Familienleistungsausgleich

Erläuterungen jahres eine Nachzahlung für das vierte Quartal des vergangenen Jahres erhielten; im Januar 2009 waren dies 181 Mio. EUR. Um diese nachgelagerte Zahlung in Zukunft zu vermeiden, enthält die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuer für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011

(EStGemAntV) vom 25. November 2008 (GV. NRW. S. 755) auf Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände die Vorschrift, dass ab dem Jahr 2009 der im Dezember an die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgezahlte Abschlag für das vierte Quartal statt bisher 100 % nunmehr 110 % der Einnahmen des dritten Vierteljahres beträgt. Zusammen mit der Nachzahlung für 2008 zu Jahresbeginn wird dadurch die Einnahmebasis 2009 deutlich erhöht. Wenn sich allerdings die negativen konjunkturellen Einfiüsse auf die Steuereinnahmeentwicklungzum Jahresende 2009 verstärken und damit das Gewicht der Monate Oktober bis Dezember an den Jahreseinnahmen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich abnimmt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abrechnung im Januar 2010 wegen dieses Sondereffektes zu einer nicht unerheblichen, Ruckzahlungsverpflichtung der Gemeinden und Gemeindeverbände führen wird.

Steuern und ähnliche Abgaben

Zu den Einzahlungen (siehe auch oben 11. 1.)aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in der Abgrenzung der finanzstatistischen Kontengruppe 60 (für Erträge 40) gehören die Realsteuern, die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, die sonstigen Gemeindesteuern (Kontenart 603 bzw. 403), die steuerähnlichen Einzahlungen (Kontenart 604 bzw. 404) und die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich. Die Kompensationsleistungen umfassen 2010 auch die Komponente Kinderbonus in Höhe von 50 Mio. EUR. Nicht in den Beträgen und Veränderungsraten enthalten sind die Einzahlungen für die „Leistungen für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" (Konto 6052 bzw. 4052). Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die Einzahlungen aufgrund des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer werden für das Jahr 2010 auf rund 5. Mio. EUR geschätzt. Die Veränderungsrate für das Jahr

Die Einzahlungen des Jahres 2010 werden auf 5.125 Mio. EUR geschätzt (-15,5 %). Wenn die Abrechnung im Januar des Folgejahres periodengerecht jeweils dem Vorjahr zugerechnet wird, ergeben sich folgende Veränderungsprozentsätze: 2009: - 9,3 %, 2010: - 8,6 %, 2011: + 3,8 %. Für die Jahre 2012 und 2013 gibt es keine Veränderungen gegenüber den Einzahlungen.

Der im Dezember an die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgezahlte Abschlag für das vierte Quartal betrug in der Vergangenheit bisher immer 100 % der Einnahmen des dritten Vierteljahres. Da aber das vierte Quartal bislang in der Regel sehr aufkommensstark war, hat diese Regelung dazu geführt, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände regelmäßig im Januar des FolgeWie in den vergangenen Jahren ist die Kompensationsza-hlungfür die Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs -im Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden weitergegeben. Für 2010 sind rund 585 Mio. EUR vorgesehen. Hinzu kommen 50 Mio. EUR als Ausgleich für den im Frühjahr 2009 ausgezahlten und mit den Einnahmen aus der Lohnsteuer verrechneten Kinderbonus nach 2 Bitte Erläuterungen unter I. 1 beachten.

3 Angaben zu den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer siehe Erläuterungen.

Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. 25 vom 30. September 2009 441

$ 66a Abs. 1Satz 2 EStG. In 2010 werden außerdem die in 2009 geleisteten Kompensationszahlungen für die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs nach IstErgebnissen abgerechnet.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und beide Kompensationszahlungen werden nach denselben Schlüsselzahlen auf die Gemeinden verteilt. Ab 2009 gelten neue Schlüsselzahlen, die aufgrund der turnusmäßigen Umstellung auf die neueste verfügbare Einkommensteuerstatistik berechnet wurden (EStGemAntV 2009, 2010 und 2011, Anlage 1). Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Die Einzahlungen aufgrund des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer werden im Jahr 2010 - abgeleitet aus den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung - rund 856 Mio. EUR betragen. Die ab 2009 gültigen Schlüsselzahlen zur Verteilung auf die Gemeinden sind in der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV) vom 16. Dezember 2008 (GV. NRW. S. 868) geregelt.

Gewerbesteuer

Auch die Schätzune der durchschnittlichen Entwicklune der ~ewerbesteue~&inzahlungen(brutto) lehnt sich eng an die Erwartungen des Arbeitskrcises „Steuerschätzungen" für die westdeutschen Länder an. Sie ist angesichts der starken Unterschiede in der örtlichen Aufkommensentwicklung eine generalisierende Orientierungshilfe für die Haushaltsplanungen der einzelnen Gemeinden. Die konkreten Ansätze einer einzelnen Gemeinde sind von den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten abhängig und entsprechend von den Gemeinden in ihren Finanzplanungen zu veranschlagen.

Nach dem dynamischen Anstieg der letzten Jahre wird der im zweiten Halbjahr 2008 einsetzende massive Konjunktureinbruch ab 2009 deutliche Spuren in der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens hinterlassen.

Auch wenn die Bundesregierung ab 2010 wieder mit zunächst geringen und mittelfristig ansteigenden gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten rechnet, wird sich das Gewerbesteueraufkommen erst mit einer zeitlichen Verzögerung erholen.

Zuweisungen des Landes im Rahmendes Steue~erbundes

Die Arbeit der sogenannten ifo-Kommission, die über die Umsetzung der Vorschläge des vom Institut für Wirtschaftsforschung München (ifo) erstellten Gutachtens „Analyse und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen" berät, ist noch nicht abgeschlossen... Derzeit ist noch nicht absehbar, ob und ggf. welche Anderungen sich daraus ergeben.

Grundlage für die Prognose der Erträge aufgrund von „Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes" ist daher für die gesamte Planungsperiode das zurzeit geltende System des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen.

Die Steigerungsraten der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Gemeindefinanzierunasnesetzes weichen ab 2012 von der Entwicklung des ~&Üerverbundsinsgesamt ab. Grund hierfür ist die Abfinanzierung des kommunalen Anteils nach dem Investitionsförderungsgesetz (sogenanntes Konjunkturpaket 11),der nach $ 6 Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz ab dem Haushaltsjahr 2012 durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen zu erbringen ist.

Personalaufwendungen

Die Verschlechterungen im Bereich der Erträge bzw. Einzahlungen machen es erforderlich, bei den Personalaufwendungen nur geringe Zuwachsraten zuzulassen, damit der Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Diese Zielsetzung wird einzuhalten sein, auch wenn unter anderem durch das Ergebnis der Tarifvereinbarungen vom März 2008, durch den weiteren Ausbau der Unter-DreijährigenBetreuung sowie mögliche Besoldungs- und Tariferhöhungen im Jahr 2010 erheblicher Erhöhungsdruck auf die Personalaufwendungen bereits besteht und noch weiter bestehen wird. Vielmehr kann es für Gemeinden und Gesein, in der Haushaltsplanung auch noch unter der Steigerungsrate von einem Prozent zu bleiben. Dies gilt erst Recht für überschuldete oder von der Uberschuldung bedrohte Gemeinden und Gemeindeverbände.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Für die Steigerungsraten im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistuneen gelten die srundsätzlichcn Ausführungen zu den ~e&onälaufwendÜn~enentsprechend. Insbesondere ist beim Sachaufwand zu berücksichtigen, dass das zurzeit sehr günstige Energiepreisniveau spätestens nach einem Anziehen der Konjunktur wieder deutlich steigen wird. Daher muss auch beim Sachaufwand weiterhin ein restriktiver Kurs eingehalten werden.

Sozialtransferaufwendungen

Zu den kommunalen Sozialtransferaufwendungen gehören: Kommunale Leistungen nach dem SGB I1 (U.a. Leistungen für Unterkunft ~ i n dHeizung der Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Jugendhilfe, sonstige soziale Leistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei der Prognose wurde insbesondere berücksichtigt, dass nach den.Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitslosenzahlen spätestens im nächsten Jahr aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich ansteigen werden. Versuchen in diesem Jahr noch viele Unternehmen durch eine interne Anpassung des Personaleinsatzes an die schlechtere Marktlage bzw. durch Kurzarbeit das Personal zu halten, wird die Arbeitslosigkeit im Jahr 2010 voraussichtlich deutlich ansteigen. Erst für das Jahr 2011 wird eine Umkehr dieses Trends erwartet.

Umlagegrundlagen für die Kreise

Aus systematischen Gründen werden die Umlagegrundlagen für die Kreisumlagen separat dargestellt, weil sie für Umlageverbände Erträge und für die umlagepflichtigen Gemeinden Aufwand darstellen.1.2008 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der-LWL/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.

Die Eröffnungsbilanz wird gem. $ 92 GO NRW Abs. 1 i.V.m. $ 96 Abs. 2 GO NRW während der Dienstzeiten, jeweils montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr im Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster, Landeshaus, Freiherr-vom Stein-Platz, Block D, Zimmer 216, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 zur Einsicht verfügbar gehalten.