Horten

Jugendlichen den konkreten Nutzen ihrer Beteiligung transparent zu machen und sie für eine kontinuierliche Mitarbeit zu gewinnen, die eher als belastende Zumutung empfunden wird.

In verschiedenen Jugendfreizeiteinrichtungen und Jugendklubs der Bezirke im Ostteil der Stadt wirken sogenannte Klubaktive oder Klubräte erfolgreich bei der Planung, Organisation und Durchführung von themenorientierten Veranstaltungen, Projekten, Diskothekenveranstaltungen und anderen kleinen Veranstaltungen mit, und zwar vor allem in Friedrichshain, Treptow, Hellersdorf (in sieben von zehn JFE), Marzahn (in zwölf kommunalen Jugendklubs) und Pankow (in sechs Freizeitstätten). In Treptow sind die Klubräte auch bei der Verwaltung der Haushaltsmittel beteiligt und werden in die Stadtteilarbeit miteinbezogen. Die Erfahrungen mit dieser Form der Beteiligung werden überwiegend als positiv beschrieben, da sie meistens zu einer stärkeren Einbeziehung und Identifikation der jungen Menschen mit der Einrichtung führt. Allerdings bedarf es hierbei einer kontinuierlichen Begleitung und Motivation durch die Mitarbeiter der Einrichtung.

Das Modell der Klubräte/Klubaktive als ständige Vertretung hat sich jedoch nicht überall bewährt. Aus Hohenschönhausen wird berichtet, dass die Modalitäten einer solchen konstitutiven Beteiligungsform von den Jugendlichen als zu einengend empfunden wurden („das ist ja wie in der FDJ...").

Dies führte dazu, dass sich Klubräte nun nur noch zur Durchsetzung einzelner konkreter Anliegen bilden. Eine ständige Vertretung wurde daher zugunsten einer Beteiligung durch individuelle und Gruppengespräche aufgegeben.

In Einrichtungen der Jugendhilfe in Weißensee gibt es Versuche, einen Kinder- und Jugendbeirat als regelmäßig tagendes Gremium zu schaffen, wo sich Kinder über die gewünschten Freizeitmöglichkeiten hinaus artikulieren und ihre Unzufriedenheit in der Kinderpolitik benennen.

In Köpenick ist die Konstituierung noch nicht näher bezeichneter institutionalisierter Vertretungen geplant. In Lichtenberg sollen bis 1996 in den Einrichtungen der Jugendförderung Mitwirkungsmodelle entwickelt und etabliert werden.

In Steglitz gab es von 1979 bis 1994 im Heim für Kinder und Jugendliche „Haus Lankwitz" ein Heimparlament mit gewählten Vertretern aus den Wohngruppen und Vertrauenserziehern, die ebenfalls von den Kindern und Jugendlichen gewählt waren. Dieses Delegationsmodell erwies sich nur dann als sinnvoll, wenn die gewählten Gruppensprecher in der Lage waren, einen lebendigen Transfer zwischen dem Einbringen von Gruppeninteressen, Diskussionsstand im Heimparlament und Rückmeldung von Ergebnissen in die Gruppen zu gewährleisten; zum Teil waren die Mitwirkungsmöglichkeiten für jüngere Heimbewohner mit geringeren Verbalisierungsfähigkeiten erschwert. Aus diesem Grund wurde dieses Delegationsmodell mit seinen Anforderungen einer erwachsenenorientierten, parlamentarischen Form neu überdacht und in eine Plenumsveranstaltung für alle interessierten Heimbewohner umgestaltet. Neue Formen gruppenübergreifender Interessenvertretungen sollen künftig erprobt werden.

In Wilmersdorf wurde vor mehreren Jahren in verschiedenen Einrichtungen versucht, Vertretungen von Kindern und Jugendlichen zu institutionalisieren. Das Interesse der Kinder und Jugendlichen an der Arbeit in Gremien stellte sich jedoch als sehr gering heraus, so dass diese Versuche über die Ansätze nicht hinausgekommen sind. Vollversammlungen, zu denen sowohl Mitarbeiter als auch Jugendliche einladen konnten und die sich zunächst noch am längsten hielten, waren aber bald so schlecht besucht, dass sie die gesamte Einrichtung nicht mehr repräsentierten. So wurde auch diese Form der Mitbestimmung von den Mitarbeitern aufgegeben.

Auch die Jugendeinrichtung „Teestube" des Bezirksjugendrings Wilmersdorf, die bis November 1993 selbstverwaltet geführt wurde, wurde nach unüberbrückbaren Schwierigkeiten mit Jugendlichen, die die Arbeit der Teamer nur als Dienstleistungen betrachteten, geschlossen. Die Teestube ist zwar seit dem Frühjahr 1994 wieder geöffnet, doch ein neues Konzept lässt derzeit wenig Raum für Mitbestimmung.

b) Mitwirkung über Vereine und Klubs

In Charlottenburg gibt es in den größeren Jugendfreizeiteinrichtungen sogenannte Heimklubs mit 5 bis 20 Mitgliedern, deren Koordinierung und Zusammenfassung durch einen freien Träger der Jugendhilfe, den Jugendclubring Berlin, übernommen wird (aus der Satzung: „Gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen anzuregen, zu planen und durchzuführen; an der Verwaltung öffentlicher Einrichtungen und der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen der Jugendpflege mitzuwirken"). Der jeweilige Heimklub vertritt gegenüber Mitarbeitern und Heimleitung die Interessen der Besucher. Außerdem tragen die Heimklubs mitverantwortlich und mitbestimmend zur Programmgestaltung bei und entfalten daneben auch eigene Aktivitäten, indem sie selbständig kulturelle Veranstaltungen und Diskussionsabende arrangieren.

In einigen Schöneberger Jugendeinrichtungen (z. B. „Burg" und Kulturzentrum „Die weiße Rose") haben sich aus den Kreisen der Besucher Vereine gebildet, die die Programmatik weitgehend mitbestimmen und gestalten. In dort angesiedelten Jugendcafe's können die Besucher in Vollversammlungen zu Wort kommen und auch Mitentscheidungen treffen.

In Kreuzberg haben sich drei verschiedene Vereinsmodelle entwickelt, in denen die Mitwirkung von Jugendlichen praktiziert wird:

- Es gibt einen Verein mit Cafe?konzession, der als Interessenvertreter aller im Haus tätigen Gruppen fungiert. Es finden öffentliche Vereinssitzungen statt, jeder hat Redeund Antragsrechte. Die Vereinsvertreter übernehmen dabei auch die Verhandlungsvertretung gegenüber dem Träger und seinen Mitarbeitern.

- Es besteht ein Verein, der sich mit der Organisation und Bewirtschaftung des Cafe's befaßt. Zu seinen Aufgaben zählen neben der Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten im Haus auch die Planung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Trägers, die in einem regelmäßig stattfindenden Nutzerplenum beschlossen wird. Hierbei haben jede im Haus tätige Gruppe und die Mitarbeiter ein Stimmrecht, ihre Teilnahme ist verpflichtend.

- Es bestehen für jeden Aktions- und Interessenbereich Vereine, die ihre Bereiche selbständig organisieren. Es findet auch hier regelmäßig ein Nutzerplenum zur Planung, Organisation und Durchführung der Aktivitäten im Haus statt. Der Schwerpunkt der Stimmrechte im Nutzerplenum liegt bei der Vertretung der Kinder und Jugendlichen.

Auch in Marzahn sind Jugendliche und junge Erwachsene zweier Jugendklubs („Springpfuhlhaus" und „Die Klinke") Mitglieder in gemeinnützigen Fördervereinen und beteiligen sich auf diesem Weg ehrenamtlich an der Planung und Durchführung von Angeboten in ihren Jugendklubs.

c) Sonstige Mitwirkungsformen

In Hohenschönhausen und zum Teil auch in Schöneberg wird die Mitbestimmung von Kindern in Form von Kinderversammlungen in den Hortbereichen der Kindertagesstätten praktiziert. In diesen Beratungen werden ­ neben den allgemeinen Regeln und Normen der Gruppe ­ Themen wie Gestaltung der Räume und Freiflächen, inhaltliche Projekte, Freizeitgestaltung, Speisepläne und Anschaffungsfragen diskutiert. Dazu wird in einigen Kitas eine Hortzeitung erstellt, in der sich Erfahrungen widerspiegeln.

In Marzahn haben alle Besucher und Besucherinnen der Jugendklubs bei regelmäßig stattfindenden Klubversammlungen Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Bei dem im Bezirk zur Zeit anstehenden Umbaumaßnahmen oder Neubauten der kommunalen Jugendklubs werden auf diese

Weise die Ideen und Wünsche durch die Mitarbeiter bei den Verhandlungen mit Investoren und Architekten eingebracht und berücksichtigt.

In Neukölln gibt es in verschiedenen Einrichtungen des Bezirks Vertretungen junger Menschen, die konzeptionell und altersspezifisch unterschiedlich organisiert sind: Vollversammlungen in den Stadtteilen zur Abstimmung von Maßnahmen, Beteiligung an der Konzeption verschiedener Projekte, Befragungen, Kinder- und Jugendräte, Beteiligung an Freizeitmaßnahmen.

Auch in Zehlendorf gibt es Mitwirkungschancen und Gestaltungsspielräume für Kinder und Jugendliche. Es besteht z. B. in Jugendeinrichtungen die Möglichkeit, sich an der Programmgestaltung zu beteiligen, Ausstattungswünsche anzumelden und in Teilbereichen die Durchführung von Veranstaltungen zu übernehmen.

In Treptow werden in verschiedenen Einrichtungen Selbstverwaltungsstrukturen entwickelt. Den Jugendlichen wird Verantwortung bei der Umsetzung von gemeinsam erarbeiteten Regeln und Normen übertragen, ferner auch konkrete Aufgaben wie Getränkeverkauf, Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen oder Kursen und Neigungsgruppen (z. B. Leitung von Graffitiworkshops durch Jugendliche selbst). Ein weiterer Ausbau dieser Strukturen selbstverwalteter Jugendarbeit ist geplant.

In Schöneberg existieren u. a. schon seit längerer Zeit selbstverwaltete Einrichtungen („Drugstore" und „Potse"). Die Mitwirkung läuft hier nicht über gewählte Vertreter, sondern direkt über Plenen. Die Intensität der Mitwirkung ist Schwankungen unterworfen, die durch eine natürliche Fluktuation und individuelle Freizeitbedürfnisse und -möglichkeiten hervorgerufen werden.

In einigen Schöneberger Einrichtungen für Kinder (z. B. „Menzeldorf" und „Lassenpark") bestimmen diese über die Programme mit und übernehmen Eigenverantwortung für Teilbereiche wie Tierpflege oder Kindercafe?. Im Kinder- und Jugendmedienzentrum „Clip" gibt es Treffen in der Art von Redaktionskonferenzen (z. B. für das Kindermagazin „Echt geile Glotze").

In Tempelhof wurde die Beobachtung gemacht, dass Jugendliche in der Regel keine Mitverantwortung tragen wollen, sondern die Einrichtungen eher als Servicebetrieb ansehen.

Es ist zwar ein Interesse vorhanden, bei ganz bestimmten Veranstaltungen die Schwerpunkte und die Zielrichtung der Veranstaltung mitzubestimmen, bei der Durchführung und dem Auftauchen von Problemen sei ein Mitwirkungswunsch jedoch nicht vorhanden. Eine Mitwirkung der Jugendlichen bei der Progammgestaltung existiert deshalb nur in einigen Einrichtungen und ­ bis auf wenige Ausnahmen ­ eher sporadisch.

In den bezirklichen Kindereinrichtungen in Kreuzberg wurden verschiedenen Formen und Modelle der Mitwirkung von Kindern (Kinderversammlungen, Kinderparlamente, Mekkerwände, Kummerkästen) erprobt. Das Ziel der Versuche wurde jedoch nicht erreicht, da sich diese „erwachsenen" Formen als nicht kindgerecht herausstellten. Zur Zeit wird die Mitbestimmung der Kinder in der jeweiligen Situation so gestaltet, dass sie sich auch in für Kinder überschaubaren Dimensionen abspielt.

Für den Bereich Kindertagesstätten lässt sich im übrigen ganz allgemein sagen, dass die Beteiligung von Kindern ­ zumindest in einem bestimmten Umfang ­ zur pädagogischen Arbeit gehört. Die Kinder werden in den Kitas ermutigt, ihre Wünsche zur Gestaltung des Alltags und für besondere Aktivitäten zu formulieren, und diese werden von den Erziehern soweit wie möglich berücksichtigt. Die Kinder lernen dabei auch, ihre eigenen Wünsche mit denen der anderen Kinder abzustimmen und Konsenslösungen anzustreben.

§ 16 des Berliner Kindertagesbetreuungsgesetzes (vgl. Anhang) schreibt diese Mitwirkung auch vor.

4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Jugendhilfeplanung und an anderen sie betreffenden Planungen (§ 5 Abs. 3 Satz 1 AG KJHG)

Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 AG KJHG sind in jedem Bezirk geeignete Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Jugendhilfeplanung und anderen sie betreffenden Planungen zu entwickeln und organisatorisch sicherzustellen. Diese Regelung verpflichtet die Bezirke, geeignete Formen der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Planungstätigkeit der bezirklichen Organe zu planen, zu erproben und umzusetzen.

Auch bezüglich dieser gesetzlichen Vorgabe wurde eine Umfrage unter den Berliner Bezirken durchgeführt. Parallel hierzu laufen entsprechende Untersuchungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, um dem Berichtsauftrag des Abgeordnetenhauses betreffend den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV über Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt ­ Drs Nr. 12/5339 ­ nachzukommen.

In einigen Berliner Bezirken gibt es bereits Erfahrungen mit direkter Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen (z. B. in Friedrichshain, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Pankow, Reinickendorf, Prenzlauer Berg, Schöneberg, Spandau, Tiergarten, Weißensee, Wilmersdorf). Die am häufigsten genannten Planungsbereiche waren hierbei Spielplatzplanung, Schulhofgestaltung und Jugendfreizeiteinrichtungen (Angebots-, zum Teil auch Standortplanung). Weiterhin wurden folgende Planungsbereiche genannt: Umwelt (Parklandschaft, Grünanlagen), Wohnumfeldmaßnahmen, Straßenverkehr (Verkehrssicherheit, Tempo 30, Fahrradwege, Schulbus), Schulprobleme (Gewalt an den Schulen, Verhältnis älterer zu jüngeren Kindern, Toiletten, Hausmeister, Öffnung der Schulhöfe auch außerhalb der Schulzeiten), Kultur und Bildung.

Initiative und Organisation der Kinderpartizipation erfolgt häufig durch die planende Verwaltungsstelle selbst, vor allem aber durch bereits vorhandene ­ und unten noch darzustellende ­ Kinderinteressenvertretungen wie Kinder- und Jugendbüros, Kinder- und Jugendparlamente, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise Kinder- und Jugendpolitik, Arbeitsgemeinschaften nach § 78

KJHG, Spielplatzkommissionen.

Es ist festzustellen, dass es jedenfalls bisher eine institutionelle, formell strukturierte, generell-abstrakte Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen ­ soweit ersichtlich ­ kaum gibt. Es überwiegt ganz eindeutig die projektbezogene Beteiligung im Einzelfall zu ganz bestimmten Themen. Die Art der Beteiligung ist überaus vielfältig und orientiert sich am Alter und Entwicklungsstand der jungen Generation. Es gibt Fragebogenaktionen, Interviews, Malwettbewerbe und Meinungsumfragen, es werden Veranstaltungen in Schulen oder Bibliotheken durchgeführt, zu Gesprächsrunden eingeladen, Foren, Aktionen und Projekte zu konkreten Themen durchgeführt. Zur Veranschaulichung mögen einige Beispiele dienen:

In Marzahn wurde u. a. eine Umweltaktion von Kindern und Jugendlichen zum Thema „Marzahn ­ ein kinderumweltfreundlicher Ort?" mit einem abschließenden Umweltaktionstag veranstaltet.

In Hohenschönhausen wurden Kinder und Jugendliche u. a. bei der Planung der Parklandschaft Barnim beteiligt ­ es gab Informationsveranstaltungen an Schulen und Bibliotheken ­, die Kinder übernahmen Baumpatenschaften; es wurde auch eine Arbeitsgruppe zur Verkehrssicherheit gebildet, die schnell bei aktuellen Erfordernissen für Kinder Verkehrssicherheitsmaßnahmen durchsetzen kann und Gesprächsrunden mit Kindern, Eltern, Polizei und Ämtern plant.

In Hellersdorf wurden Kinder in der Wettbewerbsjury bei der Prämierung der Wettbewerbsentwürfe für den Neubau eines Jugendfreizeitheims im Stadtteilzentrum beteiligt.

In Pankow wurden Jugendliche frühzeitig durch Gesprächsrunden in die Wohnumfeldverbesserung in Buch einbezogen.

In Spandau wurde für den Bereich Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogischen Institut eine Befragungsaktion von Schulabgängern durchgeführt, um vor dem Hintergrund der Jugendarbeitslosigkeit zu ermitteln, wie Schule auf den Beruf vorbereitet und welche beruflichen Perspektiven sich eröffnen.

In Tiergarten hat die Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogischen Institut (SPI) eine detaillierte Befragung der Jugendlichen als Grundlage für Planungen im Freizeitbereich vorgenommen.

In Friedrichshain wurden im Vorfeld der Eröffnung einer Kinderfreizeiteinrichtung Veranstaltungen in Schulen organisiert, Interessen der Kinder ermittelt und bei der Angebotsplanung der Einrichtung berücksichtigt.

Von zahlreichen Bezirken, vor allem im Westteil der Stadt, wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet der Jugendhilfeplanung und das Gebot der Kinderbeteiligung noch relativ neu seien, so daß man sich erst im Planungsstadium hinsichtlich der Gewährleistung bzw. des Ausbaus der Kinderbeteiligung befinde (Charlottenburg, Kreuzberg, Wilmersdorf, Neukölln, Schöneberg, Tempelhof, Reinickendorf, Tiergarten, Wedding, aber auch Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Lichtenberg, Mitte, Treptow). Dies wird zum Teil durch sehr konkrete Vorstellungen einiger Jugendämter belegt, die schon klare Konzepte erkennen lassen, so z. B. von Charlottenburg, Schöneberg, Kreuzberg. In Kreuzberg gibt es einen Konzeptionsentwurf des Amtes Jugendförderung zu „Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche", auf den noch weiter unten einzugehen sein wird. Einige weitere Bezirke sind mit der Erarbeitung von Konzepten zur Beteiligung junger Menschen an der Jugendhilfeplanung und ­ damit verbunden ­ darüber hinaus ganz allgemein mit Modellen zur Kinderpartizipation befaßt bzw. haben diesbezüglich Projekte mit diesem Auftrag gestartet.

Charlottenburg plant keine institutionalisierte Form der Partizipation, sondern statt dessen Projekte und Aktionen sowie die spezielle Entwicklung kultur-, medien- und spielpädagogischer Modelle der Interessenvertretung für junge Menschen. Vorausgesetzt wird die Existenz eines konkreten Vorhabens sowie die Festlegung, an welchen Inhalten Kinder mit welcher Planungstiefe mitwirken sollen. Es müssen dann allen Beteiligten Chancen und Grenzen der Partizipation aufgezeigt werden, und es ist wichtig, daß die von Kindern und Jugendlichen artikulierten Wünsche „übersetzt" und „transportiert" werden bis hin zu politischen Umsetzungsbeschlüssen.

In Schöneberg soll die Beteiligung an der Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der bestehenden Infrastruktur von Trägern, Einrichtungen und Institutionen erfolgen, die (Dienst-)Leistungen für Kinder erbringen. Anknüpfungspunkt für Themen ist das unmittelbare soziale und globale Umfeld der Kinder. Die Beteiligungsformen und Methoden müssen dem Alter der Kinder angemessen sein (spielerische Aktionen, Erkundungen, Basteln, Malen, Theater, Musik, aber auch kindgerechte Interviews und Gruppengespräche, für Jugendliche Jugendzeitungen und Meinungsumfragen). Mit geeigneten Formen der öffentlichen Präsentation und Dokumentation soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse Relevanz erhalten.

Im Bezirk Mitte werden „Stadtraum-Gespräche" im Sinne von Stadtteilkonferenzen angestrebt; bei der Entwicklung der Organisationsform zur Beteiligung sollen die Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen zur Art und Weise des „Kontaktes zum Amt" mit berücksichtigt werden, denkbar sind z. B. Modelle regelmäßiger Treffen (Wissens-, Erfahrungs- und Meinungsaustausch), Interviews zu Einzelthemen, aber auch fest verabredete „Feedbacks" zum Planungsstand im jeweiligen Stadtraum.

Hohenschönhausen setzt auf Beteiligungen über Kinderbüros und Kinderbeauftragte, über den Bezirksschülerausschuß oder auch über Schülerausschüsse der einzelnen Schulen sowie auf allgemeine Befragungen.

In Tiergarten gibt es ein Planungsprojekt „Neue Methoden für die zielgerichtete Ansprache von Kindern und Jugendlichen, um so in geeigneter Weise ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfassen".

In Wedding wird ein Projekt geplant, das neue Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen entwickeln soll.

In Lichtenberg arbeitet das Jugendamt (Jugendhilfeplanung) mit der Katholischen Fachhochschule Lichtenberg an einem gemeinsamen Konzept zur Beteiligung junger Menschen an der Jugendhilfeplanung.

In Prenzlauer Berg wird, gemeinsam mit der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, ein modellhaftes Einbeziehen kultureller Techniken und vergleichbaren Grundhandwerks bezüglich der Jugendhilfeplanung vorbereitet.

5. Interessenvertretungen für bzw. von Kindern und Jugendlichen (§ 5 Abs. 3 AG KJHG)

Nach § 5 Abs. 3 Satz 4 AG KJHG soll den Kindern und Jugendlichen Gelegenheit gegeben werden, ihre Interessen und Belange herauszufinden, sie zu äußern und sie gegenüber den verantwortlichen Personen und Stellen zu vermitteln.

Diese gesetzliche Vorgabe soll die Bezirke dazu veranlassen, geeignete Formen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Sinne einer Einflußnahme auf politische und Verwaltungsentscheidungen zu entwickeln. Die Regelung ist bewußt offengehalten, da es verschiedene Umsetzungsformen von Interessenvertretungen für bzw. durch Kinder und Jugendliche gibt.

Begrifflich zu unterscheiden ist zunächst „Politik für Kinder" von „Politik mit Kindern". „Politik für Kinder" steht für eine kinderfreundliche Politik im Sinne der Umsetzung der Ziele der UN-Kinderkonvention (vor allem der Artikel 3 Abs. 1, 12, 13, 31) sowie des § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII, § 2 Abs. 2 AG KJHG (Wortlaut der Vorschriften im Anhang). Im wesentlichen geht es um die Schaffung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche. „Politik für Kinder" wird durch Erwachsene ohne direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, aber mit dem Ziel der Durchsetzung von Interessen der jungen Generation betrieben.

Es handelt sich hierbei um eine Querschnittsaufgabe mit Einmischungsfunktion, da in allen Politikbereichen Kinderinteressen wahrzunehmen sind. Daneben ist unter „Politik mit Kindern" oder auch „durch Kinder" eine Form direkter Partizipation zu verstehen; hier versuchen Kinder und Jugendliche, in der Regel begleitet und unterstützt durch erwachsene Vermittler, auf Entscheidungsprozesse in Politik und Verwaltung durch Vortragen ihrer Anliegen selbst Einfluß zu nehmen. Der Wortlaut des § 5 Abs. 3 AG KJHG legt hierbei nahe, dass der Aspekt der unmittelbaren Partizipation von Kindern und Jugendlichen an den Entscheidungsprozessen der Verwaltung gestärkt werden soll. Dies setzt allerdings aus Gründen der Effizienz voraus, dass es in der Verwaltung spezielle Anlaufstellen gibt, die die artikulierten Kinderinteressen wahrzunehmen und umzusetzen versuchen.

Bevor ein Überblick über die Aktivitäten in den Berliner Bezirken dargestellt wird, soll ein kursorischer Blick über mögliche Organisationsstrukturen auf kommunaler Ebene folgen (vgl. hierzu Arnold/Wüstendörfer, „Interessenvertretungen für Kinder in der Bundesrepublik", Familie und Recht 1995, Seite 118).

- Kinderbeauftragte oder Kinderbüros innerhalb der Verwaltung Denkbar ist z. B. die Einrichtung eines eigenen Amtes für Kinderinteressen (so z. B. in Köln seit 1991).

Eine andere Form der institutionalisierten Kinderinteressenvertretung ist die oder der Kinderbeauftragte (bzw. das Kinderbüro), und zwar entweder als übergeordnete Stabsstelle oder innerhalb des Jugendamtes organisatorisch verankert.

Das Aufgabenprofil kann hier sehr unterschiedlich sein.

Denkbar ist das Modell einer übergeordneten und einflußreichen Kontrollbehörde für kinderfreundliche Politik auf infrastruktureller Ebene mit Querschnittsfunktionen. Ein anderes Modell könnte vorsehen, dass die oder der Kinderbeauftragte die Rolle eines Moderators übernimmt, der die Kinderpartizipation organisiert, fördert und die Wahrnehmung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Querschnitt anregt.

Selbstverständlich sind Kombinationen und Mischformen denkbar. Möglich wäre auch die Bildung einer dezernats-/ referatsübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung berechtigter Kinderinteressen.