Stromerzeugung

Verteilung der Fördermittel im Programm „Soziale Stadterneuerung" auf die Bezirke Bewilligungsstand bewilligte Fördermittel erreichte Baukosten geförderte Wohnungen.

Im Berichtszeitraum wurde die Förderung stadtweiter Maßnahmen, welche vorher im Ost- und Westteil der Stadt auf unterschiedlichen Richtlinien basierte, auf eine einheitliche Grundlage gestellt.

Das Programm ist vor allem auf Wohnungsbestände ausgerichtet, die einen „mittleren" Erneuerungsbedarf aufweisen. Während im Westteil der Stadt i. d. R. lediglich die Wohnungsmodernisierung bezuschußt wird, kann im Ostteil sowie in den Sanierungs- und Untersuchungsgebieten des Westteils auch die Instandsetzung mitgefördert werden.

Die Modernisierungsförderung erfolgt mittels Baukostenzuschüssen, während für die Instandsetzung Aufwendungszuschüsse gewährt werden.

Mit 364,74 Mio. DM wurden im Berichtszeitraum 86 % der Fördermittel im Ostteil der Stadt eingesetzt. Bei der Verteilung auf die Bezirke nahm Pankow mit ca. 98 Mio. DM die Spitzenstellung ein (siehe Tabelle).

Im Programm stadtweite Maßnahmen darf die Miete nach Maßnahmendurchführung maximal 10 % über dem jeweils einschlägigen Mietspiegel-Mittelwert liegen, wobei für den Ostteil die Mietspiegelwerte für einfache Wohnlagen im Westteil angewandt werden. Bedingt durch diese stärkere Mietumlagefähigkeit sowie durch die Bemessung der anteiligen Baukosten- und Aufwendungszuschüsse war die Förderquote im Programm „Stadtweite Maßnahmen" mit 48 % deutlich niedriger als im Programm „Soziale Stadterneuerung". Bestandteil der Förderung „Stadtweite Maßnahmen" sind auch die folgenden Teil- bzw. Sonderprogramme:

QUAB („Qualifizierung und Beschäftigung" im Programmteil Stadtweite Maßnahmen)

Auf der Grundlage des Senatsbeschlusses Nr. 871 vom 27. Mai 1986 wird die Qualifizierung und Beschäftigung arbeitsloser Jugendlicher im Bereich der wärmetechnischen Sanierung im Gebäudebestand der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft in Verbindung mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchgeführt.

Im Rahmen der Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien (Programmteil: Einfache Maßnahmen/Stadtweite Maßnahmen) wurden für Wärmedämmungsmaßnahmen erhöhte Förderungen gewährt.

Das unter der Trägerschaft der „KEBAB GmbH" Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekt ist bauenergetisch sinnvoll und hat durch die erfolgreiche Wiedereingliederung ­ ca. 50 % der arbeitslosen Jugendlichen werden von den Fachfirmen übernommen ­ einen hohen arbeitsmarktpolitischen Stellenwert.

1994 wurden dem Maßnahmenträger 4,6 Millionen DM Fördermittel für 14 Bauvorhaben zur energetischen Verbesserung von 1 120 Wohnungen zugesagt.

Fassadenprogramm

Zur Sicherung der Bausubstanz und Verbesserung des Stadtbildes im Ostteil hat der Bausenator 1993 ein Fassadensicherungsprogramm aufgelegt, das nur für den Ostteil der Stadt gilt und auf 1993 und 1994 befristet ist. Mit einem Fördermittelaufwand von 5,1 Millionen DM wurden Sicherungsmaßnahmen an 115 Häusern vor allem aus der Gründerzeit gefördert.

Nutzung erneuerbarer Energien Ebenfalls im Rahmen des Programms „Stadtweite Maßnahmen" erfolgt die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen mittels thermischer Solaranlagen (Sonnenkollektoren zur Brauchwassernutzung), Photovoltaik-Anlagen (Stromerzeugung durch Umwandlung von Sonnenlicht) und gasbetriebener Wärmepumpen. Die genannten Anlagen sind ­ im Unterschied zu den meisten anderen Maßnahmen des Förderprogramms ­ auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern förderfähig.

Im Berichtszeitraum wurden mit einem Förderbetrag von 4,5 Mio. DM 332 thermische Solaranlagen gefördert. Hinzu kamen 31 Photovoltaik-Anlagen (Fördersumme 0,8 Mio. DM). Verteilung der Fördermittel im Programm „Stadtweite Einzelmaßnahmen" auf die Bezirke Bewilligungsstand.

Im Rahmen dieses Programms werden Modernisierungsinitiativen der Mieter mit Zustimmung der Eigentümer bezuschußt, sofern es sich um dauerhafte Wertverbesserungen (hauptsächlich in Altbauwohnungen) handelt, die den Standard des sozialen Wohnungsbaus nicht übersteigen. Maßnahmen, die der Eigentümer in diesem Zusammenhang durchführen läßt, können darüber hinaus begleitend gefördert werden.

Die Förderungsfähigkeit der Maßnahmen und die Zuschußhöhe richten sich u. a. nach einem Maßnahmenkatalog, dessen Aufteilung nach den Ausstattungsdefiziten in Altbauwohnungen und den Modernisierungswünschen der Mieter bestimmt wurde.

Die Schwerpunkte der Förderung liegen bei der Schaffung von ausreichenden sanitären Verhältnissen und dem Einbau einer Gasetagenheizung.

Bereits im August 1990 wurde das Programm noch von der ehemaligen Magistratsverwaltung von Berlin auch für Mieter im Ostteil der Stadt übernommen. Es galten besondere Förderungskonditionen, um den Erhalt und die Standardanhebung von Wohnungen zu gewährleisten.

Im Berichtszeitraum wurde die Förderung durch die Ersten Gemeinsamen Richtlinien für Berlin über die Gewährung von Zuwendungen für die Wohnungsmodernisierung durch Mieter (MieterModRL 93 vom 12. März 1993) auf eine stadtweit einheitliche Grundlage gestellt.

Wichtigste Einzelmaßnahme bei der Mietermodernisierung ist der Einbau einer modernen Heizung, der bis zu 5 000 DM bezuschußt wird. Es folgen Warmwasserversorgung von Bad und Küche sowie der Einbau von Isolierglasfenstern.