Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen gegenüber der Märkischen Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft GmbH durch das Land Berlin

Der Senat wird beauftragt, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 1996 darüber zu berichten,

1. wie das Land Berlin seine im Konsortialvertrag mit der MEAB eingegangene Verpflichtung zur Beteiligung an den Sanierungskosten über die Anlieferung von Berliner Hausmüll zukünftig umsetzen will,

2. wie der Senat seinen Einfluß im Aufsichtsrat der BSR dahingehend geltend machen wird, dass die BSR auch zukünftig entsprechende Mengen den MEAB-Deponien Schöneiche und Vorketzin zum vereinbarten Preis von 170 DM andienen wird, um so einem Rechtsstreit zwischen MEAB und dem Land Berlin vorzubeugen und die finanzielle Belastung der Berliner/-innen möglichst gering zu halten,

3. welche juristischen oder anderen Schritte der Senat gegebenenfalls gegen die BSR einleiten wird, um die Einhaltung des Vertrages von seiten des Landes Berlin abzusichern, und

4. inwieweit der Senat die von der MEAB angebotene Entsorgungssicherheit für die nächsten fünf Jahrzehnte nutzen will, um so einen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Entsorgungsweg für Berliner Siedlungsabfälle zu erschließen.

Begründung:

Schon seit Beginn dieses Jahrhunderts hat die Großstadt Berlin das Brandenburger Umland für die Entsorgung ihrer Siedlungsabfälle genutzt.

Westberlin hat im Rahmen des sogenannten Langfristvertrages mit der DDR seit 1974 seine Abfälle auf den Deponien Vorketzin, Schöneiche usw. abgelagert, die nach dem Mauerfall von der MEAB betrieben wurden. Diese Deponien verfüg(t)en weder über eine Basisabdichtung, noch über eine Sickerwassererfassung etc., was heute zu einem notwendigen Sicherungs- und Sanierungsaufwand von über 1,3 Mrd. DM allein für die MEAB-Deponien geführt hat.

In einem Konsortialvertrag einigten sich die Länder Berlin und Brandenburg im Sommer 1993, die MEAB jeweils zu gleichen Teilen von der Treuhandanstalt zu übernehmen. Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass alle brandenburgischen Deponien, die der Entsorgung Berliner Abfälle dienen, von der MEAB betrieben werden, die notwendigen Investitionen durch eine entsprechende Kalkulation der Deponieentgelte der MEAB finanziert und in einem Entsorgungsvertrag zwischen MEAB und dem Land Berlin die dafür erforderlichen Regelungen festgeschrieben werden. Auf Grundlage der von der BSR in den Jahren 1993 bis 1995 abgelieferten Mengen hat die MEAB unter Einrechnung der Kosten für Sicherung und Sanierung der Altkörper ein Deponieentgelt von DM/t Siedlungsabfall errechnet (im Bundesvergleich immer noch ein günstiger Preis).

Die BSR hat 1996 bereits ihre Anlieferungen reduziert und darüber hinaus eine weitere erhebliche Reduzierung der Anlieferungen von 100 000 t (auf 230 000 t/a) für 1997 angekündigt.

Gleichzeitig will die BSR nicht mehr den vereinbarten Preis von DM/t zahlen, sondern lediglich 134 DM/t.

Das bedeutet im Klartext, dass für die MEAB gleich ein doppelter Einnahmeverlust zu Buche schlägt und die begonnenen, dringend notwendigen Sanierungsarbeiten nicht mehr finanziert werden können.

Da die Sanierung aber vom Land Brandenburg angeordnet wurde, wird sich die MEAB genötigt sehen, die finanziellen Ausfälle einzuklagen. Um eine solche Klage, die sicher zu Lasten des Landeshaushaltes gehen würde, abzuwenden, sollte der Senat dringend auf die BSR hinsichtlich der Einhaltung der vom Land Berlin eingegangenen Verpflichtungen Einfluß nehmen.

Vorausgesetzt, die MEAB stellt beim Brandenburger Umweltministerium einen Ausnahmeantrag auf Weiterbetrieb der Deponie über das Jahr 2005 hinaus und installiert deponienah Mechanisch-Biologische Anlagen, würde damit dem Land Berlin in Anbetracht des noch vorhandenen Deponievolumens Entsorgungssicherheit für die nächsten 50 Jahre geboten. Darüber hinaus würde der Zustand, dass die Berliner Siedlungsabfälle unbehandelt auf der Deponie abgelagert werden, schnellstmöglich beendet.