Anti-Schimmelmittel DMF
Klinische Tests haben ergeben, dass DMF Gesundheitsschädigungen, insbesondere bei Hautkontakt, verursachen kann. Innerhalb der EU ist der Einsatz dieses Biozids durch die BiozidRichtlinie 98/8/EG verboten. Dies gilt jedoch nicht für die Hersteller in Drittländern. Produkte, die aus Drittländern in die EU importiert werden, können danach durchaus DMF enthalten.
Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 17. März 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedsstaaten dafür zu sorgen, dass Produkte, die das Biozid Dimethylfumarat enthalten, nicht in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, sollte diese Lücke geschlossen werden.
Das Anti-Schimmelmittel DMF kann zu schweren Ausschlägen und Atemnot führen."
Vorbemerkung der Landesregierung:
Die Problematik von Dimethylfumarat (DMF) als Fungizid in Lederwaren und Textilien ist der Landesregierung ebenso bekannt wie die Tatsache, dass Produkte aus Mitgliedstaaten oder Drittländern in der Europäischen Union nicht in Verkehr gebracht oder vermarktet werden dürfen, wenn sie als DMF-haltig ausgelobt werden oder DMF in einer Konzentration von mehr als 0,1mg/kg (0,1 ppm) enthalten. Das Bundesministerium für Arbeit schreibt in seinem Internetauftritt vom 8.5.2009 hierzu: "bei dem chemischen Stoff Dimethylfumarat (DMF)" handelt es sich um ein Biozid, das eingesetzt wird, um bestimmte Produkte (z.B. Ledermöbel, Schuhe) vor Schimmelbefall zu schützen. Klinische Tests haben ergeben, dass DMF Gesundheitsschädigungen, insbesondere bei Hautkontakt, verursachen kann.
Innerhalb der EU ist der Einsatz dieses Biozids durch die Biozid-Richtlinie 98/8/EG daher bereits verboten. Anschließend wird in diesem Text darauf eingegangen, dass mit der Entscheidung 2009/251/EG die Lücke für Drittlandshersteller geschlossen wird, die bislang an die Regelungen der Biozid-Richtlinie nicht gebunden waren.
In Deutschland hat dann das BMAS den Regelungsinhalt der o.g. Entscheidung in eine Technische Spezifikation nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Geräte- und Produktsicherheit übertragen und angegeben, damit die Entscheidung in deutsches Recht umgesetzt zu haben.
Wie können sich saarländische Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren von DMF beim Kauf von Taschen, Schuhen oder Ledermöbeln schützen?
Zu Frage 1: Saarländische Verbraucherinnen und Verbraucher können mittlerweile davon ausgehen, dass auf dem Markt im Regelfall keine DMF-haltigen Produkte angeboten werden.
Seit Mai 2009 achten nämlich nach Angaben des Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. der Handel und das produzierende Gewerbe darauf, nur DMF-freie Ware in Verkehr zu bringen und Ware mit vermuteten oder nachgewiesenen DMFGehalten aus dem Handel zu nehmen. Die Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung, der in Deutschland auch die Überwachung von Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt zukommt, stehen nicht in Widerspruch hierzu.
Wie kontrolliert die Landesregierung die Einhaltung des DMF-Verbotes?
Zu Frage 2: Die Landesregierung kontrolliert durch die Beschäftigten des Landesamtes für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, die für die Bedarfsgegenständeüberwachung zuständig sind, den Markt auf Produkte mit ausgelobten DMF-Gehalten und darauf, ob einem eventuellen Rückruf von Produkten durch den Inverkehrbringer Folge geleistet wurde. Insgesamt wurden im Jahr 2009 7 Rückrufaktionen mit jeweils negativem Ergebnis kontrolliert. Ein eigenes Sonderprogramm zur Marktüberwachung DMF-haltiger Produkte wurde nicht aufgelegt und wird voraussichtlich nicht aufgelegt werden, da eine 100 %ige Marküberwachung nicht möglich ist und da nach hiesiger Einschätzung DMF-haltige Produkte wenn überhaupt dann allenfalls in sehr kleiner Menge noch auf dem Markt vorhanden sein dürften.
Ist im Saarland eine Methode zum Nachweis von DMF vorhanden?
Zu Frage 3: Arbeiten zur Aufstellung einer Methode zum Nachweis von DMF wurden im Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz in Saarbrücken im November 2009 begonnen. Die Methode wird in Kürze operationell sein.
Wie viele Proben hat die Landesregierung bisher genommen? Wenn keine, warum nicht?
Zu Frage 4: Die Landesregierung hat 4 Materialien zum Nachweis von DMF an ein externes Labor versandt. Die Ergebnisse waren negativ.
Wie will die saarländische Landesregierung die Menschen vor Gesundheitsrisiken warnen und damit schützen?
Zu Frage 5: Hinweise auf die DMF-Problematik sind im Internet bereits durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesinstitut für Risikobewertung erfolgt. Eigene Warnungen, z. B. in der Tagespresse, hält die Landesregierung nicht für angemessen, da Verbraucherinnen und Verbraucher DMF in Produkten in aller Regel nicht über eine Sinnenprüfung feststellen können und da die geringe Zahl von Rückrufaktionen (insgesamt 7 im vergangenen Jahr, dies ist angesichts der großen Anzahl der Produkte ein geringer Wert) dafür spricht, dass es sich um eher seltene Vorkommnisse handelt.