Umsetzung der Polizeistrukturreform in Bremen

Die Polizei Bremen befindet sich in einem umfassenden Struktur- und Organisationsreformprozess, der nunmehr in allen polizeilichen Bereichen zu konkreten Veränderungen geführt hat. Ob diese Veränderungen die Erwartungen, die an eine modernisierte Großstadtpolizei für Bremen gestellt werden, erfüllen, wird sich in der Praxis erweisen.

Am 28. September 2005 ist die Umstrukturierung der Schutzpolizei Bremen durch die Umstellung auf das teilintegrative Konzept im gesamten Stadtgebiet im Wesentlichen abgeschlossen worden.

Auch bei der Umstrukturierung der Bereitschaftspolizei Bremen sind bedeutende Schritte unternommen worden. Ein Beispiel ist die Regionalisierung der zweiten Hundertschaft der Bereitschaftspolizei.

Die Kriminalpolizei Bremen befindet sich ebenfalls in einem tiefgreifenden Strukturwandel.

Wir fragen den Senat:

1. Wie sind die Polizeireviere Bremens ab dem 28. September 2005 im Einzelnen räumlich und personell aufgestellt (Bitte nach Soll und Ist und für jedes Revier einzeln darstellen)?

2. Wie viele Personen wurden im Zuge der Revierumstrukturierung zu einem anderen Revier bzw. in einen geänderten Dienstplan umgesetzt?

3. Für wie viele Stellen wird infolge dieser Umsetzung eine Kompensation gezahlt? Auf welcher rechtlichen Grundlage?

4. An welchen Revieren werden mit welchen Aufgabenschwerpunkten wie viele Kontaktbeamte eingesetzt? Welche weiteren Aufgaben übernehmen diese Beamte im jeweiligen Revier?

5. Liegt den sich aus der Umstrukturierung der Polizei Bremen ergebenden räumlichen Veränderungen ein Gesamtraumkonzept zugrunde? Wie sieht dieses aus? Ist dieses Konzept ressortintern sowohl in Bezug auf alle Bereiche der stehenden Dienststellen etwa im Bereich Bürgerservice abgestimmt worden, um bürgernahe Verwaltung im gesamten Ressortbereich aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls zu optimieren?

6. Wie wird gewährleistet, dass die Umstrukturierungen bei der Polizei Bremen ressortübergreifend im Sinne des Konzerngedankens Effizienzgewinne etwa im Bereich des Raumkonzeptes ermöglichen?

7. Wie weit ist die Regionalisierung der Bereitschaftspolizei umgesetzt worden?

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen regionalisierter Bereitschaftspolizei und der Schutzpolizei vor Ort?

8. Wie stellt sich die Kriminalpolizei Bremen nach der bisher bereits erfolgten Umstrukturierung dar?

9. Welche Auswirkung hat die Neuausrichtung der Kriminalpolizei im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung und bei der Kriminalsachbearbeitung für die Bürgerinnen und Bürger? Ist zu befürchten, dass eine mögliche Effizienzsteigerung in bestimmten Bereichen zu Lasten von Bürgernähe verwirklicht wird?

Hermann Kleen, Jens Böhrnsen und Fraktion der SPD Dazu Antwort des Senats vom 15. November 2005

1. Wie sind die Polizeireviere Bremens ab dem 28. September 2005 im Einzelnen räumlich und personell aufgestellt (Bitte nach Soll und Ist und für jedes Revier einzeln darstellen)? Wie viele Personen wurden im Zuge der Revierumstrukturierung zu einem anderen Revier bzw. in einen geänderten Dienstplan umgesetzt?

Es wurden im Rahmen der Revierumstrukturierung ca. 300 Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen zu einem anderen Revier bzw. in einen anderen Dienstplan umgesetzt.

Insgesamt wurden 843 Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen einer neuen Funktionsstelle zugewiesen.

3. Für wie viele Stellen wird infolge dieser Umsetzung eine Kompensation gezahlt? Auf welcher rechtlichen Grundlage?

Die Beamtinnen und Beamten, die durch die besondere Bereitschaft, aktiv an der Gestaltung und Umsetzung flexibler und effizienter Dienstplanmodelle mitzuwirken, entscheidend zum Gelingen der Reform beitragen, sollen durch Leistungszulagen belohnt werden. Die Leistungszulagen werden höchstens ein Jahr gezahlt.

Eine konkrete Benennung der Anzahl der Empfänger ist zurzeit noch nicht möglich. Als berechtigte Gruppen sind folgende Organisationseinheiten vorgesehen: die Revierkräfte, die regionalisierten Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei (BP 22 und BP 23), die Beweis- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei (BP 24, BFE), die Kräfte der Wasserschutzpolizei auf dem Küstenboot (WSP 20), Jugendeinsatzdienst (JED) und Ziviler Einsatzdienst (ZED).

Die Leistungszulage wird aufgrund der Bestimmungen der Bremischen Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (Bremische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung ­ vom 7. Juli 1998 gewährt. Näheres regeln die §§ 2, 4 und 6 der und der jeweilige Durchführungshinweis vom 22. Januar 1999 geändert am 15. März 2005.

4. An welchen Revieren werden mit welchen Aufgabenschwerpunkten wie viele Kontaktbeamte eingesetzt? Welche weiteren Aufgaben übernehmen diese Beamte im jeweiligen Revier?

Die Anzahl der an den einzelnen Polizeirevieren eingesetzten Kontaktbeamten kann aus der tabellarischen Personalübersicht der Direktion Schutzpolizei entnommen werden (zu 1.).

Die Aufgabenschwerpunkte eines Kontaktpolizisten liegen in allen Revierbereichen überwiegend in folgenden Themenbereichen:

· Kontakt- und Beziehungspflege zu regionalen Ansprechpartnern (Behörden, Schulen, Kindergärten, Gewerbetreibende u. ä.),

· Bewältigung von regionalen Sonderlagen wie z. B. Laternenumzüge,

· regionale und anlassunabhängige Präsenz wie z. B. Fußstreifen,

· Wahrnehmung von proaktiven Tätigkeiten,

· Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben an Brennpunkten,

· Wahrnehmung von zielgruppenorientierter Polizeiarbeit,

· operative Aufklärung,

· Durchführung von Präventionsmaßnahmen.

Darüber hinaus nehmen die Kontaktbeamten zu 20 % ihrer Arbeitszeit am Bürgerservice des Polizeireviers teil (Anzeigenaufnahme, Beratung, Beantwortung von Bürgerfragen etc.). Hier ist darauf hinzuweisen, dass diese Tätigkeit starke Berührungspunkte und Schnittmengen zu der originären KOP-Tätigkeit hat.

Der integrative organisatorische Ansatz ermöglicht einen größeren Informationsaustausch und enthält einen Mehrwert für die KOP-Arbeit gegenüber einer vollständigen Aufgabentrennung.

5. Liegt den sich aus der Umstrukturierung der Polizei Bremen ergebenden räumlichen Veränderungen ein Gesamtraumkonzept zugrunde? Wie sieht dieses aus? Ist dieses Konzept ressortintern sowohl in Bezug auf alle Bereiche der Polizei als auch die Belange weiterer.