

Die Befragung zu den einzelnen Tatbeständen der Sperrzeitregelungen hat kein einheitliches Bild ergeben. Wesentliches Element der Änderung der Gaststättenverordnung im Jahr 2001 war die Übertragung der Ermächtigung nach § 18 Gaststättengesetz (Bund) zum Erlass einer Sperrzeitverordnung auf die örtlichen Ordnungsbehörden. Tendenziell ist festzustellen, dass von dieser Ermächtigung bisher nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht wurde.

Daraus kann geschlossen werden, dass die örtlichen Ordnungsbehörden überwiegend Einzelentscheidungen auf der Grundlage der landesseitig festgelegten Sperrzeit treffen.