Neuregelung der Rundfunkgebühren

Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Juni 2010 einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf Eckpunkte einer veränderten Rundfunkfinanzierung. Künftig soll eine haushaltsbezogene anstelle der gerätebezogenen Rundfunkabgabe erhoben werden.

Die verringerte Gebühr für die ausschließliche Nutzung eines Radiogerätes bzw. die Befreiung bei Nichtvorhandensein von Fernseh- oder Radiogeräten wird aufgehoben.

In Zukunft soll zudem jeder unabhängig von der Nutzung des Rundfunks die Rundfunkabgabe zahlen. Die Rundfunkgebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen ist in den verabschiedeten Eckpunkten erstmalig nicht mehr vorhanden.!"

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Regierungschefs der Länder haben in der Jahres-MPK vom 20. bis 22. Oktober 2010 die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Dieses Modell ist eine Abkehr vom bisherigen gerätebezogenen Gebührenansatz hin zu einem geräteunabhängigen Beitragssystem in Form eines Wohnungs- und Betriebsstättenbeitrages. Dieser Systemwechsel ermöglicht es, dass in Zukunft nicht mehr das Vorhandensein einzelner Geräte von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) geprüft werden muss. Stattdessen wird für jede Privatwohnung und Betriebsstätte ein Beitrag erhoben. Das bedeutet weniger Bürokratie und weniger Kontrolle durch die GEZ. In diesem Zusammenhang wird die bisherige generelle Beitragsfreistellung von Menschen mit Behinderungen geändert.

Bei der Beantwortung der Anfrage durch die Landesregierung ist zu beachten, dass einzelne Fragen die Art und Weise der Wahrnehmung des Rundfunkauftrags durch den Saarländischen Rundfunk und damit die verfassungsrechtlich vor staatlicher Einflussnahme geschützte Rundfunkfreiheit betreffen.

Wie viele Fernsehformate gibt es speziell für Menschen mit Behinderungen?

Wie viele Radioformate (etwa für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten etc.)?

Zu Frage 1: Der um Auskunft gebetene Saarländische Rundfunk hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Der Saarländische Rundfunk agiert wie die übrigen in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten im Blick auf ihre Angebote für behinderte Menschen nicht jeweils für sich, sondern abgestimmt. Die Angebote werden stufenweise und abhängig von der Nachfrage angeboten. Im Fernsehen etwa haben die Angebote der Gemeinschaftsprogramme beim Ausbau Vorrang, weil sie die am meisten nachgefragten sind.

Der Saarländische Rundfunk ist im Fernsehen an den Programmen. Das Erste, EinsExtra, EinsFestival, EinsPlus, 3sat und arte sowie Ki.Ka und Phoenix beteiligt. Außerdem veranstaltet er gemeinsam mit dem SWR das SR Fernsehen. Es wäre daher falsch, den SR allein auf sein Drittes, das SR Fernsehen, zu reduzieren. Im Fernsehen wie im Hörfunk sind die Angebote primärer (Sendungen und Beiträge, die sich speziell an Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen ­ und anderen Einschränkungen richten) oder sekundärer Natur (bspw. Hörfilme für sehbehinderte Menschen, Videotextuntertitelung für hörbehinderte Menschen), ergänzend wirken wegen der Vielzahl möglicher gesundheitlicher Einschränkungen regelmäßig die entsprechenden Online-Angebote.

Bei Angeboten für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen wirken dabei die verschiedenen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk angebotenen Medien, das Fernsehen, der Hörfunk, die Mediatheken und das sonstige Online-Angebot der Landesrundfunkanstalten zusammen.

Fernsehen Unsere Informations- und Ratgebersendungen bieten regelmäßige Beiträge, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen. Hervorzuheben ist auch, dass die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten mit ihren fiktionalen Angeboten dazu beitragen möchten, das Bewusstsein für die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. So müssen sich Protagonisten ­ etwa des Vorabendprogramms ­ mit Behinderungen auseinandersetzen.

Im in weiten Teilen mit dem Südwestrundfunk gemeinsam veranstalteten SRFernsehen, gibt es neben dem Regelprogramm, in dessen Fokus regelmäßig auch Einzelbeiträge enthalten sind, die sich auch und vor allem an sinnesbeeinträchtigte Menschen richten (am 3. Dezember etwa ein Bericht über das Nicht-Erreichen der vorgeschriebenen Beschäftigungsquote im Saarland in der Sendung „Aktueller Bericht"), regelmäßige Sendeplätze für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen.

So ist zum Beispiel die Sendung „Sehen statt Hören" am Sonntag um 7:00 Uhr (im SR Fernsehen) speziell diesem Zuschauerkreis gewidmet. Auch am Freitag Vormittag sind die Sendungen „selbstbestimmt!", „ausanderersicht" und „Stolperstein" in unserem Gemeinschaftsprogramm 3sat speziell für behinderte Menschen konzipiert. In „selbstbestimmt!" geht es um das Leben mit Behinderung. „ausanderersicht" zeigt seit 1998

Porträts von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen und stellt den Alltag, die Wünsche und Probleme aus der Sicht der Betroffenen dar, „Stolperstein" zeigt Beispiele, wie dazu beigetragen werden kann, Menschen mit Behinderung nicht mehr auszugrenzen. Die Themen handeln von sozialer und beruflicher Integration sowie von Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Umfeld.

Hörfunk Hörfunk ist für gehörlose Menschen als Primärmedium ­ anders als das Fernsehen, das auch visuelle Sinne anspricht ­ nicht geeignet. Allerdings sind die zu einzelnen Hörfunksendungen und -beiträgen komplementären Online-Angebote auch ein Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, medienspezifisch bestehende Barrieren des Hörfunks zu senken und abzubauen.

Wenn das Medium Hörfunk Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen anspricht, so zuvörderst und mit langer Tradition Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Einer der wichtigsten Preise für die originäre Kunstgattung des Radios, das Hörspiel, wurde 1950 vom Bund der Kriegsblinden begründet: Der erstmals 1952 an ein Stück von Erwin Wickert verliehene „Hörspielpreis der Kriegsblinden". 1990 wurde die SRProduktion „Ein Nebulo bis du" von Jens Sparschuh ausgezeichnet. Der nicht dotierte Ehrenpreis bestand in früheren Jahren in einer jährlich wechselnden Kleinplastik, die von einem Kriegsblinden geschaffen wurde.

Nicht nur im künstlerischen Bereich, sondern auch für aktuelle und hintergründige Information aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur (nicht zuletzt auch der MusikVermittlung halber) ist der Hörfunk für blinde oder stark sehbehinderte Menschen nach wie vor das wichtigste Massenmedium. In vielen Formaten zum Zeitgeschehen wie auch insbesondere in ausführlichen und oft akustisch aufwändig produzierten Features wird das Themenfeld eines möglichst selbstbestimmten Lebens mit Behinderungen in hoher Sensibilität und oft auch aus der Perspektive von Betroffenen wahrgenommen und dargestellt. Das gilt in je wellenspezifischer Form in allen Hörfunkprogrammen des Saarländischen Rundfunks, auch im jungen Programm „103.7 Unser Ding".

Die Angebote für Menschen mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung werden auch durch die Mediatheken des Saarländischen Rundfunks oder der jeweiligen Gemeinschaftsprogramme zur zeitsouveränen Nutzung erschlossen."

Welche Sendungen und Beiträge werden für Menschen mit Behinderungen aufbereitet und damit zugänglich gemacht?

Zu Frage 2: Der um Auskunft gebetene Saarländische Rundfunk hat dazu mitgeteilt.