Präventionsmaßnahmen im AOK-Kinderkurheim Wyk auf Föhr

Hinzu käme, dass die AOK für das Saarland für die Zielgruppe der Kinder ein Spezialangebot in Wyk auf Föhr entwickelt habe. Im Jahr 2008 haben 45 Kinder, im Jahr 2009 = 50 Kinder an Präventionsmaßnahmen im AOK-Kinderkurheim Wyk auf Föhr teilgenommen.

IKK Südwest: Jahr 2007: 190 Ablehnungen (bei 633 beantragten Maßnahmen) Jahr 2008: 442 Ablehnungen (bei 1186 beantragten Maßnahmen) Jahr 2009: 248 Ablehnungen (bei 954 beantragten Maßnahmen)

Wie beurteilt die Landesregierung die geschilderte Entwicklung und worin sieht die Landesregierung die Gründe dafür? Welchen Anteil haben die gesetzlichen Krankenkassen an dieser Entwicklung?

Zu Frage 5: Da der Landesregierung verlässliche Zahlen über das Leistungsgeschehen sowohl der landes- als auch der bundesunmittelbaren Krankenkassen insgesamt für das Saarland nicht vorliegen, erfolgt keine Bewertung. Da die Krankenkassen über die Bewilligung oder Ablehnung entscheiden, haben sie diese zu verantworten.

Welche Aufgabe hat die Landesregierung bei der Sicherstellung des Anspruches auf Mutter/VaterKind-Kurleistungen nach dem Sozialgesetzbuch V im Hinblick auf ihre Aufsichtsfunktion gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen?

Zu Frage 6: Die Landesregierung prüft bei Petitionen, Eingaben und Beschwerden über Ablehnungen die Entscheidung des Versicherungsträgers im Rahmen der ihr obliegenden Rechtsaufsicht über die AOK für das Saarland und die IKK Südwest.

Welche Aufgabe hat die Landesregierung aufgrund ihrer politischen und staatlich-fürsorgerischen Verantwortung für den Schutz der Familie und für die Gewährleistung gesunder und gleicher Lebensverhältnisse für Kinder und deren Familien in Zusammenhang mit Mutter/Vater-Kind-Kuren?

Zu Frage 7: Der Schutz der Familie und das Aufwachsen von Kindern in gesunden Lebensverhältnissen ist ein großes Anliegen der Landesregierung. Mit zahlreichen Initiativen und Maßnahmen nimmt sie diese ihr obliegende Verpflichtung wahr.

Drucksache 14/95 (14/39) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 5 Sie hat in diesem Zusammenhang die 11. SGB-V-Novelle unterstützt (Wegfall der Teilfinanzierung hin zur Vollfinanzierung, Einführung eines Vertrags- und Qualitätssystems für Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen sowie Einbeziehung der Väter in die Maßnahmen). Sieht die Landesregierung aktuell weiteren Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten oder fortsetzen?

Zu Frage 8: Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage ist nach Auffassung der Landesregierung nicht angezeigt.