Regelung des Sport-Motorboot-Verkehrs auf den Berliner und Brandenburger Gewässern

Der Senat wird aufgefordert, umgehend mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg eine Regelung für den Motorboot-Verkehr auf den Berliner Gewässern auszuhandeln, die die folgenden Punkte berücksichtigt:

1. Völliges Fahrverbot an jedem zweiten Wochenende.

2. Nachtfahrverbot für alle Sport-Motorboote

3. Völlige Sperrung des Müggelsees für den Durchgangsverkehr von Sport-Motorbooten; zugleich Streichung dieses Sees als Bundeswasserstraße.

4. Sperrung von ökologisch empfindlichen Buchten oder seenartigen Erweiterungen.

5. Verhandlungen mit Brandenburg mit dem Ziel, auch dort eine allgemeine Registrierungspflicht für Motorboote einzuführen.

6. Vorlage eines Gesetzes zur Einführung einer Steuer für Sport-Motorboote, die nach PS-Leistung gestaffelt ist.

7. Die Einführung einer TÜV-Prüfung für Motorboote unter Sicherheits- und Umweltaspekten.

Begründung:

Für eine Regelung zum Sport-Motorboot-Verkehr wurde bereits Ende 1994 den zuständigen Stellen in Bonn, Berlin und Potsdam ein Konzept vorgelegt, das von der Bürgerinitiative „Müggelsee" ausgearbeitet worden war. Dieses Konzept folgt weitgehend der alten West-Berliner Linie zum Gewässerschutz, die schon damals einen Kompromiß zwischen den verschiedenen Interessenlagen dargestellt hatte. Die Forderungen dieses Konzeptes bilden die Grundlage für den vorliegenden Antrag, sie werden erweitert vor allem durch den Vorschlag, endlich eine Steuer für Sport-Motorboote einzuführen. Was auf den Straßen mit der Kraftfahrzeugsteuer eine Selbstverständlichkeit ist, sollte auf den ökologisch besonders empfindlichen Gewässern zur Pflicht werden, zumal die Schäden, die durch Motorboote verursacht werden, auch durch die öffentliche Hand bezahlt werden müssen.

Die Einführung einer derartigen Steuer war schon in der 11. Wahlperiode im West-Berliner Senat in Planung und ist seitdem noch immer nicht Gesetz.

Eine zufriedenstellende Regelung für den Sport-Motorbootverkehr auf den Berliner und Brandenburger Gewässern zu finden, war eine der ersten parlamentarischen Initiativen in der vergangenen Legislaturperiode. Im Juni 1991 forderte das Parlament mit überwältigender Mehrheit den Senat auf, die alte Regelung für Motorboote aus West-Berlin für die Gesamtstadt zu übernehmen.

Überdies sollte der Müggelsee wegen seines besonders empfindlichen Gewässersystems und seines hohen Erholungswertes für Motorboote insgesamt gesperrt bleiben. Diese Sonderregelung war in der DDR-Wendezeit von der Bürgerbewegung bereits durchgesetzt worden. Da es trotz Verhandlungen zwischen dem Berliner Senat, der der Landesregierung Brandenburg und der Bundesregierung nicht zu einer einheitlichen Absprache kam, wiederholte das Berliner Abgeordnetenhaus im Frühjahr 1992 im Kern seinen Beschluß. Denoch setzte der damalige Bundes-Verkehrsminister im Sommer 1992 eine andere Regelung in Kraft, die von vielen Berliner Parlamentariern und auch dem damaligen Umweltsenator als unzureichend kritisiert wurde. Das Fahrverbot an Wochenenden blieb seitdem auf die Mittagszeit beschränkt.

Zwei Jahre später (1994) hob das Berliner Schiffahrtsobergericht dieses beschränkte Mittagsfahrverbot und das Nachtfahrverbot mit der Begründung auf, dass bei seinem Erlaß das Bundes-Umweltministerium nicht konsultiert worden sei. Seitdem gilt für Sport-Motorboote auf Berliner und Brandenburger Gewässern freie Fahrt. In der vergangenen Saison 1995 hat sich an dieser Situation nichts geändert; wenn nicht dringend etwas geschieht, ist zu befürchten, dass auch die Saison 1996 für die Anwohner/ Anwohnerinnen, die Erholungssuchenden, die nichtmotorisierten Wassersportler/Wassersportlerinnen und für den Naturschutz starke Beeinträchtigungen und Schädigungen mit sich bringt.