Entwicklungszusammenarbeit

Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit vertritt Berlin in den verschiedensten Institutionen auf unterschiedlicher Ebene. Neben der Repräsentation als Bundesland ­ wie z. B. im Bund-Länder-Ausschuß Entwicklungszusammenarbeit ­ spielt Berlin sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene eine wichtige Rolle im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Zusammenhang seien die Mitgliedschaft bei Towns and Development und im Klimabündnis genannt.

Auf nationaler Ebene arbeitet Berlin in der Kommunalen Nord-Süd-Initiative (KNSI), einem Zusammenschluß von deutschen Städten und entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen, aktiv mit.

Berlin beteiligte sich intensiv am deutschen Quadrilog, einem entwicklungspolitischen Netzwerk, dem als vier Säulen Regierungen, Parlamente, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen angehören. Unter der Leitung der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit erarbeitete die Arbeitsgruppe „Trägerstrukturförderung" ein Stiftungsmodell für die entwicklungsbezogene Bildungsarbeit in den Bundesländern, welches während des „Zweiten Deutschen Quadrilog-Workshops" im Dezember 1995 in Bonn vorgestellt wurde.

In der Dialogveranstaltung 1994 der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit mit entwicklungspolitischen Einrichtungen Berlins wurde das Oberthema „Vernetzung entwicklungspolitischer Arbeit in Berlin" behandelt. Der deutliche Wunsch einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen, einen höheren Grad der Vernetzung zu erreichen, wurde durch die Gründung des Süd-Nord-Haus-Vereins deutlich. Leider konnte das gesetzte Ziel, ein Süd-NordHaus zu etablieren, in dem die verschiedensten entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen residieren und gemeinsame Fazilitäten nutzen, bisher nicht umgesetzt werden. Trotz großer Bemühungen sowohl auf NRO-Seite als auch seitens der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit konnte kein geeignetes Objekt in Berlin gefunden werden. Die Dialogveranstaltung 1995 befaßte sich mit dem Thema „Eine nachhaltige Entwicklungspolitik für Berlin ­ Erwartungen an den neuen Senat".

In der Arbeit der Stiftung Entwicklung und Frieden nimmt das Land Berlin weiterhin eine aktive Rolle ein.

Im Aufsichtsrat der Haus der Kulturen der Welt GmbH wurde das Land Berlin durch die Senatsverwaltungen für Kulturelle Angelegenheiten, für Finanzen sowie für Wirtschaft und Technologie vertreten. Als Einrichtung der auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland führt das Haus der Kulturen der Welt insbesondere Veranstaltungen durch, die das Kulturschaffen in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas bzw. das der indigenen Völker Australiens und Nordamerikas widerspiegeln. Aus regionalen Gründen bestehen enge Kontakte zur Entwicklungspolitik, deren Aspekte von der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit im Aufsichtsrat der Haus der Kulturen der Welt GmbH eingebracht werden. Mit großem Bedauern sei an dieser Stelle nochmals auf die finanziellen Schwierigkeiten dieser Einrichtung hingewiesen.

5. Programme der Aus- und Fortbildung/berufliche Bildung Berlin fördert verschiedene Träger, die entwicklungspolitische Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der Stadt durchführen. Die Schwerpunkte liegen hier vor allem auf dem Gebiet der beruflichen Bildung, des Gesundheitswesens, der öffentlichen Verwaltung und der gewerblich-technischen Ausbildung. Daneben gewinnt aber auch der Bereich der Umweltkooperation zunehmend an Bedeutung.

In Zusammenarbeit und im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie/Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit führte die Fachgruppe „Umwelt und Ressourcenschutz der Carl-Duisberg Gesellschaft 1994 und 1995 ein Seminar „Rationelle Energieverwendung" durch. Die Veranstaltungen richteten sich an Entscheidungsträger aus Energie- und Umweltbehörden sowie aus Energieversorgungsunternehmen in Lateinamerika bzw. Brasilien. Die Seminare verfolgten das Ziel, einen intensiven Erfahrungaustausch über verschiedene Ansätze von Energiekonzepten zu initiieren und dabei speziell die Möglichkeiten für eine konkrete Umsetzung von kommunalen und regionalen Konzepten zu analysieren. Hierbei spielten die Erfahrungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz ­ Energieleitstelle ­ und die Erarbeitung des Berliner Energiekonzeptes eine besondere Rolle.

Auf Grund eines Bund-Länder-Abkommens aus dem Jahre 1963 wurde die Berliner Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern gegründet. In der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung werden mit Mitteln der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport und der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) Werkstattlehrer aus Entwicklungsländern ausgebildet, die

- deutsche Ausbilder in den Gewerbeschulen in Entwicklungsländern ablösen sollen oder

- als Werkstattleiter und -lehrer an Ausbildungsstätten der Entwicklungsländer arbeiten sollen, die in diesen Ländern errichtet wurden.

Zweimal im Jahr wurden Teilnehmer für zweijährige Langzeitprogramme in den Bereichen Holz- und Sanitärtechnik ausgewählt. Die etwa 70 Teilnehmer aus 10 Entwicklungsländern kommen schwerpunktmäßig aus Asien und Afrika. Im Jahre 1994 gestaltete die Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung einen vierwöchigen Refresher-Kurs Sanitärtechnik für ehemalige Absolventen des Langzeitprogramms, der von den Teilnehmern als überaus gelungen und nützlich eingeschätzt wurde, da er zur weiteren Vervollständigung ihrer Kenntnisse und zum Erfahrungsaustausch beitrug. Entsprechend den Grundlagen und Zielen der Berliner Entwicklungszusammenarbeit findet der Umweltschutz in den Fortbildungsprogrammen der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern durchgängig Beachtung.

Seit dem 1. Januar 1993 werden die Fortbildungsprogramme der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales auf der Grundlage der entwicklungspolitischen Leitlinien des Senats von Berlin und der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer des BMZE von folgenden drei Institutionen durchgeführt, die dafür zweckgebundene Zuwendungen erhalten:

- Die Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen (KFS) unterhält einen Partnerschaftsvertrag mit der Jinan-Universität in Kanton/Volksrepublik China, in dem ein ständiger Ärzteaustausch vereinbart worden ist. Hierbei werden jährlich bis zu 10 chinesische Ärzte in Berlin fortgebildet und 1 bis 2 deutsche Ärzte für 1 Jahr nach China zur Fortbildung entsandt. Die Stipendien für die chinesischen Ärzte während ihrer Fortbildung in Berlin sowie für die deutschen Ärzte zur Abdekkung ihrer weiterlaufenden Verpflichtungen in Deutschland während ihres einjährigen Aufenthaltes in China werden aus der Zuwendung gezahlt.

- Die Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e. V. (DÄZ) bestreitet aus der Zuwendung neben Hilfsprojekten (insbes. Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen in Entwicklungsländern und anderen Ländern ­ ehem. Ostblockstaaten ­ mit medizinischen Geräten und Medikamenten auf Anforderung) insbesondere personelle Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern und anderen Staaten in Berlin.

- Mit der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) schloß die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Jahre 1988 einen Kooperationsvertrag über ein gemeinsames Förderprogramm auf dem Gesundheitssektor, das neben der Durchführung von Kurzzeitseminaren auch gemeinsame Langzeitprogramme für Angehörige aus Entwicklungsländern in Berlin vorsieht. An den Projekten beteiligt sich auch das BMZE. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für die Berlin-Zuwendung bis vorerst 1999 liegt vor.

Bei allen Fortbildungsmaßnahmen werden die in den Leitlinien des Senats artikulierten Grundlagen und Ziele der Berliner Entwicklungszusammenarbeit beachtet. Dies gilt im besonderen Maße für die Förderung von Frauen.

Im Frühjahr 1996 wurden die durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geförderten entwicklungspolitischen Maßnahmen durch das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik evaluiert. Das Ergebnis steht noch aus.

Seit dem Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder im Jahre 1968 führt die Senatsverwaltung für Inneres ­ Arbeitsgruppe Internationale Verwaltungszusammenarbeit ­ Fortbildungsveranstaltungen in Form von Fachseminaren für Verwaltungsangehörige aus der Dritten Welt und aus sog. Schwellenländern durch.

Die Partnerorganisationen sind bzw. waren Städte, Fortbildungseinrichtungen und kommunale Verbände, die nach eigener Auswahl je 20 ­ 25 Verwaltungsangehörige zur Teilnahme an den in der Regel zweiwöchigen Seminaren nach Berlin entsenden.

Waren die Seminare in den Jahren vor 1990 ausschließlich für Verwaltungsangehörige aus den klassischen Entwicklungsländern vorgesehen, so werden seit 1991 verstärkt Seminare für Verwaltungsangehörige aus den ehemaligen Ostblock-Staaten durchgeführt.

Standen zur Durchführung dieser Aufgabe in den Jahren 1992 noch 730 000,00 DM abzüglich 120 000,00 DM Haushaltssperre zur Verfügung, so hat sich dieser Betrag in den Jahren 1994 und 1995 auf insgesamt 488 000,00 DM bzw. 450 000,00 DM weiter verringert. In Anbetracht der sich stetig vermindernden Haushaltsmittel werden nicht nur Seminare mit Teilnehmern aus den klassischen Entwicklungsländern, sondern auch Seminare in Ausfüllung bestehender Freundschaftsverträge künftig nur noch sehr begrenzt möglich sein.

1994 wurden sechs Fachprogramme mit 142 Teilnehmern, 1995 sieben Fachprogramme mit 166 Teilnehmern durchgeführt.

Die Senatsverwaltung für Inneres unterstützt die Zentralstelle für öffentliche Verwaltung (ZÖV) der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) bei der Planung und Durchführung ihrer Programme. Es handelt sich hier im wesentlichen um organisatorische Hilfeleistungen im Wege der Amtshilfe mit anderen Berliner Behörden (protokollarische und kulturelle Betreuung u. ä.). Ferner stellt die Senatsverwaltung für Inneres zur Durchführung der Aufgaben der DSE/ZÖV die landeseigenen Gebäude Rauchstraße 22 und 25 sowie das notwendige Inventar zur Verfügung. Für erforderliche Reparaturen des Inventars bzw. Neuanschaffungen ist der DSE/ZÖV in den Jahren 1994 und 1995 jeweils ein pauschaler Zuschuß in Höhe von 44 600,00 DM gewährt worden. Ferner werden die Kosten für Unterhaltung und Wartung der Gebäude übernommen (Kapitel 0515 ­ Landesverwaltungsamt Berlin sowie Kapitel 1200 ­ Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen).

Die im Bereich der Entwicklungshilfe im einzelnen unterstützten Maßnahmen sowie der damit verbundene Aufwand der Berliner Steuerverwaltung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.