Rückzahlung von 40 Millionen aus den DSD Lizenzgebühren an Berlin

Der Senat wird aufgefordert, einen Betrag von 40 Millionen DM von der DASS (Die Andere Systementsorgungsgesellschaft mbH), als Subunternehmerin des DSD (Duales System Deutschland GmbH) in Berlin, wegen nicht erbrachter Dienstleistungen (laut Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und DASS) zurückzufordern und diese Summe zielgerichtet für abfallvermeidende Initiativen und Projekte einzusetzen.

Begründung:

Aus Veröffentlichungen des DSD, dem Mengenstromnachweis der DASS und dem Cyclos-Bericht (Überprüfung des Mengenstromnachweises) ergibt sich folgende Bilanz: 1995 zahlte jede/r Bundesbürger/-in ca. 50 DM Lizenzgebühren für den „Grünen Punkt". Da das Aufkommen (vor allem an Kunststoffen) in Berlin bundesweit am höchsten ist, hat 1995 ein/e Berliner/-in sogar mehr als 50 DM zahlen müssen.

In der BRD wurden 1995 ca. 6 kg/Einwohner/-in/a an Kunststoffen verwertet, in Berlin dagegen nur ca. 3,3 kg/Einwohner/-in/a. Da Erfassen/Sortieren/Verwerten von Kunststoffen ausschlaggebend für die Kosten des Vollzuges der Verpackungsverordnung sind, zahlten die Berliner/-innen 1995 die höchsten Gebühren bundesweit an das DSD. Bezahlt wurden in Berlin für 7,5 kg/Einwohner/-in. Die DSDLeistung für Berlin lag aber nur bei 3,3 kg/Einwohner/-in.

Somit ist die Leistung der DASS/DSD für Berlin nicht den Gebühren entsprechend erbracht worden.

Um den Sinn der Verpackungsverordnung gerecht zu werden, fordern wir den Senat auf, gegenüber der DASS Rückforderungen in Höhe von 40 Mio. DM für in 1995 nicht erbrachte Leistungen geltende zu machen und dieses Geld gezielt für abfallvermeidende Maßnahmen einzusetzen.

(Die 40 Millionen DM beziehen sich auf nicht erbrachte Leistungen bezüglich der Kunststofferfassung, -sortierung und -verwertung. Es muss aber festgestellt werden, dass bei den anderen Leichtverpackungen ebenfalls Leistungsdefizite vorliegen und daß die Leistungen der DASS auch in den Jahren vor 1995 den entrichteten Gebühren nicht entsprochen hat.)