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Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Eigenbetrieb Justiz-Dienstleistungen der Freien Hansestadt Bremen

Der Senat überreicht der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über den Eigenbetrieb Justiz-Dienstleistungen der Freien Hansestadt Bremen mit der Bitte um Beschlussfassung.

Mit dem Aufhebungsgesetz betreffend den Landeseigenbetrieb Justiz-Dienstleistungen (JUDIT Bremen) sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass und Technikunterstützte Informationsverarbeitung durch den Eigenbetrieb die noch verbliebenen Geschäftsbereiche insbesondere wegen nicht hinreichender Basis für die Fortführung eines Eigenbetriebes in den Zuständigkeitsbereich der Justizvollzugsanstalt Bremen integriert werden.

Mit dem Gesetz soll der Beschluss des Senates vom 19. April 2005 umgesetzt werden, wonach der Senator für Justiz und Verfassung gebeten wird, den Eigenbetrieb Judit zum 1. Januar 2006 aufzulösen und Aufgaben in die Justizvollzugsanstalt zu integrieren.

Der Rechtsausschuss und der Betriebsausschuss sind in ihren jeweiligen Sitzungen am 16. Juni 2005 über die bevorstehende Auflösung informiert worden.

Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Justizdienstleistungsgesetzes

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1:

Das Bremische Justizdienstleistungsgesetz vom 29. Oktober 1996 (Brem.GBl. S. 327

­ 37-a-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 393), wird aufgehoben.

Artikel 2:

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes werden die Bediensteten des Eigenbetriebes Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Bremen.

Begründung Artikel 1

Der Landeseigenbetrieb Justiz-Dienstleistungen (JUDIT Bremen) hat im Auftrag der Justizvollzugsanstalt Bremen seit 1997 u. a. die Führung der Wirtschaftsbetriebe, die Angelegenheiten der Arbeit, Aus- und Weiterbildung, Versorgung, Gesundheitsfürsorge der Gefangenen sowie Dienstleistungen aus dem Bereich der allgemeinen Verwaltung des Justizvollzuges wahrgenommen. Darüber hinaus war der Eigenbetrieb zuständig für die Planung und Organisation von Maßnahmen der Technikun- terstützten Informationsverarbeitung im Auftrag der Dienststellen des Senators für Justiz und Verfassung sowie für die Verwaltung und Reinigung der Gebäude im Geschäftsbereich des Senators für Justiz und Verfassung.

Mit dem Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Justizdienstleistungsgesetzes sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass nach abgeschlossener Weiterentwicklung der zentralen Geschäftsfelder Reinigungswesen und Technikunterstützte Informationsverarbeitung durch den Eigenbetrieb die noch verbliebenen Geschäftsbereiche insbesondere wegen nicht hinreichender Basis für die Fortführung eines Eigenbetriebes in den Zuständigkeitsbereich der Justizvollzugsanstalt Bremen integriert werden.

Der Bereich Reinigung wurde in den vergangenen Jahren erfolgreich privatisiert. aus dem Justizressort im Eigenbetrieb konnte in einem weiteren Schritt der Reinigungsdienst im Justizressort mit einer Ausnahme auf private Dritte übertragen werden. Eigene Reinigkräfte sind nur noch in einem einzigen Gebäudekomplex (Landgericht) eingesetzt. Die betreffenden Kräfte des Eigenbetriebs wurden dazu an das Landgericht zurück versetzt. Dabei ist sichergestellt, dass das Landgericht den eingeschlagenen Weg fortsetzen und ausscheidende eigene Reinigungskräfte sukzessive durch Fremdreinigung ersetzen wird.

Das Geschäftsfeld Technikunterstützte Informationsverarbeitung konnte erfolgreich in einem größeren Verbund zu realisieren und Professionalität als Grundlage für Qualitätssicherung und uneingeschränkte Verfügbarkeit eingesetzter Justizfachverfahren zu erreichen. Der Migrationsprozess wird für die Dienststellen des Senators für Justiz und Verfassung im Herbst 2005 abgeschlossen sein.

Für die Produktionsbetriebe der Justizvollzugsanstalt (insbesondere Holz und Metall) sowie die anstaltseigene Wäscherei wurde in den letzten Jahren die Erschließung externer Geschäftsfelder angestrebt. Hierzu wurde seit 1997 die Akquisition werden. Die Umsatzerlöse des Landeseigenbetriebes bestehen zu über 90 % aus Haushaltsmitteln des Senators für Justiz und Verfassung. Das wesentlich vom Haushalt abhängige Umsatzvolumen des Eigenbetriebes wurde in den vergangenen Jahren durch die Absenkung der konsumtiven Haushalte und somit auch der Haushaltsmittel des Senators für Justiz und Verfassung weiter reduziert, ohne dass mittels Expansion auf dem privaten Sektor dafür ein hinreichender Ausgleich erzielt werden konnte.

Dieses nach der Entwicklung des Eigenbetrieb einzig noch verbliebene Geschäftsfeld rechtfertigt die Aufrechterhaltung des Eigenbetriebs nicht. Die Aufgaben können und sollen zukünftig wieder unmittelbar von der Justizvollzugsanstalt wahrgenommen werden.

Artikel 2:

Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Beschluss des Senates vom 19. April 2005 umgesetzt, wonach der Senator für Justiz und Verfassung gebeten wird, den Eigenbetrieb Judit zum 1. Januar 2006 aufzulösen und die damit notwendigen Umsetzungsmaßnahmen durchzuführen.

Alle noch beim Landeseigenbetrieb verbliebenen Aufgaben gehen mit Wirkung zum 1. Januar 2006 auf die Justizvollzugsanstalt Bremen über. Das zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung vorhandene Personal wird auf die Justizvollzugsanstalt Bremen übergeleitet und dem dortigen Kernhaushalt zugerechnet.