Regelungen von Klassenarbeiten an den Grundschulen im Lande Bremen

Das bisherige Schulgesetz und die Regelung für Grundschulen lassen den Grundschulen die Freiheit, über die Erstellung von Klassenarbeiten zu entscheiden.

Es haben sich in den vergangenen Jahren in Bremen und Bremerhaven sehr unterschiedliche Verfahren an den einzelnen Grundschulen entwickelt, ob und wie oft Klassenarbeiten geschrieben werden.

Wir fragen den Senat:

1. Durch welches Verfahren legen die Schulen fest, ob und wie oft Klassenarbeiten geschrieben werden?

2. An welchen Grundschulen im Lande Bremen wird auf Klassenarbeiten gänzlich verzichtet?

3. Wie wird derzeit die Notengebung bei Klassenarbeiten in den verschiedenen Grundschulen gestaltet?

4. Inwiefern plant der Senat Änderungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Erstellung von Klassenarbeiten, deren Anzahl und Benotung?

5. Welche Planungen bestehen im Senat im Hinblick auf die Erstellung von Kriterien zur Leistungsfindung im Rahmen von regelmäßigen Leistungstests an Grundschulen?

Claas Rohmeyer, Hartmut Perschau und Fraktion der CDU Dazu Antwort des Senats vom 6. September 2005

1. Durch welches Verfahren legen die Schulen fest, ob und wie oft Klassenarbeiten geschrieben werden?

Nach § 36 des Bremer Schulverwaltungsgesetzes fallen den Gesamtkonferenzen der Schulen u. a. folgende Aufgaben zu:

1. Koordinierung, Vorbereitung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung durch Teamarbeit;

2. Ausfüllung der durch den Senator für Bildung und Wissenschaft gesetzten Standards;

3. Konzeption der besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern;

4. Formen der Evaluation und Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit;...

In den Fachrahmenplänen Deutsch und Mathematik sind Ziele und Formen der Leistungsermittlung, Leistungsbewertung und Dokumentation jeweils fachbezogen festgelegt. Klassenarbeiten werden dort als eine Form der Leistungsüberprüfung unter anderen aufgeführt.

Nach diesen Maßgaben entscheiden die einzelnen Schulen durch Beschluss der Gesamtkonferenz über Prinzipien und konkrete Formen der Lernstandsüberprüfung. Falls kein Beschluss der Gesamtkonferenz vorliegt, ist es Aufgabe der Schulleitung, Kriterien der Leistungsüberprüfung festzulegen, um die Leistungsbeurteilung gegenüber Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten nachvollziehbar zu machen bzw. in einer Lernentwicklungsdokumentation kontinuierlich festzuhalten.

Die Leitungen der Bremerhavener Grundschulen haben für die 3. und 4. Jahrgangsstufe einheitliche Modalitäten zur Anzahl der schriftlichen Arbeiten in Form von Klassenarbeiten verabredet. Das Ergebnis ist durch das Schulamt bestätigt und den Bremerhavener Grundschulen schriftlich mitgeteilt worden.

Mit dem Auftrag des Senators für Bildung und Wissenschaft vom 18. August 2004 (Verfügung 59/04) an die Schulen, bis zum 15. März 2005 eine Jahresplanung als ersten Schritt auf dem Weg zum Schulprogramm zu entwickeln und der Schulaufsicht vorzulegen, waren alle Grundschulen gefordert, auch Festlegungen für die Evaluation der Lernzielerreichung in Deutsch und Mathematik zu treffen. Der Senator für Bildung und Wissenschaft geht davon aus, dass dieser Prozess Einfluss haben wird auf die hier angefragten Formen der Lernstandserhebung.

2. An welchen Grundschulen im Lande Bremen wird auf Klassenarbeiten gänzlich verzichtet?

Es gibt keine Grundschule im Lande Bremen, die gänzlich auf schriftliche Leistungskontrollen verzichtet. Mehr als die Hälfte der Grundschulen haben Festlegungen getroffen, schriftliche Arbeiten in Form von Parallelarbeiten zu schreiben, um durch schulinterne Vergleiche das Erreichen der inhaltlichen Anforderungen in den Fächern Deutsch und Mathematik zu überprüfen. Ein gutes Viertel von Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen verzichtet auf schriftliche Arbeiten im Sinne von Klassenarbeiten, die von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt werden. In zentral vorgegebene Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufe 4 (VERA) sind alle Schulen einbezogen.

3. Wie wird derzeit die Notengebung bei Klassenarbeiten in den verschiedenen Grundschulen gestaltet?

Nach § 18 der Zeugnisordnung sind die Bremer Grundschulen verpflichtet, in den Klassen 3 und 4 Lernentwicklungsberichte mit einer jeweils für das Fach zusammenfassenden Note (Ziffer) zu erteilen. So ist es Auftrag der Schulen, die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 3 in das Bewertungssystem auch mit einer Benotung einzuführen. Dabei wird schulintern festgelegt, welche Formen der Beurteilung für die schriftlichen Arbeiten gewählt werden. So haben etwa zwei Drittel der Grundschulen entschieden, in den Klassenarbeiten eine verbale Bewertung vorzunehmen. Die Bewertung der Klassenarbeiten ausschließlich in Ziffernform gibt es an einem Viertel aller Grundschulen. Nur wenige Schulen haben die Entscheidung getroffen, keine Bewertung in Noten bzw. Ziffernform vorzunehmen.

4. Inwiefern plant der Senat Änderungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Erstellung von Klassenarbeiten, deren Anzahl und Benotung?

Der Senator für Bildung und Wissenschaft wird in der zum 1. Februar 2006 in Kraft tretenden Grundschulordnung Kriterien zur Leistungsbewertung festlegen und deutlich machen, dass die unterschiedlichen Formen der Lernkontrolle von grundlegender Bedeutung für die Lernbegleitung der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule sind und je nach Zielsetzung genutzt werden müssen. Es ist nicht vorgesehen, alle Schulen ungeachtet ihrer pädagogischen Konzeptionen auf formale und quantifizierte Modalitäten der Leistungskontrolle festzulegen.

5. Welche Planungen bestehen im Senat im Hinblick auf die Erstellung von Kriterien zur Leistungsfindung im Rahmen von regelmäßigen Leistungstests an Grundschulen?

Folgende Leistungskontrollen (Instrumente zur Früherkennung von Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben) werden durchgeführt:

· Erhebung zur Lese- und Schreibentwicklung (Ende Klasse 1),

· Erhebung zur Lese- und Schreibentwicklung (Ende Klasse 2),

· Vergleichsarbeiten Anfang 4 (ab Schuljahr 2006/2007 Ende 3),

· Internationale Vergleichstests (IGLU 2006).

Entwickelt werden sollen:

· Aufgabensets (Musteraufgaben) zur Umsetzung der Bildungsstandards in den neuen Fachrahmenplänen Deutsch und Mathematik,

· Tests zur Erhebung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Kompetenzen,

· Handreichungen zur Neuorientierung des Unterrichts in der Grundschule mit veränderten Aufgabenformaten in den einzelnen Fächern bzw. auch für fächerübergreifende Projekte (Erneuerung der Lehr- und Lernkultur in der Grundschule).