Grundvoraussetzung für „gesunde" Unternehmen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bewertet gesunde und motivierte Beschäftigte als Grundvoraussetzung für „gesunde" Unternehmen. Sie sieht BGM als wesentlich für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und der öffentlichen Verwaltungen an. Aus dem ehemaligen Deutschen Forum Prävention wurde daher eine Arbeitsgruppe "Betriebliche Gesundheitsförderung" gegründet, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geleitet wird.

Die BAuA gibt Hinweise in Form von Broschüren und Leitfäden www.baua.de. Über Projekte zum Thema ist eine Unterstützung bei der Einführung bzw. Umsetzung von Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung möglich. Die BAuA unterstützt wesentlich die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) www.inqa.de/, die auf ihrer Webseite einen Überblick über Veröffentlichungen, Instrumente und Netzwerke zur Betrieblichen Gesundheitsförderung anbietet.

Welchen Überblick hat die Landesregierung über die Gesundheit der eigenen Beschäftigten?

Zu Frage 4: Die Landesregierung führt zur Ermittlung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Landesbediensteten seit 1998 eine Personalausfallstatistik. Nicht einbezogen in die statistische Auswertung sind die Lehrerinnen/Lehrer sowie das Personal der HTW, die Professorinnen/Professoren der künstlerischen Hochschulen sowie der Landtag und der Rechnungshof.

Zur durchschnittlichen Dauer der Fehlzeiten: vgl. die Antwort zu Frage Nr. 6.

Gibt es einen Gesundheitsbericht der Landesregierung, der die Gesundheit der Beschäftigten in der Landesverwaltung zum Gegenstand hat?

Zu Frage 5: Einen Gesundheitsbericht, der sich ausschließlich mit der Gesundheit der Beschäftigten der Landesverwaltung beschäftigt, gibt es nicht.

Die im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz angesiedelte Gesundheitsberichterstattung beschäftigt sich mit dem Gesundheitszustand der gesamten Bevölkerung des Saarlandes. Dazu wurde ein Gesundheitsindikatorensatz entwickelt, der es ermöglicht, die gesundheitlichen Verhältnisse darzustellen und Schlussfolgerungen für gesundheitspolitische Maßnahmen abzuleiten. Aktuell sind für insgesamt 326 Indikatoren Daten verfügbar und im Internetportal Gesundheitsberichterstattung Saarland eingestellt. Im Rahmen der Erstellung eines Referenzkonzeptes zum BGM in der Landesverwaltung wird zu prüfen sein, inwiefern die vorhandenen Daten nutzbar gemacht werden können, und ob es der Aufschlüsselung nach weiteren Indikatoren bedarf. (siehe auch Antwort auf Frage 7 und 11)

Welche durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeiten ist seit 2005 bei den Beschäftigten des Landes jahresbezogen festzustellen, differenziert nach den unterschiedlichen Laufbahngruppen (Tarifbeschäftigte analog) und unterschieden nach Männern und Frauen sowie nach Alter der bis 40 Jährigen, der bis 54-Jährigen und der 55-Jährigen und älteren Beschäftigten?

Zu Frage 6: Für die Jahre 2005 bis 2009 wurde folgende durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit/Mitarbeiter/-in ermittelt:

2005: 15,64 Arbeitstage/Beschäftigte/r

2006: 15,26 Arbeitstage/Beschäftigte/r

2007: 14,38 Arbeitstage/Beschäftigte/r

2008: 15,25 Arbeitstage/Beschäftigte/r

2009: 14,70 Arbeitstage/Beschäftigte/r

Die Auswertung für das Jahr 2010 erfolgt im 3. Quartal 2011. Eine Auswertung der krankheitsbedingten Fehlzeiten nach Laufbahngruppen, Geschlecht oder Altersstaffelung nach den in der Frage 6 genannten Kriterien wird nicht vorgenommen.

Die Personalausfallstatistik der Landesregierung beinhaltet alle Tage, an denen die Beschäftigten zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung verpflichtet sind, jedoch aufgrund einer Erkrankung dazu nicht in der Lage waren. Nicht darunter fallen z. B. RehaMaßnahmen oder Mutterschutzzeiten. Krankentage, die auf Wochenenden oder Feiertage fallen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Ein Vergleich mit den jährlich durch die gesetzlichen Krankenkassen ermittelten krankheitsbedingten Ausfallzeiten ist nur bedingt möglich, da dort lediglich die Fälle erfasst werden, für die eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. In der Personalausfallstatistik des Landes werden jedoch auch Erkrankungen bis zu drei Arbeitstagen, die im Durchschnitt rund 20 % der gesamten Ausfallzeiten ausmachen und bei denen die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht zwingend vorgeschrieben ist, vollständig berücksichtigt.

Wie bewertet die Landesregierung den Appell von Gesundheitsminister Weisweiler an die saarländischen Arbeitgeber in der oben genannten Pressemitteilung, Gesundheitsmanagement zur Chefsache zu machen, und in welcher Form ist sie selbst bisher diesem Appell im eigenen Zuständigkeitsbereich durch eigene Maßnahmen nachgekommen?

Zu Frage 7: Unter Berücksichtigung der wachsenden Bedeutung des BGM in Wirtschaft und öffentlichen Verwaltungen wird der Appell des Gesundheitsministers von der Landesregierung uneingeschränkt positiv bewertet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den zu erwartenden Anstieg des Durchschnittsalters der Belegschaften in saarländischen Betrieben. Bei der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit muss dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz künftig eine deutlich höhere Bedeutung zukommen.

Um dem gesetzlichen Beratungsauftrag des staatlichen Arbeitsschutzes nachzukommen, wird im Saarland die Einführung von OHRIS - die Abkürzung steht für Occupational Health and Risk-Managementsystem ­ durch das zuständige Fachreferat im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz vorbereitet. OHRIS ist das Managementsystem der Bayerischen Staatsregierung für mehr Gesundheit bei der Arbeit und die Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es gemeinsam mit der Wirtschaft, um den Arbeitsschutz in den Betrieben weiter zu verbessern und wirtschaftlicher zu gestalten. OHRIS kann unabhängig von der Betriebsgröße in allen Unternehmen eingeführt werden.

Das Ministerium selbst nimmt an der Testphase dieses Programms teil und wird dabei extern evaluiert.

Im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz (MGuV) wird darüber hinaus in Kürze eine Projektgruppe zur Erarbeitung von Leitlinien zum BGM in der Landesverwaltung eingerichtet, die Grundlage für entsprechende Dienstvereinbarungen in den einzelnen Dienststellen sein sollen. In die Erarbeitung eines Referenzkonzeptes werden die Ergebnisse der externen Evaluation im Rahmen der OHRIS-Testphase einbezogen.

Aus den bisherigen Erfahrungsberichten zum BGM ist bekannt, dass die Umsetzung auf betrieblicher Ebene entscheidend davon abhängt, dass sie von der Unternehmensleitung gewollt und unterstützt wird. Neben innerbetrieblichen Strukturen und einer ausreichenden Mitarbeiterbeteiligung trägt das Führungsverhalten am Arbeitsplatz entscheidend zum Gelingen bei. Das gilt auch für die öffentliche Verwaltung. Aus diesem Grund ist die Gesundheitsförderung seit Jahren verstärkt in die Fortbildung der Führungskräfte aufgenommen worden.

Zu den Maßnahmen in der Landesverwaltung im Einzelnen wird auf die Antwort zu den Fragen 12, 13 und 14 verwiesen.

Was hat die Landesregierung bisher mit welchem Ergebnis getan, damit die Prinzipien des betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Führungskultur der Vorgesetzten in den Dienststellen gehören?

Zu Frage 8: Das für die Fortbildung in der Landesverwaltung zuständige Innenressort bietet bereits seit dem Jahr 2003 in seiner Jahresplanung mehrtägige Seminare zum Gesundheitsmanagement für Führungskräfte des höheren Dienstes und seit dem Jahr 2007 auch für Führungskräfte des gehobenen Dienstes an. Zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen (vgl. die Antworten zu Fragen 12, 13 und 14) beschäftigen sich mit der Gesundheitskompetenz von Führungskräften und Beschäftigten der Dienstellen der gesamten saarländischen Landesverwaltung.

Darüber hinaus gibt es besondere Qualifizierungsmaßnahmen in einzelnen Geschäftsbereichen:

Für den Bereich des höheren Justizdienstes hat das Ministerium der Justiz für Führungskräfte mit Personalverantwortung beispielsweise das sog. „Managementkolleg der Saarländischen Justiz" (MKSJ) entwickelt, in dem seit dem Jahr 2004 während einer rund zweijährigen Fortbildung Kompetenzen in verschiedenen Bereichen vermittelt werden, die mit den Zielen des betrieblichen Gesundheitsmanagements übereinstimmen.

Im Bereich des Ministeriums für Bildung wurden in den letzten zwölf Monaten gezielt Führungskräfte in Schlüsselpositionen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement geschult.