Gewerkschaften

Wahl

a) von Vertretern der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern und Stellvertretern von Mitgliedern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin

b) von Vertretern und Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern sowie zu Stellvertretern und Stellvertreterinnen von Mitgliedern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin

Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 64 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5 und 6 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz ­ BerlHG) vom 12. Oktober 1990 (GVBl. S. 2165) in der vom 29. September 1995 an geltenden Fassung für die Dauer von 2 Jahren

a) jeweils zwei Vertreter der Berliner Arbeitgeberverbände

- zu Mitgliedern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin

- zu Stellvertretern von Mitgliedern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin

b) jeweils zwei Vertreter/Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften

- zu Mitgliedern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin

- zu Stellvertretern/Stellvertreterinnen von Mitgliedern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin

Begründung:

Gemäß § 64 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5 BerlHG hat das Abgeordnetenhaus in seiner 62. Sitzung/12. Legislaturperiode am 24. Februar 1994 ­ Drucksache Nr. 12/3776 ­ auf Vorschlag der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. Herrn Joachim Horras und Herrn Dr. Karl F. Glenz zu Kuratoriumsmitgliedern sowie Herrn Horst Schulz und Herrn Manfred Wittke zu stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 6 auf Vorschlag der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft Herrn Horst Damerius zum Kuratoriumsmitglied und Frau Wilma Henneberg zur Stellvertreterin sowie auf Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Frau Christiane Bretz zum Mitglied und Herrn Kurt Lange zum Stellvertreter gewählt.

Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben mit Schreiben vom 26. Oktober 1995 sowie vom 3. Januar 1996 mitgeteilt, dass alle 4 Kandidaten für eine Wiederwahl zur Verfügung stehen.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. hat mit Schreiben vom 20. März 1996 mitgeteilt, dass sowohl Herr Joachim Horras für eine Wiederwahl als Kuratoriumsmitglied sowie Herr Horst Schulz und Herr Manfred Wittke als Stellvertreter zur Verfügung stehen.

Für Herrn Dr. Karl F. Glenz ist ein Nachfolger zu wählen.

Der Vorschlag der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. für die Wahl eines neuen Kuratoriumsmitglieds ist als Anlage beigefügt.

Die Amtsperiode endete bei allen vorgenannten Mitgliedern und Stellvertretern des Kuratoriums der Freien Universität Berlin am 23. Februar 1996.

Rechtsgrundlage: § 64 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5 und 6 BerlHG.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Peter Radunski Anlage Bisherige Mitglieder nach § 64 Abs. 1 Nr. Für die Wahl eines Nachfolgers von Herrn Dr. Karl F. Glenz als Mitglied des Kuratoriums der Freien Universität Berlin schlägt die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. Herrn Dr. Gerwald Grahe Geschäftsführer DIC Berlin GmbH vor.