Immobilie

Gremienbefassung

16. Februar 1995: WFA-Befassung zur Neuordnung des AG-Weser-Geländes, die WFA stimmen der Flächenreservierung für den Space Park zu.

27. April 1995: WFA stellen der SWG 11,649 Mio. DM (5,956 Mio.) zur Finanzierung der mit den Abbruchmaßnahmen verbundenen infrastrukturellen Aufwendungen zur Verfügung.

Ankauf privater Grundstücke

Als Voraussetzung für eine Neunutzung des ehemaligen AG-Weser-Geländes waren zwei in privatem Eigentum befindliche Grundstücke aufzukaufen und die betroffenen Firmen umzusiedeln. Hierbei handelte es sich um die Unternehmen J. Heinrich Kramer und Plastolen. Beide Firmenverlagerungen wurden damit begründet, dass selbst, wenn wider Erwarten die angestrebte Realisierung des Space Parks scheitern sollte, wegen der besonderen Lagegunst des Standortes am Wasser in jedem Fall eine dienstleistungs- und tourismusorientierte Nutzung anzustreben wäre.

Die Kosten für den Grunderwerb sind in vollem Umfang Teil des später in der Rahmenvereinbarung insgesamt dargestellten Mittelvolumens für Infrastrukturmaßnahmen.

Firma J. Heinrich Kramer

Die Firma Kramer hatte im Jahre 1994 die Grundstücke der Firma Grunau u. a. auf dem ehemaligen AG-Weser-Gelände übernommen und beabsichtigte, dort eine Konzentration ihrer Aktivitäten vorzunehmen. Sie verfügte dort über ein langfristiges Erbbaurecht sowie über eine Baugenehmigung, die sie auf Bitten von FHB wegen des Space Parks bis dahin nicht ausgenutzt hatte. Die Realisierung des Vorhabens hätte eine Umsetzung des vorgesehenen Space Park Konzeptes verhindert.

Die notwendige Einbeziehung des Kramer-Betriebsgeländes war Gegenstand der Vereinbarungen mit Köllmann, deren Eckpunkten Senat und WFA im Juli 1997 zugestimmt hatten. Als Ersatzstandort für die notwendige Konzentration der wurde ein Grundstück an der Kap-Horn-Straße gefunden. Dort ergaben sich wirtschaftlich die gleichen Ansiedlungsbedingungen wie auf dem wenn FHB die Umsiedlungskosten in Höhe von 11,8 Mio. DM (6,033 Mio.) übernahm. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Wirtschafts- und dem Finanzressort einerseits und dem (damaligen) Häfenressort andererseits waren letzterem zudem die auf dem Gelände vorhandenen Baulichkeiten zu entschädigen.

· Gremienbefassung

19. Dezember 1997:

Der Grundstücksausschuss der Finanzdeputation stimmt der Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten der Firma Kramer an dem Grundstück Kap-Horn-Straße 1 zu. Der Haushaltsausschuss stimmt der Übernahme von Umzugskosten in Höhe von 11,8 Mio. DM (6,033 Mio.), einer Zahlung des Wirtschaftsressorts an das Häfenressort in Höhe von 1,5 Mio. DM (766.938) zwecks Gebäudeentschädigung für das in Höhe von 1,4 Mio. DM (0,716 Mio.) zu.

Firma Plastolen

Wegen des auf dem ehemaligen AG-Weser-Geländes geplanten Space Parks wurden von der SWG gemeinsam mit der bereits Anfang 1997 Gespräche hinsichtlich einer Verlagerung mit der Firma Plastolen geführt. Dem Unternehmen konnte ein Ersatzstandort im Bremer Industrie-Park angeboten werden, wo es sich zu erheblichen Neuinvestitionen verpflichtete.

Die SWG erwarb daraufhin die Plastolen-Immobilie zu Gesamtkosten in Höhe von 8,81 Mio. DM (4,50 Mio.) für Grunderwerb und Betriebsverlagerung auf Basis eines Verkehrswertgutachtens für das Grundstück sowie ebenfalls gutachterlich festgestellter Verlagerungskosten.

· Gremienbefassung

15. Oktober 1998:

Die WFA stimmen dem Ankauf der Immobilie der Firma Plastolen in Höhe von 5,35 Mio. DM (2,735 Mio.) zuzüglich Nebenkosten sowie der Bereitstellung von Umzugskosten zugunsten der Firma Plastolen in Höhe von 3,2 Mio. DM (1,636 Mio.), d. h. insgesamt 9,0 Mio. DM (4,602 Mio.) zu.

Öffentliche Erschließungsmaßnahmen

Die Aufbereitung des AG-Weser-Geländes für eine neue wirtschaftliche Nutzung erforderte umfangreiche öffentliche Vorleistungen seitens FHB, wie sie auch bei FHB erfolgte schrittweise bereits seit 1995. Die Europäische Kommission vertrat hierzu in einem Schreiben vom 2. August 2002 die Auffassung, dass diese Maßnahmen keine Elemente staatlicher Beihilfe beinhalten.) FHB hat die von der Stadt erbrachten Vorleistungen zur Brachflächenaufbereitung in die Rahmenvereinbarung als bremische Leistungen eingebracht. In Bezug auf die Realisierungsphase des Projektes Space Park waren dort detaillierte Regelungen über die Aufbereitung und Nutzung der verschiedenen Flächen einschließlich der Wasserflächen enthalten. FHB verpflichtete sich, mit weiteren Infrastrukturmaßnahmen zu beginnen, sobald die abschließende Finanzierung des privaten Anteils an den Investitionskosten sowie dem Betriebskapital erfüllt waren und sobald das vorgesehene Einzelhandelskonzept mit einer reinen Verkaufsfläche von ca. 44.000 m2 mit einem auch auf touristische Angebote bezogenen Sortiment im mittel- und hochwertigen Bereich zwischen FHB und Köllmann abgestimmt war.

Als Infrastrukturmittel ohne die unter Punkt 3.1 aufgeführten Kosten für den Grunderwerb stellte FHB seit 1995 bislang insgesamt 173,7 Mio. DM (88,82 Mio.)7 aus dem ISP zur Verfügung (siehe auch Tabelle im Anhang).

Die Mittelverwendung ist weitgehend abgeschlossen und abgerechnet. Sie lässt sich grob in die folgenden Gruppen unterteilen:

· Neuordnung des AG-Weser-Geländes/Sanierungsmaßnahmen Hierunter fallen vor allem die umfangreichen Abbrucharbeiten der noch aus der Werftnutzung bestehenden Gebäude, Gleisanlagen und Fundamente, die Kajensanierung sowie die Kampfmittelsuche und Dekontamination von Böden.

· Planungsmittel zur infrastrukturellen Erschließung sowie Baunebenkosten

Dieser Block umfasst die Entwurfsplanung, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung sowie Baunebenkosten und Kosten für Unvorhergesehenes.

· Infrastrukturelle Erschließung

Die öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen umfassen Kanal-, Straßen- und Gleisbaumaßnahmen. Insbesondere die Straßenbaumaßnahmen wie die Ausweitung des Knotenpunktes Stapelfeldtstraße und der Ausbau der Getreidestraße und der Ludwig-Plate-Straße dienen auch der besseren Erschließung/Anbindung der benachbarten Gewerbegebiete Getreidehafen, Kap-Horn-Straße und Use Akschen. Unter diese Position fallen auch verschiedene Maßnahmen zur touristischen Aufwertung wie der Bau der Weseruferpromenade, um das bisher dort nicht zugängliche Weserufer für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Durch den Neubau des Gröpelinger Fährwegs und die Mitfinanzierung einer für die Öffentlichkeit rechtlich gesicherten Wegeverbindung (Starwalk) von aus erreichbar gemacht. Außerdem wurde die ÖPNV-Anbindung verbessert.

Für eine wasserseitige Anbindung wurde ein Anleger hergestellt.

· Sonstige öffentliche Infrastruktur

Im Zuge der Aufbereitung der AG-Weser-Brache für neue Nutzungen wurde auch die städtebauliche Aufwertung des Ortsteils Gröpelingen verfolgt. Aus dem bereitgestellten Infrastruktur-Budget wurden insbesondere die Neugestal

6) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 246/14 vom 12. Oktober 2002.

7) Infrastrukturmittel laut Rahmenvereinbarung plus Unvorhergesehenes (siehe Tabelle im Anhang). tung des Platzes am Lichthaus, Maßnahmen im Schiffbauerweg und im Eingangsbereich des Lindenhofviertels sowie die Anlegung eines finanziert.

· Gremienbefassung

12. November 1998:

Die WFA nehmen den Verhandlungsstand zur Space Park Ansiedlung zur Kenntnis und beschließen die Eckpunkte insbesondere auch zur Beteiligung der DEGI und zur Gesamtfinanzierung des Projektes (Anlage 14 der Vorlage).

Grundstücksverkauf Ende 1998 befanden sich alle für den Space Park erforderlichen Grundstücke im Eigentum von FHB und SWG. Dies waren die bereits bei SWG vorhandenen Grundstücke (Altbesitz), die ohne die oben beschriebenen umfangreichen Entwicklungsmaßnahmen nicht vermarktbar waren, also keinen Marktwert hatten, sowie die von den beiden genannten Firmen erworbenen Grundstücke. Da diese Grundstücke aufgrund der vorlaufenden Flächenaufbereitung auch bereits weitgehend in einem vermarktungsfähigen Zustand waren, wurde Ende 1998 zwischen FHB und SWG einerseits und der DEGI andererseits vereinbart, dass die DEGI das früher als geplant erwirbt, um es zu einem späteren Zeitpunkt an die Investorengesellschaft SPKG, an der sich die DEGI ebenfalls beteiligen wollte, weiter zu veräußern. Da die Gesamtfläche zu diesem Zeitpunkt wie oben erläutert teilweise im Eigentum der FHB, teilweise im Eigentum der SWG war, wurden am 30. Dezember 1998 zwei Grundstückskaufverträge, zum einen von FHB mit DEGI und zum anderen von SWG mit DEGI, über eine Gesamtfläche von 26 ha beurkundet.

Die Grundstückskaufverträge enthielten übliche Rechte und Pflichten, insbesondere die Verpflichtung zur Übereignung der Grundstücke und den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Gewährleistungsrisiken wurden von FHB und SWG praktisch nicht übernommen. SWG und FHB stehen u. a. jeweils Vorkaufsrechte für alle Verkaufsfälle zu. Die Vorkaufsrechte wurden in das Grundbuch eingetragen.

FHB und SWG lieferten das erschlossene Grundstück und verpflichteten sich u. a., auf eigene Kosten das Kaufobjekt soweit, als dies für die Ansiedlung... erforderlich ist und wird und/oder von den zuständigen Behörden gefordert werden sollte, altlastenfrei zu machen sowie ... unverzüglich Untersuchungen durchführen zu lassen, ob auf dem Kaufobjekt Kampfmittel etc.... vorhanden sind... und diese gegebenenfalls auf eigene Kosten zu räumen bzw. zu beseitigen.

Für mögliche Erweiterungen des Space Parks wurde der SPKG für weitere öffentliche Grundstücke, und zwar die so genannten Bananengrundstücke und die Getreideverkehrsanlage, ein dinglich gesichertes Ankaufsrecht für fünf Jahre und im Anschluss daran ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Das Ankaufsrecht ist nicht zum Tragen gekommen.

Der der SWG und FHB für die jeweiligen Grundstücksteile zufließende Kaufpreis betrug zusammen 26 Mio. DM (13,294 Mio.), davon 1,47 Mio. DM für FHB und 24,53 Mio. DM für die SWG, und entsprach mit 100 DM/m2 gemäß Verkehrswertermittlung von Kataster und Vermessung Bremen vom 24. August 1998 dem Verkehrswert des Grundstücks. Aufgrund dieser Vorgehensweise vertrat die EU-Kommission in einem Beschluss vom 2. August 20028 die Auffassung, dass dieser Verkauf keine Elemente staatlicher Beihilfe beinhaltet (siehe hierzu auch Teil II).

Die Verträge wurden im Wesentlichen abgewickelt. Die Abwicklung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Es sind u. a. noch Grunddienstbarkeiten für Leitungsrechte und Überwegungsrechte etc. einzuräumen und Flächen zu arrondieren.) Gegenüber dem ursprünglichen Konzept wurde FHB durch den Abschluss der Grundstückkaufverträge besser gestellt, weil sich ein finanziell leistungsfähiger Partner (DEGI) bereits mit einem ersten, unumkehrbaren Investitionsschritt für den Space Park engagiert hatte und der Kaufpreis früher als geplant (Anfang 1999 anstelle von 2001) gezahlt wurde.

8) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 246/14 vom 12. Oktober 2002.

9) Die erforderlichen Schritte, u. a. ein Kaufvertrag über Grundstücksarrondierungen, sind vorbereitet.