Wirtschaftsförderung im Landkreis Peine

Presseberichten zufolge ist Firmen im Landkreis Peine bereits Anfang des Jahres zugesagt worden, Fördermittel aus der GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur" zu erhalten. Es handelt sich dabei um sechs kleine bzw. mittlere Unternehmen aus der Stadt Peine (2), den Landgemeinden Hohenhameln (2), Edemissen und Lengede.

Nach Auskunft der Bezirksregierung Braunschweig standen im Regierungsbezirk Braunschweig Anfang des Jahres 24,8 Mio. DM zur Verfügung, von denen aber keine Mittel in den Landkreis Peine flossen. Die zweite Verteilungsrunde soll im Oktober erfolgen mit einem Volumen von 46 Mio. DM für ganz Niedersachsen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum sind alle Zuschuss beantragenden Firmen aus dem Landkreis Peine der ersten Verteilungsrunde nicht berücksichtigt worden?

2. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass einerseits die kommunalen Einrichtungen für Wirtschaftsförderung den Firmen Mut machen, Zuschüsse zu beantragen, andererseits diese aber seitens des Landes nicht gewährt werden?

3. a) Hält sie es für vertretbar, dass z. B. gegenüber der Elektro-Firma Weitkowitz der zugesagte 15-prozentige Zuschuss von 450 000 DM halbiert werden soll?

b) Teilt sie die Auffassung, dass eine solche Vorgehensweise Vertrauensschutz vermissen lässt, Investitionsbereitschaft hemmt und letztlich den Zielen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik abträglich ist?

4. Können die Peiner Unternehmen davon ausgehen, dass sie bei der zweiten Verteilungsrunde im Oktober berücksichtigt werden?

Die Bezirksregierung Braunschweig hat im Rahmen der Mittelzuweisungen für Vorhaben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in der Frühjahrseinplanung 2000 keine Barmittel, sondern ausschließlich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 24,08 Mio. DM (nicht 24,8 Mio. DM) erhalten, davon 4,5 Mio. DM als Kontingent für Vorhaben, die in der Zuständigkeit der Bezirksregierung selbst liegen. Die der Bezirksregierung Braunschweig zugewiesenen Mittel sind dabei ausschließlich für entscheidungsreife Anträge aus den Jahren 1998 und 1999 eingesetzt worden.

Der Landkreis Peine ist nach der Förderkulisse des 29. Rahmenplans zur GA erst seit dem 01.01.2000 als sog. D-Fördergebiet ausgewiesen. In den Jahren zuvor zählte der Landkreis Peine nicht zur Förderkulisse, mithin konnten Anträge auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen auch erst nach dem 01.01.2000 gestellt werden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Entscheidungsreife Anträge aus den Jahren 1998 und 1999 aus dem Landkreis Peine lagen aus den vorgenannten Gründen nicht vor. Neuere Anträge aus dem Jahr 2000 konnten aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht berücksichtigt werden.

Zu 2: Die Frage unterstellt, dass die Anträge auf Investitionszuschüsse seitens der Landesregierung von vornherein abgelehnt wurden. Dies trifft nicht zu. Die Anträge sind weiter in Bearbeitung.

Zu 3 a und b:

Wie bereits erwähnt, gehört der Landkreis Peine zum D-Fördergebiet der GA.

Hinsichtlich der Förderhöhe wird im D-Fördergebiet gem. Ziffer 2.5.1 des 29. Rahmenplans zwischen „kleinen" Unternehmen, die mit bis zu 15 % gefördert werden können und „mittleren" Unternehmen, bei denen sich der Fördersatz auf bis zu 7,5 % beläuft, unterschieden. Das genannte Unternehmen ist aufgrund der Zahl der Beschäftigten eindeutig in die Kategorie „mittleres" Unternehmen einzuordnen. Von daher ist auch nur eine Förderung in Höhe von maximal 7,5 % der förderfähigen Kosten zulässig.

Eine Zusage über eine 15 %ige Förderung ist im Übrigen weder seitens der Bezirksregierung Braunschweig noch durch das Ministerium selbst abgegeben worden. Ein Vertrauensschutztatbestand kann daher nicht geltend gemacht werden.

Inwieweit seitens der Wirtschaftsförderung des Landkreises Peine eine mögliche höhere Förderung in Aussicht gestellt wurde, kann von hier nicht beantwortet werden, ist aber auch unerheblich, da eine verbindliche Zusage nur von der Bewilligungsbehörde abgegeben werden kann.

Zu 4: Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und einer Vielzahl noch nicht beschiedener Anträge älteren Datums können die Anträge der in Rede stehenden Unternehmen erst in die Frühjahrseinplanung 2001 eingebracht werden.