Änderung der Lehrerrichtlinien

Der Senat wird beauftragt, in die „Richtlinien über die Vergütung der unter BAT fallenden Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis und der unter BAT-O fallenden Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, deren Eingruppierung nicht tarifvertraglich geregelt ist (LehrerRL) vom 27. Juni 1995" (Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres II Nr. 63/1995) im Abschnitt B. c., Ziffern 15­18 die Tätigkeitsmerkmale für einen Aufstieg der Pädagogischen Unterrichtshilfen wieder aufzunehmen und sich für eine dementsprechende Regelung auch in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einzusetzen.

Begründung:

Die Berufsgruppe der Pädagogischen Unterrichtshilfen kämpft seit Jahren für eine gesellschaftliche Anerkennung ihrer sehr komplexen und schweren Tätigkeit mit geistigbehinderten Kindern und Jugendlichen in Schulen für Geistigbehinderte und in Integrationsklassen. Notwendig ist eine einheitliche und gerechtere Eingruppierung im Land Berlin.

Pädagogische Unterrichtshilfen waren bisher im Tarifgebiet Berlin-West in BAT IV b, mit Bewährungsaufstieg nach 6 Jahren und Zusatzausbildung nach IV a und im Tarifgebiet Berlin-Ost nach BAT-O Vc und IV b, ohne Bewährungsaufstieg eingruppiert.

Der Senator für Inneres hat Ende Juni 1995 mit dem Rundschreiben II Nr. 63/1995 (sogenannte Lehrerrichtlinien) Veränderungen in der Eingruppierung der unter BAT und BAT-O fallenden Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis beim Land Berlin in Kraft gesetzt, mit dem für die Pädagogischen Unterrichtshilfen die Vergütung nicht gerechter geregelt, sondern skandalös verschlechtert worden ist. Der Bewährungsaufstieg für Pädagogische Unterrichtshilfen, der bisher im BAT vorgesehen war, wurde gestrichen. Für Pädagogische Unterrichtshilfen im Land Berlin ist jetzt mit der Vergütungsgruppe V b bereits die Endstufe erreicht.

Die Senatsverwaltung für Inneres hat nun, entgegen politischer Absichtserklärungen der Großen Koalition, zur Tarifangleichung und Durchmischung der Lehrkräfte in beiden Tarifgebieten Berlins die ungünstigeren Bedingungen verallgemeinert. Sie beruft sich dabei auf eine Regelung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für das Tarifgebiet Ost.

Es stellt sich zum einen jedoch die Frage, warum die Senatsverwaltung für Inneres nicht umgekehrt den Bewährungsaufstieg für das Tarifgebiet Ost eingeführt hat. Zum anderen gehört Berlin der TdL gegenwärtig auf Grund des Ausschlusses aus diesem Verband wegen der vorzeitigen Tarifangleichung Ost nicht an. Wenn sich die Senatsverwaltung für Inneres an den TdL-Richtlinien orientiert, ist unter Bezugnahme auf die Bezeichnung der Pädagogischen Unterrichtshilfen in den TdL-Richtlinien als „Lehrkräfte", weil sie auch eine entsprechende Arbeit leisten, eine Abgruppierung keinesfalls zu rechtfertigen.

Die neue Regelung für Pädagogische Unterrichtshilfen in den Lehrerrichtlinien hat starken Protest unter Betroffenen ausgelöst.

Viele Personalräte und Vertreterinnen und Vertreter der Schulen haben sich deshalb an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus gewandt und fordern eine Korrektur der Lehrerrichtlinien.