Prüfungsausschuss für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes, Fachrichtung Naturschutz und Landschaftspflege

In den Ausschuss wurden fünf Mitglieder entsandt, vier Männer, eine Frau.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung der Gremien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr ausnahmslos aufgrund der Funktion bzw. Tätigkeit der Bediensteten in den Dienststellen erfolgt.

Ministerium für Bildung:

Die meisten Neubesetzungen erfolgten auf Grund von Personalwechsel, Funktionsoder Aufgabenwechsel. Der Zeitpunkt des Wechsels wurde/wird im Ministerium für Bildung nicht erfasst und nicht dokumentiert. Nur das Ergebnis spiegelt sich als IstZustand in der Gremiendatenbank wieder.

Wie sieht die Situation im Saarland heute aus, nachdem das LGG nun 14 Jahre alt ist? Bitte die Gremien einzeln nach Ministerien und nach Frauen- und Männeranteil auflisten.

Zu Frage 3: Zur Beantwortung der Frage 3 sind die Gremienübersichten der einzelnen Ressorts als Anlagen 2 bis 10 beigefügt. In diesen Gremienlisten sind auch Gremien aufgeführt, die in Anlage 1 zusammengefasst dargestellt sind (z.B. entsenden verschiedene Ministerien in ein und dasselbe Gremium). In den entsprechenden Gremienlisten dieser Ministerien sind neben der Gesamtzahl der Gremienmitglieder lediglich die Mitglieder ihres Hauses nach Geschlecht aufgeführt. Dadurch unterscheidet sich der Frauenanteil bei einzelnen Gremien in den Anlagen 2 bis 10 von dem in Anlage 1.

Welche Gremien, auf deren Zusammensetzung die Landesregierung Einfluss hat, sind noch immer ­ auch 2010 nur mit Männern besetzt? Bitte einzeln nach Ministerien auflisten.

Zu Frage 4: Eine Zusammenstellung der Gremien, die ausschließlich mit Männern besetzt sind, kann nicht erstellt werden, da in die Mehrzahl der Gremien nicht nur die Landesregierung Mitglieder entsendet. Auf Grund der Vielzahl der Gremien und der häufig wechselnden Mitglieder kann die geschlechtsspezifische Besetzung der Gremien insgesamt nicht erfasst werden.

Aus den Anlagen 2 bis 10 ist ersichtlich, in welche Gremien die einzelnen Ressorts nur Männer entsenden.

Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass hiervon in einzelne Gremien auch andere Ressorts Mitglieder entsenden, so dass durchaus Frauen als Mitglieder anderer Ressorts in diesen vertreten sind. Anlage 1, in der die Gremien aller Ressorts zusammengefasst sind, zeigt die tatsächliche Gremienbesetzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts. Danach werden in 578 von 893 Gremien ausschließlich Männer entsandt.

Welche Gremien, auf deren Besetzung der Landesregierung Einfluss hat, wurden ganz oder in Teilen bis 2010 neu besetzt und wie beabsichtigt die Landesregierung im Einzelnen den Vorschriften und dem Geist des Landesgleichstellungsgesetzes gerecht zu werden?

Zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Nach der Regierungsneubildung wurden zusätzlich die Unternehmensgremien teilweise umbesetzt. Die diesbezüglichen Beschlüsse des Ministerrates orientieren sich an den Ressortzuständigkeiten, d.h. die Bestimmungen hinsichtlich der obersten Dienstbehörden und die Festlegungen bezüglich der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden. Innerhalb dieser Fachzuständigkeiten wurden die Gremien wie bisher funktionsbezogen besetzt.

Die Landesregierung ist stets bemüht, die gesetzlichen Vorgaben bei der Gremienbesetzung einzuhalten. Wie bereits ausgeführt, ist eine Vielzahl von Gremien nur funktionsbezogen zu besetzen. Deshalb ist es unabdingbar, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und Frauen entsprechend zu qualifizieren.

Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung auf Verbände, Vereine und Institutionen, um das Ziel zu erreichen, Gremien zur Hälfte mit Frauen zu besetzen, und welche Erfolge bzw. Misserfolge kann sie in dieser Hinsicht verbuchen?

Zu Frage 6: Die Landesregierung setzt sich bei Verbänden, Vereinen und Institutionen werbend dafür ein, den Frauenanteil in Gremien zu erhöhen.

Würde man § 29 Abs. 2 LGG auf alle internen Gremien bei Institutionen des § 2 Abs. 1 LGG anwenden, würde der Gesetzesbefehl sich über den eigentlichen Geltungsbereich des LGG hinaus an die entsendungsberechtigten Dritten richten. Eine gesetzliche Anordnung jenseits des Geltungsbereiches des Gesetzes ist jedoch ausgeschlossen.

Auch beinhalten die Regeln für derartige Gremien bei Institutionen nach § 2 Abs. 1 LGG in der Regel eigenständige Entsendungsvorschriften, was am Beispiel des Rundfunkrates erläutert werden kann. Hier entsenden die hierzu berechtigten Stellen in eigener Verantwortung Mitglieder.

Die Landesregierung kann also nur in ihrem Geschäftsbereich bewirken, dass Gremien

­ soweit die Besetzung nicht kraft Funktion oder Amt erfolgt ­ paritätisch besetzt werden.

Hat die Landesregierung einen konkreten Zeitplan, innerhalb dessen sie den Frauenanteil in öffentlichen Gremien erhöhen will?

Zu Frage 7: Wie bereits in der Antwort zur Landtagsanfrage 13/1400 ausgeführt, sind die einzelnen Ressorts durch Ministerratsbeschluss verpflichtet, Zielvorgaben zur Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Gremien in ihre Frauenförderpläne aufzunehmen. Die Frauenförderpläne der einzelnen Ressorts waren durchweg Ende 2009 abgelaufen.

Durch die Regierungsneubildung im November 2009 haben noch nicht alle Ressorts einen neuen Frauenförderplan, weil zunächst abgewartet werden musste, wie sich das Personal auf die einzelnen Ressorts verteilt. Die neuen Frauenförderpläne haben dann eine Laufzeit bis Ende 2012 bzw. Mitte 2013.

Derzeit werden vom zuständigen Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Gremien - wie ein Landesgremiengesetz, Doppelbenennungsverfahren, Reißverschlussverfahren usw. - geprüft. Eine Entscheidung soll zeitnah herbeigeführt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine konkrete Zeitangabe gemacht werden.

In der Anfrage von 2007 wurde mitgeteilt, dass die Frauenförderpläne eine Geltungsdauer bis Ende 2009 haben und der Frauenanteil Ende 2009 31,9 Prozent betragen solle; ist dieses Ziel erreicht?

Wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 8: Die Auswertung der Gremiendatenbank erfolgt in Anlehnung an die nach § 6 LGG zu erstellende Statistik jeweils am 30.06. eines Jahres. Am 30.06.2009 betrug der Frauenanteil in Gremien über alle Ressorts hinweg 30,55 % (ordentliche, externe und stellvertretende Mitglieder). Am 14.04.2010 betrug der Frauenanteil in Gremien über alle Ressorts hinweg 29,21 % (ordentliche, externe und stellvertretende Mitglieder).

Bei der Besetzung von Gremien spielt, wie bereits ausgeführt, das Erfordernis der fachlichen Besetzung eine herausragende Rolle. Ähnlich wie bei der funktionsbezogenen Besetzung sind für das entsendende Ressort insoweit die Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt.

Die SPD hat schon 2001 ein Gremiengesetz gefordert, um den Frauenanteil zu verbessern. Ist die Landesregierung nun bereit, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen? Wenn nein, warum nicht?

Zu Frage 9: Wie in Frage 7 ausgeführt, wird derzeit im zuständigen Fachressort geprüft, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Frauenanteil in Gremien zu erhöhen. Dabei werden auch die Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung geprüft und ggf. umgesetzt.