Ausbildung
Nach eigenen Angaben haben folgende Verwaltungen keine Gremien im Erhebungszeitraum eingerichtet: Senatskanzlei, Bundes- und Europaangelegenheiten, Jugend und Familie.
Vergleich mit den Ergebnissen anderer Umfragen
Die Umfrage der Senatsverwaltung für Inneres
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage hat das Abgeordnetenhaus 1992 vom Senat wissen wollen, ob und in welcher Höhe Sitzungsgelder an Mitglieder „in ständig arbeitenden Gremien (Beiräte u. a.) der Berliner Senatsverwaltungen" gezahlt werden. Die Frage wurde federführend von der Senatsverwaltung für Inneres zu Beginn des Jahres 1993 beantwortet. Aus dem Schlußbericht3 entnehmen wir die im nachfolgenden referierten Angaben zu Anzahl und geschlechtsspezifischer Besetzung von Gremien.
In seinen Konstruktionsprinzipien entspricht das im Schlußbericht beschriebene Gremienspektrum denjenigen, denen auch wir in der Anlage unserer Untersuchung gefolgt sind. Das sind:
1. Datenbasis ist in beiden Fällen eine schriftliche Befragung aller Senatsverwaltungen.
2. Die Umfrage der Senatsverwaltung für Inneres referiert vermutlich explizite Angaben fehlen den Stand zum Zeitpunkt Dezember 1992/Januar 1993. Die von uns erhobenen Daten beleuchten die Ereignisse der Jahre 1993 und 1994 jeweils Januar bis Dezember , so dass es möglich ist, eine Entwicklung über drei aufeinander folgende Zeitabschnitte abzubilden.
3. Beide Befragungen richten sich auf die Aktivitäten der Hauptverwaltung.
4. „Verwaltungsintern gebildete Arbeitsgruppen und Kommissionen, in denen ausschließlich Verwaltungsmitarbeiter im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit Mitglied sind", gehören nicht zum untersuchten Gremienspektrum. Wohl aber Gremien, „in denen Verwaltungsmitarbeiter neben externen Mitgliedern vertreten sind." (S. 12)
Die Senatsverwaltung für Inneres berichtet 1993 von 163 Gremien, kann aber nur bei 148 Angaben zu Mitgliederzahlen machen. Zum Stand Dezember 1992/Januar 1993 belaufen sich diese auf 1 750 Personen, darunter 620 Frauen, was einem relativen Anteil von 35,4 % entspricht.4 Wir haben versucht, mit Hilfe von Gremienbezeichnungen nachträglich dasjenige Kontingent zu identifizieren, das in unserer Erhebung ebenfalls enthalten ist.
Das sind circa 30 Gremien, die in ihren frauenspezifischen Partizipationsraten weitgehend übereinstimmen.
Erhebliche Differenzen zeigen sich dagegen im Vergleich nicht-identischer Gremien: bei diesen nimmt der für 1992/1993 erreichte Grad in der Beteiligung von Frauen deutlich in den beiden nachfolgenden Zeitabschnitten ab. Er machte zum Jahreswechsel 1992/1993 36,3 % aus und reduzierte sich im Laufe des Jahres 1993 auf einen Anteil von 25,2 %; für 1994 können wir eine leichte Steigerung auf 27,9 % feststellen. (Tabelle 3.3.11) 3 Antwort des Senats (Schlußbericht) vom 2. Februar 1993 auf die Kleine Anfrage Nr. 3078 vom 10. November 1992, Drs Nr. 12/2503.
4 Die Senatsverwaltung für Finanzen, Bundes- und Europaangelegenheiten haben 1992/1993 an der Befragung durch die Senatsverwaltung für Inneres nicht teilgenommen, da sie keine Gremien im Sinne der Fragestellung eingerichtet hatten.außerhalb von kollektiven Gremien" ausgeübt werden. (S. 3) Ausschlaggebend für die Definition von Untersuchungsprämissen ist der Beschluß des Bundestages, sich einerseits über den aktuellen Stand an Gremien, Ämter und Funktionen informieren zu lassen, „auf deren Besetzung die Bundesregierung Einfluß hat" (S. 1); andererseits die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen der Vorschlags- und Auswahlverfahren darstellen zu lassen, an denen sich die personalpolitische Besetzung von Gremien, Ämter und Funktionen orientiert. Mit dem zweiten Aspekt war die Aufforderung verbunden, Maßnahmen zu benennen, die Frauen den Zugang zu Gremien, Ämtern und Funktionen erleichtern könnten.
Der Bericht dokumentiert für das Erhebungsjahr 1990 Gremienformen, die zum Teil in ihren rechtlichen und gesetzlichen Zugangsbedingungen mit dem von uns erhobenen Spektrum übereinstimmen. Referiert werden Daten zu Beiräten und Sachverständigenkommissionen, die auf Grund von eigenständigen Organisationsentscheidungen von einzelnen Bundesministerien oder der Bundesregierung eingerichtet worden sind. Des weiteren werden Prüfungskommissionen benannt, für deren Implementation Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Bundes und der Länder maßgeblich sind.
Auf der anderen Seite dokumentiert der Bericht Gremienformen, die der von uns verwendete Gremienbegriff nicht erfassen kann, da er auf die Zuständigkeit der Hauptverwaltung konzentriert ist und die „Entsendung" von Mitgliedern und Mitarbeitern des Senats/der Senatsverwaltung in „externe" Gremien nicht zum Gegenstand der Untersuchung gemacht hat. Anders der Bericht der Bundesregierung, der die Situation auch derjenigen Gremien beschreibt, auf die die Bundesregierung via Delegation von Mitgliedern/Mitarbeitern Einfluß nehmen kann. Das sind beispielsweise Organe von Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts; das sind des weiteren Gerichte und gerichtsähnliche Gremien; dazu gehören auch Organe internationaler Organisationen.
Neben der „Entsendung" liegt die Differenz zwischen dem Bericht der Bundesregierung und der von uns vorgenommenen Untersuchung darin, dass ersterer darauf verzichtet, einen Typ von Kommissionen und Beiräte in die Stichprobe aufzunehmen, der/ die „von den Bundesministerien zur (wissenschaftlichen) Begleitung von Forschungsprojekten und Modellvorhaben eingesetzt wurden, weil diese Gremien in der Regel nur während der Laufzeit des Projektes, das sie begleiten, bestehen." (S. 3) Der von uns verwendete Gremienbegriff ist dagegen auch auf diese, eher kurzlebigen Gremien gerichtet, die quantitativ in der erhobenen Stichprobe eine wichtige Rolle spielen und deshalb bei der Interpretation der Daten nicht aus dem Auge verloren werden dürfen.
Der Bericht der Bundesregierung war und ist in seiner Fragestellung und in seinem methodischen Ansatz Vorbild für die Berichte anderer Regierungen. Auch die für 1992 und 1995 vorgelegten Berichte des baden-württembergischen Frauenministeriums knüpfen hieran an, so dass die oben gemachten Aussagen zu Differenz und Ähnlichkeit mit den von uns erhobenen Daten auch für diese beiden Berichte gelten können. März 1995
Stand: Dezember 1990
Zunächst bestätigt der Vergleich eine Erfahrung, die wir aus Untersuchungen zur Beteiligung von Frauen an Mitgliedern von Regierungen und Parlamenten kennen: Politische Institutionen und Organisationen scheinen sich auf Länderebene dem Zugang für Frauen eher zu öffnen als auf der Ebene des Bundes. So liegen denn auch die Beteiligungsquoten der Berliner Untersuchung erheblich über dem Niveau, das der Bericht der Bundesregierung ausweist. Für die frauenbezogenen Beteiligungsqoten der beiden Untersuchungen aus Baden-Württemberg gilt dies zumindest der Tendenz nach ebenso. Darüber hinaus wirft der Vergleich ein überaus positives Licht auf die Beteiligungsquoten von Gremien des Berliner Senats: der Abstand zu Baden-Württemberg und dem Bund ist erheblich; er berechtigt zudem, trotz der oben gemachten methodischen Einschränkungen, von real gegebenen Differenzen auszugehen.
Wir bitten, den Beschluß damit für den Berichtszeitraum 1993 und 1994 als erledigt anzusehen.
Für die ab 1995 zu erstellenden Berichte bitten wir damit einverstanden zu sein, dass die diesbezügliche Berichterstattung im Rahmen des jeweiligen Berichts zum Landesgleichstellungsgesetz erfolgt.
Berlin, den 27. August 1996
Der Senat von Berlin Diepgen Dr. Bergmann Regierender Bürgermeister Senatorin für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen 5 Landtag von Baden-Württemberg: Antrag der Abg. Birgitt Bender u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst: Berufung und Benennung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen, auf deren Besetzung die Landesregierung und Landtag Einfluß haben. Drs Nr. 11/162 vom 14. Juli 1992. Drs: Ergänzende Stellungnahme des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst zu dem Antrag der Abg. Birgitt Bender u. a. GRÜNE Drs Nr. 11/162 vom 14. Juli 1992: Berufung und Benennung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen, auf deren Besetzung die Landesregierung und Landtag Einfluß haben. Drs Nr. 11/6813 vom 29. November 1995.