Der Indesee - ein Braunkohlerestloch wird größter See in NRW: RWE muss eingesparte Verfüllungskosten von bis zu 500 Mio. Euro der Region zur Verfügung stellen

Der zurzeit im Betrieb befindliche Tagebau Inden II wird voraussichtlich im Jahr 2030 ausgekohlt sein. Bislang verpflichtete der Braunkohlenplan den Bergbautreibenden, das dann verbleibende Restloch mit Erdmassen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II zu verfüllen und größtenteils einer landwirtschaftlichen Nutzung zugänglich zu machen.

Im Dezember 2008 hat der Braunkohleausschuss bei der Bezirksregierung Köln nach mehrjährigem intensiver Diskussion in der Region entschieden, auf die Restlochverfüllung zu verzichten und stattdessen einen See zu schaffen. Man erhofft sich von dem See ein höheres wirtschaftliches Potenzial als von einer entsprechenden rekultivierten Landfläche. Die Landregierung muss nun die Entscheidung des Braunkohleausschusses genehmigen.

Der See wäre nach dem Ende der Befüllung mit 1.100 ha Wasserfläche, einem Volumen von 800 Millionen Kubikmetern Wasser und einer maximalen Tiefe von 180 Metern der größte See Nordrhein-Westfalens - größer als die Möhnetalsperre oder Tegernsee in Bayern. Dabei wird unter Zugrundelegung verschiedener Befüllungsszenarien mit einem Zeitraum von 38,8 bis 45,5 Jahren bis zur vollständigen Befüllung gerechnet, so dass der See wahrscheinlich erst 2070 seinen Endzustand erreicht haben wird. Danach werden in der Braunkohleregion noch die Restseen Hambach und Garzweiler hinzukommen, die wiederum noch größer als der Indesee sein werden.

Die den Tagebau betreibende RWE Power AG spart durch den Verzicht auf die aufwendige Restlochverfüllung erhebliche Geldbeträge. So wird z. B. eine zum Transport der Erdmassen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II quer durch den Kreis Düren zu errichtende und über Jahre zu betreibende Bandstraße überflüssig. RWE Power selbst hat bisher öffentlich keine Zahlen genannt. Presseberichte nannten Einsparungen für den Konzern in Höhe von 250 bis 500 Millionen Euro.

RWE hat in der Region mit großem Aufwand für den See anstelle der Verfüllung geworben.

So wurde der Indeland GmbH, einer kommunalen Gesellschaft, die sich für die Seelösung einsetzt, eine „großzügige" Spende zukommen lassen. Danach soll die Indeland GmbH zehn Millionen Euro in 15 Jahrestranchen à 666.666 Euro erhalten. Damit wurden viele aufwendige Werbeveranstaltungen und -projekte, u. a. ein Konzert mit Herbert Grönemeyer, durchgeführt.

Mit Änderung des Braunkohlenplans, wird RWE Power aus einer rechtlich bindenden Verpflichtung entlassen. Diese aber war in den 1980er Jahren wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung des Braunkohlentagebaus Inden II. Deshalb erscheint es angemessen, wenn der Konzern für die seit Jahrzehnten vom Braunkohlebergbau gebeutelte Region einen angemessenen finanziellen Ausgleich zum Zweck einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung leistet. Darüber hinaus müssen vorhandene Risiken bei der Seebefüllung und der Entwicklung des Umfelds vom Konzern rechtsverbindlich abgesichert werden.

Am 12. September hat RWE gegenüber Landesregierung eine Erklärung abgegeben, in der der Konzern ein wirtschaftliches Engagement in der Tagebauregion Inden nach dem Ende Braunkohleforderung verspricht. Leider ist diese Erklärung völlig unverbindlich formuliert.

Angesichts frührer nicht eingehaltener Zusagen und der langen in Rede stehenden Zeiträume ist die Befürchtung leider real, dass der Konzern sich nach dem Ende der Braunkohleförderung aus der Region zurückziehen wird, und die Region am Ende alleine mit der Hinterlassenschaft des Braunkohlenbergbaus wird klar kommen müssen.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die vom Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2008 beschlossene Änderung des Braunkohlenplanes Inden, Räumlicher Teilabschnitt II, berührt nicht den aktiven Tagebau bzw. die planmäßig weiterlaufenden Gewinnungsmaßnahmen, sondern beschränkt sich auf das grundsätzliche Rekultivierungsziel, das künftig nicht mehr eine Verfüllung des Restloches, sondern die Anlage eines Sees vorsieht. Der derzeit noch rechtsverbindliche Braunkohlenplan sieht die Verfüllung des Restloches mit Abraummassen aus dem Tagebau Hambach vor.

Die Planänderung geht auch auf einen Wunsch aus der Region zurück, die sich von einer wassergeprägten Rekultivierung deutliche regionalwirtschaftliche Impulse verspricht.

Mit der vom Braunkohlenausschuss beschlossenen Änderung des Braunkohlenplanes soll nach Beendigung des Abbaus ein See mit einer Wasserfläche von ca. 1.100 ha entstehen, was flächenmäßig in etwa der Größe der Möhnetalsperre (1.067 ha) entspricht.

Mit dem Entfall der Bandanlage zwischen den Tagebauen Hambach und Inden werden auch erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft ­ vor allem der Rur-Aue - vermieden.

1. Mit welchen Auflagen wird die Landesregierung die vom Braunkohleausschuss am 05.12.2008 getroffene Entscheidung im Hinblick auf den Indesee genehmigen?

Dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie liegen seit dem 23. Januar 2009 die Unterlagen zur Genehmigung der Änderung des Braunkohlenplanes Inden II vor.

Über die Plangenehmigung kann erst entschieden werden, wenn die von dem Braunkohlenplan fachlich betroffenen Ressorts zu dem aufgestellten Braunkohlenplan Stellung genommen haben.

2. Wie hoch sind nach Erkenntnissen der Landesregierung die von RWE infolge dieser Entscheidung eingesparten Erdverfüllungskosten beim Tagebau Inden II?

3. Wie gedenkt die Landesregierung das Unternehmen in Verantwortung zu nehmen, mindestens diese eingesparten Verfüllungskosten der betroffenen Region für eine nachhaltige Entwicklung zur Verfügung zu stellen?

Zu diesem Fragenkomplex hat die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1629 (Landtags-Drucksache 14/4620) Stellung genommen.

4. Welchen Rechtscharakter hat die von RWE am 12. September 2008 gegenüber der Landesregierung abgegebene Erklärung?

Es handelt sich um eine Erklärung der RWE Power AG gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen, in der die Maßnahmen zu Gunsten der betroffenen Region und Kommune konkretisiert werden. Hierzu hat die Landesregierung gegenüber dem Braunkohlenausschuss wie folgt Stellung genommen: „RWE Power hat dem Wirtschaftsministerium in einer Erklärung vom 12.09.2008 gegenüber dem Land dargelegt, welche begleitenden, stabilisierenden und langfristig orientierten Maßnahmen das Unternehmen ­ orientiert an Erkenntnissen der PROGNOS-Studie, an Erwartungen des Raumes und an positiven Erfahrungen in anderen Revierbereichen ­ ins Auge gefasst hat. Die Landesplanungsbehörde begrüßt dieses Angebot... angesichts der erwarteten Effekte im Raum sehr."

5. In welcher Weise nimmt die Landesregierung RWE in Verantwortung für den Fall, dass bei der Jahrzehnte dauernden Seebefüllung gravierende und ggf. nur mit großem Kostenaufwand zu lösende Probleme auftreten (Wassermangel, Versauerung, Hangrutschungen, ökologische Schäden etc.)?

Die Herstellungspflicht für den Restsee ist durch den Braunkohlenplan vorgegeben und obliegt dem Bergbautreibenden. Die RWE Power AG ist damit verantwortlich für alle Verpflichtungen, die sich aus der Herstellung und Unterhaltung des Sees ergeben. Für derartige Verpflichtungen sind nach handelsrechtlichen Vorschriften in der Bilanz angemessene Rückstellungen zu bilden.